Büro
Brüssel
Ausgabe
10/2008 23.05.2008
Themen
in dieser Ausgabe: Zivilrecht ·
Entschließung des EP zur Verbraucherpolitischen Strategie ·
Rat begrüßt stärkere
Integration der Hypothekarkreditmärkte ·
Ankündigung eines
Richtlinienvorschlags zur EPG ·
EP-Entschließung zum Richtlinienvorschlag über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt |
·
Barrot und Tajani neue
EU-Kommissare ·
Seminar der UIA in Dresden am 20./21. Juni 2008 ·
Podiumsdiskussion der Kriminologischen Konferenz in
Stockholm vom 16. bis. 18. Juni 2008 |
Zivilrecht
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Entschließung
des EP zur Verbraucherpolitischen Strategie
In seiner Entschließung
vom 20. Mai 2008 stützt das EP die in der von der Kommission
vorgelegten Verbraucherpolitischen
Strategie der EU (2007-2013) formulierten Ziele: Stärkung der Verbraucher,
Verbesserung des Verbraucherwohls sowie wirksamer Verbraucherschutz.
Gerade im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs,
so das EP, seien Maßnahmen erforderlich: Zum einen unterstützt das EP daher die
Bemühungen der Kommission um die Einführung EU-weit geltender standardisierter
Bedingungen für online abgeschlossene Verträge, zum anderen müsse der
Datenschutz und die Sicherheit gewährleistet sein.
Im Hinblick auf die Überlegungen zur Verbesserung der
Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit für Verbraucher, deren Regelung primär den
Mitgliedstaaten obliege, setzt das EP in erster Linie auf die außergerichtliche
Streitbeilegung. Über sie könnten oft schnellere und kostengünstigere Lösungen
gefunden werden. Ob und inwieweit die bestehenden unterschiedlichen
nationalen Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung, darunter
Sammelklagen, Gruppenklagen, repräsentative Klagen, Testfälle und
Abschöpfungsklagen, gerade in grenzüberschreitenden Fällen Probleme aufwerfen
sowie ob und wie diese auf EU-Ebene ausgeräumt werden könnten, sollte nach
Auffassung des EP eingehend geprüft werden. Erst auf dieser Grundlage sollten
Überlegungen über Rechtsvorschriften auf EU-Ebene eingeleitet werden.
Die GD
Verbraucherschutz hatte Anfang des Jahres eine Online-Konsultation zu zentralen Punkten eines
effektiven und effizienten Systems der kollektiven Rechtsdurchsetzung durchgeführt. Zudem hat die
Kommission Studien in Auftrag gegeben, mit denen herausgefunden werden soll,
ob die unterschiedlichen nationalen Ausgestaltungen kollektiver Rechtsdurchsetzungsinstrumente
zu Hemmnissen für den Binnenmarkt und/oder Wettbewerbsverzerrungen führen und
ob das Fehlen kollektiver Rechtsdurchsetzungsmechanismen in vielen
Mitgliedstaaten eine Benachteiligung der Verbraucher zur Folge hat. Es sollen
auch mögliche Probleme identifiziert werden, die Verbraucher davon abhalten,
ihre Rechte durchzusetzen, und die wirtschaftlichen Konsequenzen für
Verbraucher, Wettbewerber und den Binnenmarkt ermittelt werden.
Für Ende 2008 hat die GD
Verbraucherschutz eine Mitteilung über die Ergebnisse und eine Konsultation
über das weitere Vorgehen angekündigt. Angelaufen ist bereits eine Konsultation
der GD
Wettbewerb, die im Rahmen des Weißbuchs
Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts über die
Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf EU-Ebene nachdenkt.
Frühere Berichte: 5/2004,
20/2004,
23/2004,
17/2005,
18/2005,
1/2006,
6/2006, 11/2006,
17/2006,
3/2007,
5/2007, 6/2007,
9/2007,
11/2007,
21/2007,
3/2008,
7/2008
Rat begrüßt
stärkere Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte
In seinen Schlussfolgerungen
zum Weißbuch
für die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte vom 14. Mai 2008 hat der
Rat die Maßnahmen der Kommission ausdrücklich begrüßt. Im Weißbuch sind vier
allgemeine Ziele vorgegeben worden, um die Hypothekarkreditmärkte zu
wettbewerbsbestimmten- und leistungsfähigen Märkten auszubauen. Hierzu gehören
die Erleichterung der grenzüberschreitenden Vergabe und Refinanzierung von
Hypothekarkrediten, die mit solidem Verbraucherschutz und angemessener
finanzieller Stabilität verbundene Erweiterung des Produktangebots sowie die
Erhöhung des Verbrauchervertrauens und die Erleichterung der Kundenmobilität.
Gleichzeitig wies der Rat aber auch darauf hin, dass das Integrationspotenzial
durch eine Reihe von Faktoren wie Kultur, Sprache und Kundenpräferenz bestimmt
werde, weshalb zukünftig zu erwarten sei, dass die Angebote der Kreditinstitute
die Nachfrage der Verbraucher überwiegen würden. Der Rat hob hervor, dass die
Herausforderung bis 2010 insbesondere darin bestünde, Fortschritte bei der
stärkeren Integration der Privatkundenmärkte zu erreichen.
Weiterhin begrüßte der Rat die Absicht der Kommission,
Anzeiger mit objektiven Angaben zu Kosten und Dauer der Verfahren bei
Grundbucheintragungen und Zwangsversteigerungen in allen Mitgliedstaaten
einzuführen und regelmäßig zu aktualisieren. Zu den Verfahren für
Immobilienbewertung, Grundbucheintragung und Zwangsvollstreckung hat die
Kommission noch für dieses Jahr die Vorlage einer Empfehlung angekündigt.
Wirtschaftsrecht
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Ankündigung
eines Richtlinienvorschlags zur EPG
Charlie Mc
Creevy, Kommissar der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat die Vorlage
eines Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Europäischen
Privatgesellschaft (EPG) für den 25. Juni 2008 angekündigt.
Die EPG solle sowohl Einzel-, als auch
Mehrheitsaktionären zugänglich sein. Dies gelte für natürliche und juristische
Personen gleichermaßen und auch ohne grenzüberschreitenden Bezug. Die Gründung
einer EPG solle zusätzlich durch eine Fusion bestehender Unternehmen oder die
Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft möglich sein. In Übereinstimmung mit
der Rechtsprechung des EuGH solle es einer EPG dabei freistehen, ihren Sitz unabhängig
vom Ort ihrer Registrierung in einem beliebigen Mitgliedstaat zu wählen. Ihr
soll es so trotz Registrierung in einem Mitgliedstaat ermöglicht werden,
sämtliche Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen sowie
eingetragene Firmensitze grenzüberschreitend zu fusionieren und zu verlegen.
Schließlich sollen die Aktionäre die interne Unternehmensorganisation
mitbestimmen können, wobei die Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung in Form
des EPG-Statuts aus bestehenden Lösungen zu entwickeln seien.
Frühere
Berichte: 22/2006, 3/2007
Strafrecht
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EP-Entschließung zum
Richtlinienvorschlag über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das
EP hat am 21. Mai 2008 über den Vorschlag
für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt abgestimmt:
Bestimmte schwere Umweltdelikte sollen danach in allen Mitgliedstaaten als
Straftat eingestuft werden.
Der
von der Kommission vorgeschlagenen, auch von der BRAK als zu umfassend kritisierten Vorgabe von Strafarten und -höhe hat das EP in
Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH eine Absage erteilt. Dass der
Gemeinschaftsgesetzgeber zwar zum Erlass strafrechtlicher Maßnahmen befugt ist,
wenn diese zur Durchführung europäischer Umweltgesetzgebung erforderlich sind,
hatte der EuGH in seinem Urteil aus September
2005 festgestellt, in einer Entscheidung im Oktober
2007 aber klargestellt, dass die Bestimmungen zu Art und Maß der Sanktionen
im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben.
Zur
Wahrung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots soll ein Anhang zur Richtlinie
eine Liste der umweltrechtlichen europäischen Rechtsvorschriften enthalten,
deren Verletzung eine strafrechtliche Folge auslösen kann. Anknüpfungspunkt für
die Strafbarkeit sollen anders als im Kommissionsvorschlag vorgesehen
generell nur rechtswidrige Handlungen sein, Anstiftung und Beihilfe sollen nur
zu vorsätzlichen Handlungen strafbar sein. Außerdem setzt sich das EP dafür
ein, dass Bagatellverstöße nicht mit
strafrechtlichen Sanktionen belegt werden.
Aufgrund
informeller Vorabgespräche konnten Rat, EP und Kommission bereits Einvernehmen
über den Text erzielen, so dass davon
auszugehen ist, dass der Rat dem Vorschlag in Kürze zustimmt und die Richtlinie
damit verabschiedet ist. Die Richtlinie ist dann von den Mitgliedstaaten
innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.
Frühere Berichte: 17/2005,
22/2005,
03/2007,
20/2007,
7/2008
Personalia
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Barrot und Tajani neue EU-Kommissare
Nach dem Rücktritt des
Vizepräsidenten der Kommission und des Kommissars der GD Justiz, Freiheit und
Sicherheit Franco
Frattini, der nun als Außenminister im Kabinett Berlusconi fungieren wird,
übernimmt der ehemalige Kommissar für Energie und Verkehr, der Franzose Jaques Barrot,
diesen Posten. Das freigewordene Amt des Kommissars der GD Energie und Verkehr
übernimmt der am 9. Mai 2008 bis zum 31. Oktober 2009 neu ernannte italienische
EU-Kommissar Antonio Tajani.
Veranstaltungen
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Seminar
der UIA in Dresden am 20./21. Juni 2008
Die
Union International des Avocates
(UIA) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2008 in Dresden - gemeinsam mit dem OLG Dresden - ein Seminar zu
den Aktuellen Entwicklungen des internationalen Rechts in Europa. Im Fokus
wird dabei zum einen die Auseinandersetzung mit europäischen Richtlinien im
Bereich des Zivilprozessrechts stehen. Zum anderen sollen das auf
internationale Kaufverträge anzuwendende Recht sowie der jüngst veröffentlichte
Gemeinsame Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht (DCFR)
die zentralen Themen der Veranstaltung bilden.
Podiumsdiskussion
der Kriminologischen Konferenz zu Stockholm vom 16. bis 18. Juni 2008
Vom
16. bis 18. Juni 2008 findet in Stockholm eine Podiumsdiskussion
statt, die von der Kriminologischen
Konferenz zu Stockholm veranstaltet wird. Neben der schwedischen
Justizministerin werden zahlreiche internationale Experten an der Diskussion
teilnehmen. Auf der Tagesordnung steht auch das im Zusammenhang mit dem Rahmenbeschlussvorschlag
für eine Überwachungsanordnung diskutierte Thema der
Untersuchungshaftbedingungen. Darüber hinaus soll über Experimente in der
Kriminalprävention, Erneuerung der Kriminalpolitik, Reform des
Strafvollzugssystems und Zeitgenössische Kriminalwissenschaft diskutiert
werden.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743
86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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