Ausgabe 09/2009

14.05.2009

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Verbraucherrecht

Grünbuch „kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher“

Internetseite über Verbraucherrechte

 

Strafrecht

Offene Briefe der ECBA

Empfehlung des Europäischen Parlaments zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU

Europol veröffentlicht TE-SAT 2009 zur Lage des Terrorismus in Europa

 

Vertrag von Lissabon

Abstimmung im tschechischen Parlament

 

 

 

Verbraucherrecht

 

Grünbuch „kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher“

Die Kommission veranstaltet am 29. Mai 2009 eine Anhörung zum Grünbuch „kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher“. Als Diskussionsgrundlage hat die Kommission eine Analyse der in Frage kommenden EU-weiten Maßnahmen auf Basis der Antworten auf das Grünbuch veröffentlicht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass das System für kollektiven Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich entwickelt ist. Bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die eine Vielzahl von Verbrauchern beträfen, komme es für die Effizienz der Rechtsverfolgung darauf an, in welchen Staaten sich die Verbraucher und der Beklagte befänden. Dies könne dazu führen, dass sich Unternehmen in Staaten niederließen, in denen das Rechtsschutzsystem nicht für Massenverfahren ausgebildet sei. Die Analyse der Antworten auf das Grünbuch habe ergeben, dass keine der angegebenen Optionen alleine als ausreichend gesehen werde, die Ziele des Grünbuchs – besserer Zugang der Verbraucher zu Kollektivklagen und Verbesserung des Binnenmarktes durch mehr Wettbewerb – zu erreichen. In dem Papier werden daher verschiedene Lösungen präsentiert, wie ein gerichtliches System mit außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen verbunden werden können. Bei Einführung eines verbindlichen EU-weiten Systems von Kollektivklagen sollte ein System von Musterprozessen eingeführt werden. Es sollte das Gericht des Mitgliedsstaates zuständig sein, in dem der Beklagte seinen Sitz habe bzw. wo der Markt am meisten durch die Verletzungshandlung betroffen sei. Eine Anpassung der Brüssel I Verordnung wäre erforderlich. Anwendbares Recht sollte für den Musterprozess das Recht des Mitgliedsstaates sein, in dem der Markt am meisten betroffen sei und für die nachfolgenden Individualklagen das Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Auch hierdurch würden Anpassungserfordernisse von bereits vorhandenen EU-Instrumenten und des Internationalen Privatrechts erforderlich werden. Stellungnahmen zu dem Bericht können bis zum 3. Juli 2009 abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Frühere Berichte: 4/2009, 21/2008, 10/2008, 7/2008, 3/2008, 21/2007, 11/2007, 9/2007, 6/2007, 5/2007, 3/2007, 17/2006, 11/2006, 6/2006, 1/2006

 

 

Internetseite über Verbraucherrechte

Die Kommission hat eine Internetseite eingerichtet, auf der Verbraucher sich über ihre Rechte und Pflichten informieren können, wenn sie das Internet nutzen. Der „eyou Guide“ basiert auf einer Forderung des Europäischen Parlaments, Verbraucherrechte im Internet zu spezifizieren. Auf der Internetseite können sich Verbraucher u.a. informieren über Datenschutz, Urheberrechte beim Download und Hochladen von Dateien, Online-Zahlungsverkehr, Fragen rund um den Internetanschluss.

 

 

Strafrecht

 

Offene Briefe der ECBA

Am 04.05.2009 veröffentlichte die Europäische Strafverteidigervereinigung ECBA drei offene Briefe. In dem offenen Brief an den Vizepräsidenten der EU-Kommission Barrot äußerte sie ihre Unterstützung für die Pläne, den ins Stocken geratenen Prozess des Festschreibens von Mindestverfahrensgarantien auf EU-Ebene unter der schwedischen Ratspräsidentschaft wiederzubeleben, mahnte aber alle Politiker an, nicht wieder zu scheitern. Das Verfahren geht zurück auf das Grünbuch der Kommission zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU, über das, wie auch über den folgenden Rahmenbeschluss-Vorschlag, keine Einigung erzielt werden konnte. Die BRAK hatte sich stets für die europaweite Stärkung der Rechte des Beschuldigten eingesetzt und daher Kritik an der fehlenden Umsetzung geübt.

Die gleichlautenden offenen Briefe an die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die Mitglieder des europäischen Parlaments kritisierten den Entwurf eines Rahmenbeschlusses der tschechischen Ratspräsidentschaft zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren (Ratsdok.-Nr. 8338/09) und forderten die Akteure erneut auf, den derzeitigen Entwurf nicht zu unterstützen und stattdessen auf eine stärkere Beteiligung betroffener Experten (besonders Strafverteidigerorganisationen) zu dringen.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme-Nr. 12/2009 bereits Kritik an dem ursprünglichen Entwurf eines Rahmenbeschlusses geäußert.

 

Frühere Berichte: 11/2006, 7/2006, 5/2006, 1/2006, 21/2005, 16/2005, 2/2009, 4/2009, 8/2009.

 

 

Empfehlung des Europäischen Parlaments zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU

Am 07.05.09 hat das Europäische Parlament eine Empfehlung an den Rat zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU angenommen. Darin fordert es den Rat auf, die Arbeit im Bereich der Wahrung der Grundrechte unverzüglich wiederaufzunehmen und auf der Grundlage der Unschuldsvermutung ein Rechtsinstrument in der Form einer „Erklärung der Rechte“ zu schaffen, das elementare strafprozessuale Rechte wie das Recht auf (ggf. unentgeltlichen) juristischen Beistand, das Recht auf Verteidigung, das Recht auf Information, das Recht auf einen Übersetzer/Dolmetscher, das Recht auf rechtliches Gehör, Einführung von Mindeststandards für die Haft sowie den Zugang zu Rechtsbehelfen regeln solle. Dabei habe er dafür zu sorgen, dass einheitliche Mindeststandards in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Das Europäische Parlament mahnt die Mitgliedstaaten ferner an, bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren.

Grundlage solle eine Bestandsaufnahme der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und des gegenwärtigen Stands der Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten sein, die von einem einzusetzenden „Rat der Weisen“ erstellt werden solle. Das Europäische Parlament empfiehlt dem Rat zudem, auf eine Stärkung von Eurojust hinzuwirken und an einer Verbesserung des Rahmenbeschluss-Vorschlags zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten zu arbeiten, um insbesondere das Recht des Beschuldigten, in allen Phasen des Verfahrens von der Gerichtsstandswahl informiert und in eine solche Entscheidung eingebunden zu werden, verbindlich zu regeln.

 

 

Europol veröffentlicht TE-SAT 2009 zur Lage des Terrorismus in Europa

Das Europäische Polizeiamt Europol hat seinen jährlichen Bericht zur Lage des europäischen Terrorismus veröffentlicht. Die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle beliefen sich 2008 auf 515 mit insgesamt 1009 verhafteten Terrorismus-Verdächtigen (2007: 1044 Verdächtige). In 187 Verfahren wurden 359 Individuen vor Gericht gestellt. Hauptformen waren 2008 wie bereits in den Vorjahren islamistischer Terrorismus mit ca. 50 % der Fälle, gefolgt von separatistischem Terrorismus mit rund 39 %. Trotz des Rückgangs der Verhaftungen um 24 % beurteilt Europol die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin als hoch.

 

 

Vertrag von Lissabon

 

Abstimmung im tschechischen Parlament

Das tschechische Parlament hat den Lissabon-Vertrag gebilligt. In seiner Sitzung am 6. Mai 2009 stimmten 54 der 79 anwesenden Senatoren für den Vertrag. Der Vertrag muss nunmehr noch von dem tschechischen Präsidenten unterschrieben werden. Auch in Polen und Deutschland ist der Vertrag noch nicht vom Staatsoberhaupt unterschrieben. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet voraussichtlich im Sommer über mehrere Klagen gegen den Vertrag. In Irland soll im Herbst ein zweiter Versuch einer Volksabstimmung unternommen werden.

 

Frühere Berichte: 3/2009, 8/2008, 4/2008, 3/2008, 22/2007,  20/2007

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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