Büro
Brüssel
Ausgabe
09/2008 08.05.2008
Themen
in dieser Ausgabe: ·
Initiativbericht zur
Transparenzinitiative ·
Öffentlicher Zugang zu EU-Dokumenten soll verbessert
werden ·
Audiovisuelle Verbreitung von EU-Themen soll intensiviert
werden |
· Eurobarometer: Mehrheit
der EU-Bürger besorgt über bestehenden Datenschutz |
Institutionen
|
Initiativbericht zur Transparenzinitiative
Am 8. Mai 2008 hat das EP mit großer Mehrheit den Initiativbericht
über die Entwicklung des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von
Interessenvertretern bei den EU-Institutionen angenommen. Der Bericht betont
die Notwendigkeit eines transparenten Lobbyismus und unterstützt die
Einrichtung eines gemeinsamen Lobbyistenregisters aller EU-Organe. Organisationen, die ihre
Beiträge in einer Internetkonsultation vorlegen, sollen automatisch
aufgefordert werden, in dem freiwilligen Register anzugeben, wen sie vertreten,
welchen Auftrag sie haben und wie sie finanziert werden. Mit der Eintragung
soll die Anerkennung eines Verhaltenskodex einhergehen.
Die BRAK, die das Ziel,
mehr Transparenz in der Lobbyarbeit zu schaffen, unterstützt, hatte sich dafür
eingesetzt, dass ein Gleichgewicht zwischen der gesetzgeberischen Transparenz
und dem Recht des Bürgers auf Verschwiegenheit des von ihm um Rechtsrat
gebetenen Rechtsanwalts gefunden werden muss. Dieses Gleichgewicht ist nun
durch die Verabschiedung eines entsprechenden Änderungsantrags gewährleistet.
Danach gelten Rechtsanwälte dann als Lobbyisten, wenn ihre Tätigkeit darauf
abzielt, Einfluss auf
die Politikgestaltung zu nehmen, und sie nicht in ihrer Funktion als Rechtsbeistand
oder rechtsberatend tätig sind.
Frühere
Berichte: 09/2006,
06/2007,
19/2007,
22/2007,
7/2008
Öffentlicher
Zugang zu EU-Dokumenten soll verbessert werden
Die Kommission hat am 30. April 2008
einen Vorschlag
für eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten
vorgelegt. Damit sollen die in der seit 2001 angewandten Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 enthaltenen Grundsätze und Einschränkungen der
Zugangsregeln im Zuge der Transparenzinitiative
und nach Empfehlungen
des Parlaments eine Überarbeitung erfahren.
Deutlich klargestellt werden soll, dass
der Zweck der Verordnung darin besteht, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten
zu gewähren. In Anpassung an das Arhus-Übereinkommen über
den Zugang zu Information und Umweltangelegenheiten soll die Beeinträchtigung
des Schutzes der Rechtsberatung ausdrücklich als Zugangsverweigerungsgrund
aufgenommen werden. Zudem soll der Zugang zu einem Dokument dann verweigert
werden, wenn seine Verbreitung Gerichts-, Schieds- und
Streitbeilegungsverfahren beeinträchtigen würde. Außerdem wird bestimmt, dass
Dokumente, die Teil der Verwaltungsakte zu einer Untersuchung oder von
Verfahren, die einen individuellen Akt betreffen, nicht öffentlich zugänglich
sind, bis die Untersuchung abgeschlossen oder der Akt endgültig ist.
Schließlich ist eine neue Bestimmung
vorgesehen, nach der regelmäßig die Namen, Titel und Funktionen von Inhabern
öffentlicher Ämter, Beamten und auch von Interessenvertretern offenzulegen
sind. Die derzeitige Schwärzungspraxis wird damit gelockert.
Anträge auf Zugang zu einem Dokument
sollen innerhalb von 15 - ausnahmsweise innerhalb von 30 Tagen - beschieden
werden. Bei Zugangsverweigerung sollen dem Antragsteller die Möglichkeit der
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten und/oder der Klageweg zum Gericht
erster Instanz offen stehen. Die Kommission reagiert damit auch auf den Jahresbericht
des Ombudsmanns für 2007. Dieser hat im letzten Jahr 3211 Beschwerden von
Bürgern, Unternehmen, Verbänden und NGO erhalten. Eine Rekordzahl an
Untersuchungen (28%) betraf die mangelnde Transparenz, wozu insbesondere die
Verweigerung der Preisgabe von Informationen oder Dokumenten gehörte.
Frühere
Berichte: 09/2006,
06/2007,
19/2007,
22/2007
Audiovisuelle
Verbreitung von EU- Themen soll intensiviert werden
Die Kommission hat am 25. April 2008
einen umfassenden Aktionsplan für audiovisuelle Medien (Europa
vermitteln in Ton und Bild) vorgelegt. Dieser soll die Medien bei der Informationsverbreitung
in der EU unterstützen und damit das Entstehen einer europäischen
Öffentlichkeit fördern. In Realisierung ihres Plan
D für Demokratie, Dialog und Diskussion aus dem Jahre 2005 verfolgt die
Kommission dabei einen dreistufigen Ansatz. Zunächst soll der Aktionsplan zu
einer umfassenderen und nachhaltigeren Berichterstattung über EU-Themen
beitragen. Hierzu beabsichtigt die Kommission die Verdopplung der zur
Inhaltsvermittlung verfügbaren Kapazitäten ihres audiovisuellen
Internetportals, dem EU-Informationsdienst
Europe by Satellite (EbS). In zweiter Stufe sollen Medienexperten
animiert werden, der EU-Politik mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere
sollen Rundfunkanstalten ermutigt werden, entsprechend dem seit 1. April 2008
existierenden EU- Radiosendernetz - europäische Netzwerke aufzubauen und an
diesen teilzunehmen. Im Mittelpunkt steht hierbei jedoch der Ausbau des
europaweiten Fernsehsenders Euronews.
Der Sender soll ab Juli 2008 in etwa 400 Millionen Haushalten zu empfangen
sein. Zusätzlich ist die Schaffung eines EU-Veranstaltungskalenders geplant. In
dritter und letzter Stufe möchte die Kommission die Bekanntgabe ihrer
Primärziele im Bereich Kommunikation dadurch verbessern, dass sie die
eigenständige Produktion hochqualitativer audiovisueller Berichte und
Videonachrichten intensiviert. Das große Interesse der Bürger an der
kostenlosen Vermittlung von EU-Themen habe der Erfolg von EUTube auf der Internetplattform
YouTube bereits gezeigt.
Datenschutz
|
Eurobarometer:
Mehrheit der EU-Bürger besorgt über bestehenden Datenschutz
Eine
am 17. April 2008 veröffentlichte Eurobarometer-
Umfrage hat ergeben, dass etwa zwei Drittel der EU-Bürger über den Umgang
mit dem Datenschutz in Europa besorgt sind. Dabei ist in Deutschland - nach
Österreich und Dänemark - der größte Besorgnisanstieg zu verzeichnen. Trotz des
informationstechnologischen Modernisierungsprozesses bewegt sich die
Gesamtanzahl der besorgten EU- Bürger demzufolge aber mit 64 % immer noch auf
dem gleichen Level wie vor 20 Jahren.
Als
Kernproblem wird der Informationsmangel angesehen. 77 % der Bürger sind der
Ansicht, das Bewusstsein für den Datenschutz sei nur gering ausgeprägt.
Insbesondere sind den meisten Bürgern (72 %) ihre nationalen
Datenschutzbehörden unbekannt. Datenkontrolleure in Privatunternehmen erachten
Vorschriften zum Datenschutz zur Gewährleistung eines starken Verbraucher- und
Grundrechtsschutzes zwar grundsätzlich für notwendig, um neuen
Herausforderungen zu begegnen. Die Hälfte von ihnen meint jedoch, dass dem
zunehmenden Datenaustausch persönlicher Informationen nicht durch Gesetze
begegnet werden kann. Beide Befragtengruppen halten den Datenaustausch zudem
für erforderlich, um sich besser vor illegalen Aktivitäten schützen zu können.
Zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten sollte demnach die Überwachung von
Fluggastdaten (82%), Telefongesprächen (72 %) und Internet- und
Kreditkartennutzung (75 % bzw. 69 %) ermöglicht werden. Für die meisten
Befragten sind dabei gesetzlich klar definierte Grenzen zwingend.
Die
Kommission hat insgesamt zwei Eurobarometer- Umfragen lanciert, um zu
untersuchen, wie der Datenschutz von EU- Bürgern und Datenschutzkontrolleuren
in privaten Unternehmen empfunden wird.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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