Büro Brüssel

Ausgabe 21/2008                                                                                                                11.12.2008

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren veröffentlicht

 

Strafrecht

-          Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft vermeidender Auflagen

 

 

 

Elektronischer Rechtsverkehr

-  Aktionsplan für elektronische Signaturen

- E-Justiz

 

Sonstiges

-          60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


 

Zivilrecht

 

Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren veröffentlicht

Am 27. November 2008 hat die Kommission das Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher veröffentlicht. Das Grünbuch basiert auf der verbraucherpolitischen Strategie der Kommission. Nicht behandelt werden kollektive Rechtsbehelfe für diejenigen, die durch Verstöße gegen das EG-Kartellrecht geschädigt wurden. Zu diesem Themenkomplex liegt bereits ein eigenes Weißbuch vor. Die Kommission schlägt in dem Grünbuch mehrere Optionen vor, um Verbrauchern, die von demselben Rechtsverstoß betroffen sind, bessere Möglichkeiten einzuräumen, einen Rechtsbehelf einzulegen und Schadensersatz zu erhalten. Zum einen wird die Möglichkeit gesehen, bereits vorhandene nationale kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Bürger aus anderen EU-Staaten zu öffnen. Die Öffnung könnte durch die Einrichtung eines Kooperationsnetzwerks zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Eine weitere Möglichkeit sei es, bereits vorhandene Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf EG - Ebene (z.B. Richtlinie über Unterlassungsklagen; Verordnung zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) zu kombinieren, gemeinsam mit alternativen Streitbeilegungsmechanismen. Als Option mit stärkstem Eingriffscharakter wird die Einführung eines gerichtlichen kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens genannt. Ausgeschlossen werden soll hierbei die Aufnahme von Elementen, die eine Kultur des Rechtsstreits fördern würden, also z.B. Strafschadensersatz und Erfolgshonorar. Durch den Verzicht auf Gerichtsgebühren oder die Kappung der Prozesskosten könnte die Frage der Finanzierung solcher Verfahren gelöst werden. Keine Präferenz gibt das Grünbuch hinsichtlich der Frage eines Opt-in oder Opt-out Modells. Die BRAK hatte sich im Oktober 2007 generell zu der Frage der kollektiven Rechtsdurchsetzung positioniert und angemahnt, dass die Informations- und Teilhaberechte der potentiellen Anspruchsinhaber gewahrt bleiben müssen. Bis zum 1. März 2009 können unter Sanco-consumer-collective-redress@ec.europa.eu Stellungnahmen zu dem Grünbuch eingereicht werden.

 

Frühere Berichte: 5/2004, 20/2004, 23/2004, 17/2005, 18/2005, 1/2006, 6/2006, 11/2006, 17/2006, 3/2007,  6/2007, 9/2007, 11/2007, 21/2007, 3/2008, 7/2008, 10/2008

 

 

 

Strafrecht

 

Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft vermeidender Auflagen

Die EU-Justizministerinnen und –minister haben sich anlässlich der Ratssitzung am 28. November 2008 geeinigt, Auflagen, die gegen einen Verdächtigen als Alternative zur Untersuchungshaft verhängt wurden, künftig EU-weit zu überwachen. Die Einigung knüpft an den Rahmenbeschluss über die Überwachung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen an, auf den sich der Rat im Dezember 2007 politisch geeinigt hatte. Auf Grundlage der gegenseitigen Anerkennung und Überwachung von Bewährungsstrafen, bedingten Verurteilungen, alternativen Sanktionen und Entscheidungen über bedingte Entlassungen, zielt die Einigung darauf ab, die Aussichten der verurteilten Person auf Resozialisierung zu erhöhen, indem die familiären, sprachlichen und kulturellen Beziehungen aufrechterhalten werden und die Einhaltung der Maßnahmen besser kontrollieren zu können mit dem Ziel, neue Straftaten zu unterbinden. Die Überwachung der Auflagen soll künftig durch den Staat, der die Auflagen erlassen hat, mittels eines Formblatts bei dem Staat, der die Auflagen überwachen soll, beantragt werden. Die Überwachung erfolgt durch den Aufenthaltstaat wie bei inländisch erlassenen Auflagen. Die BRAK hatte seinerzeit zu der deutsch-französischen Initiative des Rahmensbeschlusses Stellung genommen und diese grundsätzlich begrüßt, jedoch gemahnt, dass das rechtliche Gehör des Betroffenen nicht eingeschränkt werden dürfe.

 

Frühere Berichte: 22/2007

 

 

 

Elektronischer Rechtsverkehr

 

Aktionsplan für elektronische Signaturen

Die Kommission hat am 28. November 2008 einen Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt veröffentlicht. Durch den Aktionsplan soll der Zugang für Unternehmen und Bürger zu grenzüberschreitenden elektronischen Behördendiensten erleichtert werden, da mehrere Binnenmarktinitiativen, z.B. die Dienstleistungsrichtlinie, vorsehen, dass Unternehmen in der Lage sein sollten, auf elektronischem Weg mit öffentlichen Stellen zu kommunizieren, ihre Rechte wahrzunehmen und grenzüberschreitend Geschäfte zu tätigen. Der Aktionsplan konzentriert sich auf praktische, organisatorische und technische Fragen, die als Ergänzung zu dem bereits bestehenden Rechtsrahmen dienen sollen. So soll z.B. das Vertrauen in elektronische Signaturen anderer Mitgliedstaaten durch eine Vertrauensliste von Zertifizierungsdiensteanbietern gestärkt werden und die Interoperabilität der elektronischen Identifizierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden. 2010 will die Kommission dem Rat einen Fortschrittsbericht vorlegen.

 

E-Justiz

Auf Grundlage der E-Justiz Strategie der Kommission hat der Justiz- und Innenministerrat am 28. November 2008 einen Aktionsplan beschlossen. Durch ein E-Justiz Portal soll der Zugang zur Justiz erleichtert werden und Gerichtsverfahren vereinfacht und rationalisiert werden, indem z.B. die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten erleichtert wird und Videokonferenzen erleichtert werden. Neben der Vernetzung von z.B. der Strafregisterdatenbanken, spricht der Aktionsplan die Einrichtung papierloser grenzüberschreitender gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren wie z.B. E-Mediation an. Das E-Justiz-Portal soll ein Arbeitsinstrument für die Angehörigen der Rechtsberufe und die Justizbehörden darstellen, indem ein Forum und einzelne Funktionen für einen effizienten und gesicherten Informationsaustausch geboten wird.

 

Frühere Berichte: 11/2008

 

 

 

Sonstiges

 

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Grundlage des humanitären Völkerrechts ist. Seitdem wird der 10. Dezember als internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Bundesjustizministerin Zypries würdigte die Errungenschaften seit Unterzeichnung der Erklärung und mahnte weiteres Engagement an.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen und Natalie Barth

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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