Büro
Brüssel
Ausgabe
07/2009 16.04.2009
Themen
in dieser Ausgabe: - Bekämpfung von Zahlungsverzug
im Geschäftsverkehr - Grünbuch zur Transparenz
des Schuldnervermögens - Entschließung des EP über Überwachungsmaßnahmen als
Alternative zur Untersuchungshaft - Informationsaustausch
Strafregister, Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS) - Ergebnisse des Justiz- und
Innenministerrats |
-
Vertragsverletzungsverfahren wegen Vergabe von öffentlichen Aufträgen an
juris GmbH -
Neuer Leiter der Kommissionsvertretung in Berlin -
tellBarroso - Seminar
der China-EU School of Law Foreign Investments in China Secrets of a Boom |
Zivilrecht
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Bekämpfung
von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Die Kommission hat einen Vorschlag
für eine Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/35/EG)
vorgelegt. Der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie
zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen sei nach wie vor ein allgemeines
Problem. In verschiedenen Mitgliedstaaten seien die vertraglichen Zahlungsfristen
bei Geschäften mit öffentlichen Verwaltungen ungerechtfertigt lang. Außerdem
erhöben viele Unternehmen keine Verzugszinsen, obwohl sie dazu berechtigt
seien, da der finanzielle Nutzen nicht die Kosten der Maßnahmen gegen
Zahlungsverzug aufwiege. Die Grundkonzeption der Richtlinie aus dem Jahr 2000 sei
stimmig Die Bestimmungen der Ausgangsrichtlinie über ihren Anwendungsbereich,
über Verzugszinsen, über den Eigentumsvorbehalt sowie über das
Beitreibungsverfahren für unbestrittene Forderungen bleiben in dem Vorschlag
für eine Überarbeitung deshalb im Wesentlichen unberührt. Gleichzeitig müssten
zusätzliche Instrument eingeführt werden, um die Zahl der Zahlungsverzüge im
Geschäftsverkehr zu verringern, um die Zahlungsfristen für Behörden abzukürzen
und um die Anreize für eine rechtzeitige Bezahlung durch öffentliche
Verwaltungen deutlich zu vergrößern. Die Frist für die Zahlungen von öffentlichen
Stellen an Unternehmen wird angeglichen. Weiterhin ist die Einführung einer
pauschalen Entschädigung von 5 % des Rechnungsbetrags geplant, die zusätzlich
zu den Verzugszinsen und der Entschädigung für die Beitreibungskosten ab dem
ersten Tag des Verzugs zu zahlen sind. Weiterhin wird die Möglichkeit
abgeschafft, auf Zinszahlungen von weniger als 5 EUR zu verzichten. Gläubiger
sollen ferner im Falle von Zahlungsverzug einen Rechtsanspruch darauf haben, je
nach Höhe des verspätet gezahlten Betrags eine Entschädigung für interne
Beitreibungskosten zu erhalten.
Grünbuch
zur Transparenz des Schuldnervermögens
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments
(JURI) hat am 31. März 2009 den Bericht
von Neena Gill zu dem Grünbuch
über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen
Union: Transparenz des Schuldnervermögens, angenommen. Das Grünbuch zielt
darauf ab, Schwierigkeiten bei der Schuldeneintreibung in anderen
Mitgliedstaaten, die auf unterschiedlichen nationalen Regelungen und Unkenntnis
über die Informationsstruktur in anderen Mitgliedstaaten beruhen, zu
beseitigen. Der Ausschuss spricht sich gegen einen willkürlichen Zugang zu
Registerdaten ohne Einhaltung von Datenschutz- und Vertraulichkeitsregelungen
aus. Die Kommission wird aufgefordert, das Thema vorrangig zu behandeln und
eine Durchführbarkeitsstudie möglicher Instrumente durchzuführen. Auch die BRAK
hatte in ihrer Stellungnahme
dafür plädiert, dass Informationen unter Berücksichtigung des Datenschutzes
des Schuldners nur in verhältnismäßigem Umfang erhoben werden dürfen. Das Plenum
wird sich am 24. April 2009 mit dem Grünbuch befassen.
Frühere Berichte: 20/2008,
5/2008
Strafrecht
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Entschließung
des EP über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Das Europäische Parlament nahm am
02.04.09 eine Legislative
Entschließung über den Entwurf
des Rates
über die Anwendung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union des
Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über
Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft an. Die darin vorgeschlagenen Änderungen zielen insgesamt
auf eine Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten, z. B. durch Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, die persönliche Freiheit tangierende Maßnahmen nur von
Justizbehörden vornehmen zu lassen, oder durch die Einführung von Mindestnormen
für Verfahrensgarantien wie die Übersetzung von Überwachungsentscheidungen. Art.
14 des Rahmenbeschlussentwurfs soll gänzlich
gestrichen werden. Die Norm enthält einen Katalog besonders schwerwiegender
Straftaten. Aus dem Wortlaut des Art. 14 Abs. 1 ließe sich ableiten, dass nicht
in diesem Katalog aufgelistete Tatvorwürfe stets in Anordnungs- und
Vollstreckungsstaat strafbedroht sein müssten, um Überwachungsmaßnahmen
überhaupt anwenden zu dürfen. Da gegen Beschuldigte, die ansonsten
wahrscheinlich in Untersuchungshaft genommen würden, die am wenigsten einschneidende
Maßnahme ergriffen werden solle, laufe es dem Sinn des Entwurfs zuwider, die
Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen von
einer beiderseitigen Strafbarkeit abhängig zu machen.
Frühere Berichte: 21/08
Informationsaustausch
Strafregister, Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)
Der Rahmenbeschluss 2009/315/JI
des Rates vom 26.02.2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austausches
von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten und den
Beschluss 2009/316/JI
des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems
(ECRIS) gemäß Art. 11 desselben Rahmenbeschlusses wurden am 07.04.2009 im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Rahmenbeschluss regelt die
Übermittlung von Informationen aus dem Strafregister über strafrechtliche
Verurteilungen und persönlichen Daten an andere Mitgliedstaaten. Er tritt am
27.04.2009 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 27.04.2012 umzusetzen.
Auf der Grundlage von Art. 11 des Rahmenbeschlusses beschloss der Rat die
Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS. ECRIS ist
ein dezentrales Informationstechnologiesystem, das auf den Strafregisterdatenbanken
der einzelnen Mitgliedstaaten beruht. Ein direkter Online-Zugriff eines
Mitgliedstaates auf die Strafregisterdatenbanken eines anderen soll nicht
erfolgen. Gespeichert werden sollen, teilweise mit speziellen Codes,
insbesondere Name, Geburtsdatum und ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Identitätsnummer und Fingerabdrücke des Verurteilten, Datum des Urteils und der
Rechtskraft, das Aktenzeichen, das erkennende Gericht, der verwirklichte Straftatbestand, der Grad
der Tatbestandsverwirklichung, Ort der Tatbegehung und die verhängte Sanktion.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
um dem Beschluss bis zum 07.04.2012 nachzukommen.
Frühere Berichte: 19/08,
18/08,
12/08,
12/07,
11/06,
01/06,
23/05,
07/05,
04/05,
03/05,
23/04,
21/04,
20/04
Ergebnisse des Justiz- und Innenministerrats
Am 06.04.09 traf sich
der Rat der Justiz- und Innenminister zu seiner 2936. Sitzung in Luxemburg. Dabei
erörterten die Minister in einer ersten Aussprache insbesondere die Vorschläge
der Kommission für zwei Rahmenbeschlüsse zum Menschenhandel
und zur Kinderpornografie.
Ohne Aussprache nahm der Rat die Entscheidung
an, die Europäische Polizeibehörde Europol 2010 in eine EU-Agentur, die direkt
aus dem EU-Haushalt finanziert wird, umzuwandeln. In der Diskussion über den Rahmenbeschlussentwurf
über die Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren hat
der Rat eine allgemeine
Ausrichtung festgelegt, die dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme
unterbreitet werden soll.
Wettbewerb
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Vertragsverletzungsverfahren
wegen Vergabe von öffentlichen Aufträgen an juris GmbH
Die Kommission hat am 14. April 2009
beschlossen, eine förmliche Aufforderung an Deutschland zu richten wegen der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Rechtsinformationsdienste. In Kritik
steht die Kooperationsvereinbarung der Bundesregierung mit der juris GmbH, die
in Deutschland der führende Anbieter von Rechtsinformationsdiensten ist.
Anlässlich der Teilprivatisierung im Jahr 2001 wurde die bereits bestehende
Kooperationsvereinbarung überarbeitet, auch hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen.
Nach Ansicht der Kommission ist diese Überarbeitung als neuer Auftrag zu
werten, der nach Richtlinie 92/50/EWG
über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen hätte ausgeschrieben werden müssen.
Das Vergabeverfahren sei einseitig zugunsten der juris GmbH ausgerichtet
gewesen. Die Bundesregierung argumentiert, die Dienste der juris GmbH hätten
sich bei einer wettbewerbsorientierten Marktuntersuchung als ideal für die
Bedürfnisse der Justizbehörden herausgestellt. Da ohnehin nur die juris GmbH
als Dienstleister in Frage gekommen sei, sei es gerechtfertigt gewesen, den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung zu vergeben. Die
Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahme der
Kommission zu antworten. Die Kommission kann bei nicht zufriedenstellender
Antwort dann Klage vor dem EuGH erheben.
Personalia
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Neuer Leiter der Kommissionsvertretung in Berlin
Ab 01. Mai 2009 wird Matthias
Petschke das Vertretungsbüro der Europäischen Kommission in Berlin leiten. Petschke
ist seit 1995 bei der Kommission tätig, seit 2004 ist er Referatsleiter in der
Direktion Vergabewesen der Generaldirektion Binnenmarkt und
Dienstleistungen.
Sonstiges
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tellBarroso
In dem Bestreben, die
Politik der EU bürgerfreundlicher zu gestalten, wurde eine Internetumfrage eingerichtet,
in der EU-Bürger erläutern können, welche Themen für sie von Bedeutung sind und
welche Prioritäten die europäischen Institutionen bei ihren Gesetzgebungsvorhaben
setzen sollten. Mehr Informationen unter http://www.tellbarroso.eu/de/.
Seminar der China-EU School of Law Foreign Investments
in
Die im Oktober vergangenen Jahres in
Beijing neu gegründete China-EU School of Law (CESL) veranstaltet vom 21. bis
zum 23. Mai 2009 in Budapest ein Seminar zum Thema Foreign Investments in
China Secrets of a Boom unter der Leitung von
Prof. Dr. Stefan Messmann (Universität Budapest) und
Dr. Knut B. Pissler (MPI für IPR, Hamburg). Das Seminar gibt einen
grundlegenden Überblick zu Rechtsfragen ausländischer Investitionen in China.
Die Themen der einzelnen Vorträge reichen von einer Einführung in das
chinesische Recht über Kartellpolitik bis hin zu chinesischem Arbeitsrecht.
Weitere Informationen zur CESL erhalten Sie unter www.cesl-beijing.eu, Anmeldung
zum Seminar per E-Mail an: messmann@ceu.hu
oder pissler@mpipriv.de.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. |
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