Büro Brüssel

Ausgabe 09/2008                                                                                                                08.05.2008

Themen in dieser Ausgabe:

Institutionen

·         Initiativbericht zur Transparenzinitiative

·         Öffentlicher Zugang zu EU-Dokumenten soll verbessert werden

·         Audiovisuelle Verbreitung von EU-Themen soll intensiviert werden

 

Datenschutz

·   Eurobarometer: Mehrheit der EU-Bürger besorgt über bestehenden Datenschutz  

 


 

Institutionen

 

Initiativbericht zur Transparenzinitiative

Am 8. Mai 2008 hat das EP mit großer Mehrheit den Initiativbericht über die Entwicklung des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern bei den EU-Institutionen angenommen. Der Bericht betont die Notwendigkeit eines transparenten Lobbyismus und unterstützt die Einrichtung eines gemeinsamen Lobbyistenregisters aller EU-Organe. Organisationen, die ihre Beiträge in einer Internetkonsultation vorlegen, sollen automatisch aufgefordert werden, in dem freiwilligen Register anzugeben, wen sie vertreten, welchen Auftrag sie haben und wie sie finanziert werden. Mit der Eintragung soll die Anerkennung eines Verhaltenskodex einhergehen.

Die BRAK, die das Ziel, mehr Transparenz in der Lobbyarbeit zu schaffen, unterstützt, hatte sich dafür eingesetzt, dass ein Gleichgewicht zwischen der gesetzgeberischen Transparenz und dem Recht des Bürgers auf Verschwiegenheit des von ihm um Rechtsrat gebetenen Rechtsanwalts gefunden werden muss. Dieses Gleichgewicht ist nun durch die Verabschiedung eines entsprechenden Änderungsantrags gewährleistet. Danach gelten Rechtsanwälte dann als Lobbyisten, wenn ihre Tätigkeit darauf abzielt, Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen, und sie nicht in ihrer Funktion als Rechtsbeistand oder rechtsberatend tätig sind.

Frühere Berichte: 09/2006, 06/2007, 19/2007, 22/2007, 7/2008

 

Öffentlicher Zugang zu EU-Dokumenten soll verbessert werden

Die Kommission hat am 30. April 2008 einen Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten vorgelegt. Damit sollen die in der seit 2001 angewandten Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthaltenen Grundsätze und Einschränkungen der Zugangsregeln – im Zuge der Transparenzinitiative und nach Empfehlungen des Parlaments – eine Überarbeitung erfahren.

Deutlich klargestellt werden soll, dass der Zweck der Verordnung darin besteht, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten zu gewähren. In Anpassung an das Arhus-Übereinkommen über den Zugang zu Information und Umweltangelegenheiten soll die Beeinträchtigung des Schutzes der Rechtsberatung ausdrücklich als Zugangsverweigerungsgrund aufgenommen werden. Zudem soll der Zugang zu einem Dokument dann verweigert werden, wenn seine Verbreitung Gerichts-, Schieds- und Streitbeilegungsverfahren beeinträchtigen würde. Außerdem wird bestimmt, dass Dokumente, die Teil der Verwaltungsakte zu einer Untersuchung oder von Verfahren, die einen individuellen Akt betreffen, nicht öffentlich zugänglich sind, bis die Untersuchung abgeschlossen oder der Akt endgültig ist.

Schließlich ist eine neue Bestimmung vorgesehen, nach der regelmäßig die Namen, Titel und Funktionen von Inhabern öffentlicher Ämter, Beamten und auch von Interessenvertretern offenzulegen sind. Die derzeitige Schwärzungspraxis wird damit gelockert.

Anträge auf Zugang zu einem Dokument sollen innerhalb von 15 - ausnahmsweise innerhalb von 30 Tagen - beschieden werden. Bei Zugangsverweigerung sollen dem Antragsteller die Möglichkeit der Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten und/oder der Klageweg zum Gericht erster Instanz offen stehen. Die Kommission reagiert damit auch auf den Jahresbericht des Ombudsmanns für 2007. Dieser hat im letzten Jahr 3211 Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Verbänden und NGO erhalten. Eine Rekordzahl an Untersuchungen (28%) betraf die mangelnde Transparenz, wozu insbesondere die Verweigerung der Preisgabe von Informationen oder Dokumenten gehörte.

Frühere Berichte: 09/2006, 06/2007, 19/2007, 22/2007

 

Audiovisuelle Verbreitung von EU- Themen soll intensiviert werden

Die Kommission hat am 25. April 2008 einen umfassenden Aktionsplan für audiovisuelle Medien („Europa vermitteln in Ton und Bild“) vorgelegt. Dieser soll die Medien bei der Informationsverbreitung in der EU unterstützen und damit das Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit fördern. In Realisierung ihres „Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“ aus dem Jahre 2005 verfolgt die Kommission dabei einen dreistufigen Ansatz. Zunächst soll der Aktionsplan zu einer umfassenderen und nachhaltigeren Berichterstattung über EU-Themen beitragen. Hierzu beabsichtigt die Kommission die Verdopplung der zur Inhaltsvermittlung verfügbaren Kapazitäten ihres audiovisuellen Internetportals, dem EU-Informationsdienst „Europe by Satellite“ (EbS). In zweiter Stufe sollen Medienexperten animiert werden, der EU-Politik mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere sollen Rundfunkanstalten ermutigt werden, – entsprechend dem seit 1. April 2008 existierenden EU- Radiosendernetz - europäische Netzwerke aufzubauen und an diesen teilzunehmen. Im Mittelpunkt steht hierbei jedoch der Ausbau des europaweiten Fernsehsenders „Euronews“. Der Sender soll ab Juli 2008 in etwa 400 Millionen Haushalten zu empfangen sein. Zusätzlich ist die Schaffung eines EU-Veranstaltungskalenders geplant. In dritter und letzter Stufe möchte die Kommission die Bekanntgabe ihrer Primärziele im Bereich „Kommunikation“ dadurch verbessern, dass sie die eigenständige Produktion hochqualitativer audiovisueller Berichte und Videonachrichten intensiviert. Das große Interesse der Bürger an der kostenlosen Vermittlung von EU-Themen habe der Erfolg von „EUTube“ auf der Internetplattform „YouTube“ bereits gezeigt.

 

Datenschutz

 

Eurobarometer: Mehrheit der EU-Bürger besorgt über bestehenden Datenschutz  

Eine am 17. April 2008 veröffentlichte Eurobarometer- Umfrage hat ergeben, dass etwa zwei Drittel der EU-Bürger über den Umgang mit dem Datenschutz in Europa besorgt sind. Dabei ist in Deutschland - nach Österreich und Dänemark - der größte Besorgnisanstieg zu verzeichnen. Trotz des informationstechnologischen Modernisierungsprozesses bewegt sich die Gesamtanzahl der besorgten EU- Bürger demzufolge aber mit 64 % immer noch auf dem gleichen Level wie vor 20 Jahren.

Als Kernproblem wird der Informationsmangel angesehen. 77 % der Bürger sind der Ansicht, das Bewusstsein für den Datenschutz sei nur gering ausgeprägt. Insbesondere sind den meisten Bürgern (72 %) ihre nationalen Datenschutzbehörden unbekannt. Datenkontrolleure in Privatunternehmen erachten Vorschriften zum Datenschutz zur Gewährleistung eines starken Verbraucher- und Grundrechtsschutzes zwar grundsätzlich für notwendig, um neuen Herausforderungen zu begegnen. Die Hälfte von ihnen meint jedoch, dass dem zunehmenden Datenaustausch persönlicher Informationen nicht durch Gesetze begegnet werden kann. Beide Befragtengruppen halten den Datenaustausch zudem für erforderlich, um sich besser vor illegalen Aktivitäten schützen zu können. Zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten sollte demnach die Überwachung von Fluggastdaten (82%), Telefongesprächen (72 %) und Internet- und Kreditkartennutzung (75 % bzw. 69 %) ermöglicht werden. Für die meisten Befragten sind dabei gesetzlich klar definierte Grenzen zwingend.

Die Kommission hat insgesamt zwei Eurobarometer- Umfragen lanciert, um zu untersuchen, wie der Datenschutz von EU- Bürgern und Datenschutzkontrolleuren in privaten Unternehmen empfunden wird.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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