Büro
Brüssel
Ausgabe
21/2008 11.12.2008
Themen
in dieser Ausgabe: - Grünbuch über kollektive
Rechtsdurchsetzungsverfahren veröffentlicht -
Grenzüberschreitende
Überwachung U-Haft vermeidender Auflagen |
Elektronischer Rechtsverkehr - Aktionsplan für elektronische Signaturen - E-Justiz -
60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
Zivilrecht
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Grünbuch
über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren veröffentlicht
Am
27. November 2008 hat die Kommission das Grünbuch
über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher veröffentlicht.
Das Grünbuch basiert auf der verbraucherpolitischen
Strategie der Kommission. Nicht behandelt werden kollektive Rechtsbehelfe
für diejenigen, die durch Verstöße gegen das EG-Kartellrecht geschädigt wurden.
Zu diesem Themenkomplex liegt bereits ein eigenes Weißbuch
vor. Die Kommission schlägt in dem Grünbuch mehrere Optionen vor, um
Verbrauchern, die von demselben Rechtsverstoß betroffen sind, bessere
Möglichkeiten einzuräumen, einen Rechtsbehelf einzulegen und Schadensersatz zu
erhalten. Zum einen wird die Möglichkeit gesehen, bereits vorhandene nationale
kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Bürger aus anderen EU-Staaten zu
öffnen. Die Öffnung könnte durch die Einrichtung eines Kooperationsnetzwerks
zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Eine weitere Möglichkeit sei
es, bereits vorhandene Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf EG - Ebene (z.B.
Richtlinie über Unterlassungsklagen; Verordnung zur Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz) zu kombinieren, gemeinsam mit alternativen
Streitbeilegungsmechanismen. Als Option mit stärkstem Eingriffscharakter wird
die Einführung eines gerichtlichen kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens
genannt. Ausgeschlossen werden soll hierbei die Aufnahme von Elementen, die
eine Kultur des Rechtsstreits fördern würden, also z.B. Strafschadensersatz und
Erfolgshonorar. Durch den Verzicht auf Gerichtsgebühren oder die Kappung der
Prozesskosten könnte die Frage der Finanzierung solcher Verfahren gelöst
werden. Keine Präferenz gibt das Grünbuch hinsichtlich der Frage eines Opt-in
oder Opt-out Modells. Die BRAK
hatte sich im Oktober 2007 generell zu der Frage der kollektiven
Rechtsdurchsetzung positioniert und angemahnt, dass die Informations- und
Teilhaberechte der potentiellen Anspruchsinhaber gewahrt bleiben müssen. Bis
zum 1. März 2009 können unter Sanco-consumer-collective-redress@ec.europa.eu
Stellungnahmen zu dem Grünbuch eingereicht werden.
Frühere Berichte: 5/2004,
20/2004,
23/2004,
17/2005,
18/2005,
1/2006,
6/2006,
11/2006,
17/2006,
3/2007, 6/2007,
9/2007,
11/2007,
21/2007,
3/2008,
7/2008,
10/2008
Strafrecht
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Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft
vermeidender Auflagen
Die
EU-Justizministerinnen und minister haben sich anlässlich der Ratssitzung am
28. November 2008 geeinigt,
Auflagen, die gegen einen Verdächtigen als Alternative zur Untersuchungshaft
verhängt wurden, künftig EU-weit zu überwachen. Die Einigung knüpft an den
Rahmenbeschluss über die Überwachung von Bewährungsauflagen und alternativen
Sanktionen an, auf den sich der Rat im Dezember 2007 politisch geeinigt hatte.
Auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung und Überwachung von
Bewährungsstrafen, bedingten Verurteilungen, alternativen Sanktionen und
Entscheidungen über bedingte Entlassungen, zielt die Einigung darauf ab, die
Aussichten der verurteilten Person auf Resozialisierung zu erhöhen, indem die
familiären, sprachlichen und kulturellen Beziehungen aufrechterhalten werden
und die Einhaltung der Maßnahmen besser kontrollieren zu können mit dem Ziel,
neue Straftaten zu unterbinden. Die Überwachung der Auflagen soll künftig durch
den Staat, der die Auflagen erlassen hat, mittels eines Formblatts bei dem
Staat, der die Auflagen überwachen soll, beantragt werden. Die Überwachung
erfolgt durch den Aufenthaltstaat wie bei inländisch erlassenen Auflagen. Die BRAK hatte
seinerzeit zu der deutsch-französischen Initiative des Rahmensbeschlusses
Stellung genommen und diese grundsätzlich begrüßt, jedoch gemahnt, dass das
rechtliche Gehör des Betroffenen nicht eingeschränkt werden dürfe.
Frühere Berichte: 22/2007
Elektronischer
Rechtsverkehr
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Aktionsplan für elektronische Signaturen
Die Kommission hat am 28.
November 2008 einen Aktionsplan
für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur
Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt
veröffentlicht. Durch den Aktionsplan soll der Zugang für Unternehmen und
Bürger zu grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten erleichtert
werden, da mehrere Binnenmarktinitiativen, z.B. die Dienstleistungsrichtlinie,
vorsehen, dass Unternehmen in der Lage sein sollten, auf elektronischem Weg mit
öffentlichen Stellen zu kommunizieren, ihre Rechte wahrzunehmen und
grenzüberschreitend Geschäfte zu tätigen. Der Aktionsplan konzentriert sich auf
praktische, organisatorische und technische Fragen, die als Ergänzung zu dem
bereits bestehenden Rechtsrahmen dienen sollen. So soll z.B. das Vertrauen in
elektronische Signaturen anderer Mitgliedstaaten durch eine Vertrauensliste von
Zertifizierungsdiensteanbietern gestärkt werden und die Interoperabilität der
elektronischen Identifizierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
2010 will die Kommission dem Rat einen Fortschrittsbericht vorlegen.
E-Justiz
Auf
Grundlage der E-Justiz Strategie der Kommission hat der Justiz- und
Innenministerrat am 28. November 2008 einen Aktionsplan
beschlossen. Durch ein E-Justiz Portal soll der Zugang zur Justiz erleichtert
werden und Gerichtsverfahren vereinfacht und rationalisiert werden, indem z.B.
die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten erleichtert wird und
Videokonferenzen erleichtert werden. Neben der Vernetzung von z.B. der
Strafregisterdatenbanken, spricht der Aktionsplan die Einrichtung papierloser
grenzüberschreitender gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren wie z.B.
E-Mediation an. Das E-Justiz-Portal soll ein Arbeitsinstrument für die
Angehörigen der Rechtsberufe und die Justizbehörden darstellen, indem ein Forum
und einzelne Funktionen für einen effizienten und gesicherten
Informationsaustausch geboten wird.
Frühere
Berichte: 11/2008
Sonstiges
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Am
10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen
die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Grundlage des humanitären
Völkerrechts ist. Seitdem wird der 10. Dezember als internationaler Tag
der Menschenrechte begangen. Bundesjustizministerin Zypries würdigte die
Errungenschaften seit Unterzeichnung der Erklärung und mahnte weiteres
Engagement an.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen und Natalie Barth |
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