Büro Brüssel

Ausgabe 10/2008                                                                                                                23.05.2008

Themen in dieser Ausgabe:

Zivilrecht

·         Entschließung des EP zur Verbraucherpolitischen Strategie

·         Rat begrüßt stärkere Integration der Hypothekarkreditmärkte

       

Wirtschaftsrecht

·         Ankündigung eines Richtlinienvorschlags zur EPG

 

Strafrecht

·         EP-Entschließung zum Richtlinienvorschlag über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

 

 

Personalia

·             Barrot und Tajani neue EU-Kommissare

 

Veranstaltungen

·         Seminar der UIA in Dresden am 20./21. Juni 2008

·         Podiumsdiskussion der Kriminologischen Konferenz in Stockholm vom 16. bis. 18. Juni 2008

 


 

Zivilrecht

 

Entschließung des EP zur Verbraucherpolitischen Strategie

In seiner Entschließung vom 20. Mai 2008 stützt das EP die in der von der Kommission vorgelegten  Verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013) formulierten Ziele: Stärkung der Verbraucher, Verbesserung des Verbraucherwohls sowie wirksamer Verbraucherschutz.

Gerade im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, so das EP, seien Maßnahmen erforderlich: Zum einen unterstützt das EP daher die Bemühungen der Kommission um die Einführung EU-weit geltender standardisierter Bedingungen für online abgeschlossene Verträge, zum anderen müsse der Datenschutz und die Sicherheit gewährleistet sein.

Im Hinblick auf die Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit für Verbraucher, deren Regelung primär den Mitgliedstaaten obliege, setzt das EP in erster Linie auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Über sie könnten oft schnellere und kostengünstigere Lösungen gefunden werden. Ob und inwieweit die bestehenden – unterschiedlichen – nationalen Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung, darunter Sammelklagen, Gruppenklagen, repräsentative Klagen, Testfälle und Abschöpfungsklagen, gerade in grenzüberschreitenden Fällen Probleme aufwerfen sowie ob und wie diese auf EU-Ebene ausgeräumt werden könnten, sollte nach Auffassung des EP eingehend geprüft werden. Erst auf dieser Grundlage sollten Überlegungen über Rechtsvorschriften auf EU-Ebene eingeleitet werden. 

Die GD Verbraucherschutz hatte Anfang des Jahres eine Online-Konsultation zu zentralen Punkten eines effektiven und effizienten Systems der kollektiven Rechtsdurchsetzung durchgeführt. Zudem hat die Kommission Studien in Auftrag gegeben, mit denen herausgefunden werden soll, ob die unterschiedlichen nationalen Ausgestaltungen kollektiver Rechtsdurchsetzungsinstrumente zu Hemmnissen für den Binnenmarkt und/oder Wettbewerbsverzerrungen führen und ob das Fehlen kollektiver Rechtsdurchsetzungsmechanismen in vielen Mitgliedstaaten eine Benachteiligung der Verbraucher zur Folge hat. Es sollen auch mögliche Probleme identifiziert werden, die Verbraucher davon abhalten, ihre Rechte durchzusetzen, und die wirtschaftlichen Konsequenzen für Verbraucher, Wettbewerber und den Binnenmarkt ermittelt werden.

Für Ende 2008 hat die GD Verbraucherschutz eine Mitteilung über die Ergebnisse und eine Konsultation über das weitere Vorgehen angekündigt. Angelaufen ist bereits eine Konsultation der GD Wettbewerb, die im Rahmen des Weißbuchs Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts über die Einführung kollektiver Rechtsschutzinstrumente auf EU-Ebene nachdenkt.

Frühere Berichte: 5/2004, 20/2004, 23/2004, 17/2005, 18/2005, 1/2006, 6/2006, 11/2006, 17/2006, 3/2007, 5/2007,  6/2007, 9/2007, 11/2007,  21/2007, 3/2008, 7/2008

 

Rat begrüßt stärkere Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte  

In seinen Schlussfolgerungen zum Weißbuch für die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte vom 14. Mai 2008 hat der Rat die Maßnahmen der Kommission ausdrücklich begrüßt. Im Weißbuch sind vier allgemeine Ziele vorgegeben worden, um die Hypothekarkreditmärkte zu wettbewerbsbestimmten- und leistungsfähigen Märkten auszubauen. Hierzu gehören die Erleichterung der grenzüberschreitenden Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten, die mit solidem Verbraucherschutz und angemessener finanzieller Stabilität verbundene Erweiterung des Produktangebots sowie die Erhöhung des Verbrauchervertrauens und die Erleichterung der Kundenmobilität. Gleichzeitig wies der Rat aber auch darauf hin, dass das Integrationspotenzial durch eine Reihe von Faktoren wie Kultur, Sprache und Kundenpräferenz bestimmt werde, weshalb zukünftig zu erwarten sei, dass die Angebote der Kreditinstitute die Nachfrage der Verbraucher überwiegen würden. Der Rat hob hervor, dass die Herausforderung bis 2010 insbesondere darin bestünde, Fortschritte bei der stärkeren Integration der Privatkundenmärkte zu erreichen.

Weiterhin begrüßte der Rat die Absicht der Kommission, „Anzeiger“ mit objektiven Angaben zu Kosten und Dauer der Verfahren bei Grundbucheintragungen und Zwangsversteigerungen in allen Mitgliedstaaten einzuführen und regelmäßig zu aktualisieren. Zu den Verfahren für Immobilienbewertung, Grundbucheintragung und Zwangsvollstreckung hat die Kommission noch für dieses Jahr die Vorlage einer Empfehlung angekündigt.

 

Wirtschaftsrecht

 

Ankündigung eines Richtlinienvorschlags zur EPG

Charlie Mc Creevy, Kommissar der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat die Vorlage eines Richtlinienvorschlags zur Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) für den 25. Juni 2008 angekündigt.

Die EPG solle sowohl Einzel-, als auch Mehrheitsaktionären zugänglich sein. Dies gelte für natürliche und juristische Personen gleichermaßen und auch ohne grenzüberschreitenden Bezug. Die Gründung einer EPG solle zusätzlich durch eine Fusion bestehender Unternehmen oder die Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft möglich sein. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH solle es einer EPG dabei freistehen, ihren Sitz unabhängig vom Ort ihrer Registrierung in einem beliebigen Mitgliedstaat zu wählen. Ihr soll es so trotz Registrierung in einem Mitgliedstaat ermöglicht werden, sämtliche Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen sowie eingetragene Firmensitze grenzüberschreitend zu fusionieren und zu verlegen. Schließlich sollen die Aktionäre die interne Unternehmensorganisation mitbestimmen können, wobei die Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung in Form des EPG-Statuts aus bestehenden Lösungen zu entwickeln seien.

Frühere Berichte: 22/2006, 3/2007

 

Strafrecht

 

EP-Entschließung zum Richtlinienvorschlag über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Das EP hat am 21. Mai 2008 über den Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt abgestimmt: Bestimmte schwere Umweltdelikte sollen danach in allen Mitgliedstaaten als Straftat eingestuft werden.

Der von der Kommission vorgeschlagenen, auch von der BRAK als zu umfassend kritisierten Vorgabe von Strafarten und -höhe hat das EP in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH eine Absage erteilt. Dass der Gemeinschaftsgesetzgeber zwar zum Erlass strafrechtlicher Maßnahmen befugt ist, wenn diese zur Durchführung europäischer Umweltgesetzgebung erforderlich sind, hatte der EuGH in seinem Urteil aus September 2005 festgestellt, in einer Entscheidung im Oktober 2007 aber klargestellt, dass die Bestimmungen zu Art und Maß der Sanktionen im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben.

Zur Wahrung des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots soll ein Anhang zur Richtlinie eine Liste der umweltrechtlichen europäischen Rechtsvorschriften enthalten, deren Verletzung eine strafrechtliche Folge auslösen kann. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit sollen – anders als im Kommissionsvorschlag vorgesehen – generell nur rechtswidrige Handlungen sein, Anstiftung und Beihilfe sollen nur zu vorsätzlichen Handlungen strafbar sein. Außerdem setzt sich das EP dafür ein, dass  Bagatellverstöße nicht mit strafrechtlichen Sanktionen belegt werden.

Aufgrund informeller Vorabgespräche konnten Rat, EP und Kommission bereits Einvernehmen über den  Text erzielen, so dass davon auszugehen ist, dass der Rat dem Vorschlag in Kürze zustimmt und die Richtlinie damit verabschiedet ist. Die Richtlinie ist dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umzusetzen.

Frühere Berichte: 17/2005, 22/2005, 03/2007, 20/2007, 7/2008

 

Personalia

 

Barrot und Tajani neue EU-Kommissare

Nach dem Rücktritt des Vizepräsidenten der Kommission und des Kommissars der GD Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini, der nun als Außenminister im Kabinett Berlusconi fungieren wird, übernimmt der ehemalige Kommissar für Energie und Verkehr, der Franzose Jaques Barrot, diesen Posten. Das freigewordene Amt des Kommissars der GD Energie und Verkehr übernimmt der am 9. Mai 2008 bis zum 31. Oktober 2009 neu ernannte italienische EU-Kommissar Antonio Tajani.

 

Veranstaltungen

 

Seminar der UIA in Dresden am 20./21. Juni 2008

Die Union International des Avocates (UIA) veranstaltet am 20. und 21. Juni 2008 in Dresden  - gemeinsam mit dem OLG Dresden - ein Seminar zu den „Aktuellen Entwicklungen des internationalen Rechts in Europa“. Im Fokus wird dabei zum einen die Auseinandersetzung mit europäischen Richtlinien im Bereich des Zivilprozessrechts stehen. Zum anderen sollen das auf internationale Kaufverträge anzuwendende Recht sowie der jüngst veröffentlichte „Gemeinsame Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht“ (DCFR) die zentralen Themen der Veranstaltung bilden.

 

Podiumsdiskussion der Kriminologischen Konferenz zu Stockholm vom 16. bis 18. Juni 2008

Vom 16. bis 18. Juni 2008 findet in Stockholm eine Podiumsdiskussion statt, die von der Kriminologischen Konferenz zu Stockholm veranstaltet wird. Neben der schwedischen Justizministerin werden zahlreiche internationale Experten an der Diskussion teilnehmen. Auf der Tagesordnung steht auch das im Zusammenhang mit dem Rahmenbeschlussvorschlag für eine Überwachungsanordnung diskutierte Thema der Untersuchungshaftbedingungen. Darüber hinaus soll über „Experimente in der Kriminalprävention“, „Erneuerung der Kriminalpolitik“, „Reform des Strafvollzugssystems“ und „Zeitgenössische Kriminalwissenschaft“ diskutiert werden.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.

Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.eu.