Büro
Brüssel
Ausgabe
11/2008 05.06.2008
Themen
in dieser Ausgabe: ·
e-Justiz-Strategie ·
Verhaltenskodex für
Interessenvertreter ·
Justizforum ·
Europawahl am 7. Juni 2009 und EP-Sitzungskalender
für 2009 |
·
Neues
Brüsseler Büro der BRAK gemeinsam mit Kollegen aus Europa |
Zivil- und Strafrecht
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Kommission nimmt
Mitteilung über e-Justiz an
Am 30. Mai 2008 hat die Kommission eine Mitteilung
zu ihren Plänen im Bereich der e-Justiz vorgelegt. Mit der Einrichtung eines
europäischen e-Justizportals soll dem Ziel, wirksame Instrumente für einen
erleichterten, schnelleren und günstigeren Zugang zur Justiz zu schaffen, näher
gekommen werden. Das Portal soll die Möglichkeit eröffnen, Informationen in
allen Amtssprachen über die Rechtssysteme und Verfahrensregeln aller
Mitgliedstaaten abrufen zu können. Insbesondere soll über die jeweiligen
nationalen Beschuldigtenrechte, die Rechte von Opfern von Straftaten und ihre
Kompensationsansprüche sowie über die Voraussetzungen gerichtlicher Schritte
informiert werden. Auch praktische Informationen über die Zuständigkeit, das
Bestehen von Anwaltszwang sowie Prozesskostenhilfe sollen enthalten sein.
Die justizielle Zusammenarbeit soll durch neue
elektronische Mittel und Schulungen über ihre Funktionsweise verbessert werden.
In diesem Zusammenhang nennt die Kommission auch die Vernetzung der nationalen
Strafregister, für die bereits Vorschläge vorliegen.
Darüber hinaus geplant sind der Einsatz automatischer
Übersetzungswerkzeuge, Bereitstellung standardisierter dynamischer Formulare
und die Einrichtung einer Datenbank von spezialisierten Übersetzern und
Dolmetschern, um bislang bestehende Sprachbarrieren im Bereich der Justiz zu
mindern.
Institutionen
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Kommission nimmt
Verhaltenskodex für Lobbyisten an
Am 27. Mai
2008 hat die Kommission die Mitteilung
Europäische Transparenzinitiative Rahmen für die Beziehungen zu Interessenvertretern vorgelegt.
Hintergrund
ist das Vorhaben, ab dem 23. Juni 2008 ein freiwilliges, öffentlich einsehbares
Register von Lobbyisten einzurichten. Zur Eintragung sind nicht die
Einzelpersonen, sondern die Organisationen und Einrichtungen, die Lobbyarbeit leisten,
aufgefordert. Sie sollen ihren
Auftraggeber, Auftrag und finanziellen Hintergrund angeben.
Die
Mitteilung enthält einen Verhaltenskodex,
dem sich derjenige, der sich in das Register einträgt, unterwerfen soll. Dieser
definiert Interessenvertretung
als Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und die
Entscheidungsprozesse der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss
genommen werden soll. Nicht erfasst sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Rechtsberatung oder sonstiger fachlicher Beratung, sofern diese mit der
Ausübung des Grundrechts auf ein faires Verfahren einschließlich jedes Recht
auf Verteidigung in Verwaltungsverfahren, die von Rechtsanwälten oder anderen
daran beteiligten Fachleuten wahrgenommen wird, verbunden sind. Die Definition
war im Vorfeld umstritten. Anliegen der Anwaltschaft
war es, dass ein Gleichgewicht zwischen der
gesetzgeberischen Transparenz und dem Recht des Bürgers auf Verschwiegenheit
des von ihm um Rechtsrat gebetenen Anwalts gefunden wird.
Der Kodex stellt sieben konkrete Regeln auf, zu deren Einhaltung sich der
Unterzeichner verpflichtet. Hierzu gehört die Verpflichtung, keine falschen
Angaben bei der Registrierung zu machen und nach bestem Wissen, unverzerrt,
vollständig und nicht irreführend anzugeben, welche Interessen und ggf. welche
Klienten oder Mitglieder vertreten werden. Bei einem mutmaßlichen Verstoß kann
bei der Kommission eine Beschwerde eingelegt werden. Bestätigt er sich, kann
dies zur vorübergehenden Streichung oder zum endgültigen Ausschluss aus dem
Register führen.
Der
von der Kommission vorgestellte Verhaltenskodex bezieht sich ausschließlich auf
die Kontakte zu ihr. Im Rahmen der vorangegangen Konsultation hatten sich viele
Interessenvertreter für ein alle EU-Organe gemeinsam geltendes Register und
Kodex ausgesprochen. Auch das EP unterstützt dieses in seinem Initiativbericht
vom 08. Mai 2008. In der Mitteilung erklärt die Kommission daher ihre
Bereitschaft, die Entwicklung eines einzigen Systems für die Registrierung zu
erörtern.
Frühere
Berichte: 09/2006,
06/2007,
19/2007,
22/2007,
7/2008,
9/2008
Forum zur Erörterung der
EU-Rechtspolitik und Praxis
Am
30. Mai 2008 fand die erste Sitzung des von der Kommission eingerichteten Forums
zur Erörterung der EU-Rechtspolitik und Praxis statt. Das Forum soll einen
Dialog mit allen Beteiligten während sämtlicher Phasen der Konzeption und
Umsetzung rechtspolitischer Maßnahmen gewährleisten. Hiervon verspricht sich
die Kommission die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit im Zivil- und
Strafrecht.
Diese erste Sitzung diente neben der gegenseitigen Vorstellung der Teilnehmer
auch der Diskussion der konkreten Arbeitsweise und Schwerpunkte des Forums. Themen in 2008 werden insbesondere e-Justiz,
gegenseitige Anerkennung in Strafsachen und Opferrechte sein. Die Anwaltschaft ist über den CCBE und die ECBA
in die Arbeiten des Forums eingebunden und setzte sich insbesondere für die Schaffung
einer eigenen Generaldirektion Justiz sowie für Mindestgarantien in
Strafverfahren ein.
Europawahl am 7. Juni 2009 und
EP-Sitzungskalender für 2009
Das
EP hat das Datum für die Europawahl festgelegt: In Deutschland wird die Wahl
der Europaabgeordneten am 7. Juni 2009 stattfinden. Gleichzeitig hat das EP
auch seinen Sitzungskalender
für das Jahr 2009 verabschiedet.
In eigener Sache
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Anlässlich der Eröffnungsfeier ihres gemeinsamen Büros in
Brüssel haben die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern aus Deutschland, dem
Vereinigten Königreich, Österreich, Belgien und Luxemburg am 3. Juni 2008
erneut die Bedeutung einer starken und unabhängigen Anwaltschaft für die Bürger
im vereinten Europa betont. Nur unabhängige, verschwiegene und ihre Mandanten
loyal vertretende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichern ihnen die Chance,
ihr gutes Recht durchzusetzen und sich gegen unbegründete Ansprüche und
Belastungen zu wehren. So wirkt die europäische Anwaltschaft zugleich an der
Aufrechterhaltung und ständigen Verbesserung eines funktionierenden Rechtssystems
mit. Die Bürogemeinschaft mit sieben anderen europäischen Anwaltsvertretungen,
die insgesamt 320.000 Rechtsanwälte repräsentieren, sowie der Vertretung der
Architekten und Ingenieure, gibt die besondere Möglichkeit, gemeinsame
Standpunkte gemeinsam zu vertreten und dabei die nationale Identität zu wahren.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. und Natalie Barth |
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