|
|
Themen in dieser Ausgabe: Verbraucherrecht Grünbuch kollektiver Rechtsschutz
für Verbraucher Internetseite über
Verbraucherrechte Strafrecht Offene Briefe der ECBA Empfehlung des Europäischen
Parlaments zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU Europol veröffentlicht TE-SAT 2009
zur Lage des Terrorismus in Europa Vertrag von Lissabon Abstimmung im tschechischen
Parlament |
Verbraucherrecht
|
Grünbuch
kollektiver Rechtsschutz für Verbraucher
Die
Kommission veranstaltet am 29. Mai 2009 eine Anhörung zum Grünbuch kollektiver
Rechtsschutz für Verbraucher. Als Diskussionsgrundlage hat die Kommission eine
Analyse der in Frage kommenden EU-weiten Maßnahmen auf Basis der Antworten auf
das Grünbuch veröffentlicht. Die Analyse
kommt zu dem Ergebnis, dass das System für kollektiven Rechtsschutz in den
Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich entwickelt ist. Bei grenzüberschreitenden
Rechtsstreitigkeiten, die eine Vielzahl von Verbrauchern beträfen, komme es für
die Effizienz der Rechtsverfolgung darauf an, in welchen Staaten sich die
Verbraucher und der Beklagte befänden. Dies könne dazu führen, dass sich
Unternehmen in Staaten niederließen, in denen das Rechtsschutzsystem nicht für
Massenverfahren ausgebildet sei. Die Analyse der Antworten auf das Grünbuch
habe ergeben, dass keine der angegebenen Optionen alleine als ausreichend
gesehen werde, die Ziele des Grünbuchs besserer Zugang der Verbraucher zu
Kollektivklagen und Verbesserung des Binnenmarktes durch mehr Wettbewerb zu
erreichen. In dem Papier werden daher verschiedene Lösungen präsentiert, wie
ein gerichtliches System mit außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen
verbunden werden können. Bei Einführung eines verbindlichen EU-weiten Systems
von Kollektivklagen sollte ein System von Musterprozessen eingeführt werden. Es
sollte das Gericht des Mitgliedsstaates zuständig sein, in dem der Beklagte
seinen Sitz habe bzw. wo der Markt am meisten durch die Verletzungshandlung
betroffen sei. Eine Anpassung der Brüssel I Verordnung wäre erforderlich.
Anwendbares Recht sollte für den Musterprozess das Recht des Mitgliedsstaates
sein, in dem der Markt am meisten betroffen sei und für die nachfolgenden
Individualklagen das Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Verbraucher seinen
Wohnsitz hat. Auch hierdurch würden Anpassungserfordernisse von bereits
vorhandenen EU-Instrumenten und des Internationalen Privatrechts erforderlich
werden. Stellungnahmen zu dem Bericht können bis zum 3. Juli 2009 abgegeben
werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Frühere
Berichte: 4/2009,
21/2008,
10/2008,
7/2008,
3/2008,
21/2007,
11/2007,
9/2007,
6/2007,
5/2007,
3/2007,
17/2006,
11/2006,
6/2006,
1/2006
Internetseite über Verbraucherrechte
Die Kommission hat eine Internetseite
eingerichtet, auf der Verbraucher sich über ihre Rechte und Pflichten
informieren können, wenn sie das Internet nutzen. Der eyou Guide basiert auf
einer Forderung des Europäischen Parlaments, Verbraucherrechte im Internet zu
spezifizieren. Auf der Internetseite können sich Verbraucher u.a. informieren
über Datenschutz, Urheberrechte beim Download und Hochladen von Dateien,
Online-Zahlungsverkehr, Fragen rund um den Internetanschluss.
Strafrecht
|
Offene Briefe der ECBA
Am
04.05.2009 veröffentlichte die Europäische Strafverteidigervereinigung ECBA
drei offene Briefe. In dem offenen Brief an den Vizepräsidenten der
EU-Kommission Barrot
äußerte sie ihre Unterstützung für die Pläne, den ins Stocken geratenen Prozess
des Festschreibens von Mindestverfahrensgarantien auf EU-Ebene unter der
schwedischen Ratspräsidentschaft wiederzubeleben, mahnte aber alle Politiker
an, nicht wieder zu scheitern. Das Verfahren geht zurück auf das Grünbuch
der Kommission zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der EU, über
das, wie auch über den folgenden Rahmenbeschluss-Vorschlag, keine Einigung
erzielt werden konnte. Die BRAK hatte sich stets für die europaweite Stärkung
der Rechte des Beschuldigten eingesetzt und daher Kritik
an der fehlenden Umsetzung geübt.
Die
gleichlautenden offenen Briefe an die nationalen
Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die Mitglieder
des europäischen Parlaments kritisierten den Entwurf
eines Rahmenbeschlusses der tschechischen Ratspräsidentschaft zur
Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren (Ratsdok.-Nr.
8338/09) und forderten die Akteure erneut auf, den derzeitigen Entwurf
nicht zu unterstützen und stattdessen auf eine stärkere Beteiligung betroffener
Experten (besonders Strafverteidigerorganisationen) zu dringen.
Die
BRAK hatte in ihrer Stellungnahme-Nr.
12/2009 bereits Kritik an dem ursprünglichen Entwurf eines
Rahmenbeschlusses geäußert.
Frühere
Berichte: 11/2006,
7/2006,
5/2006,
1/2006,
21/2005,
16/2005,
2/2009,
4/2009,
8/2009.
Empfehlung
des Europäischen Parlaments zur Entwicklung eines Raums der
Strafgerichtsbarkeit in der EU
Am
07.05.09 hat das Europäische Parlament eine Empfehlung
an den Rat zur Entwicklung eines Raums der Strafgerichtsbarkeit in der EU
angenommen. Darin fordert es den Rat auf, die Arbeit im Bereich der Wahrung der
Grundrechte unverzüglich wiederaufzunehmen und auf der Grundlage der Unschuldsvermutung
ein Rechtsinstrument in der Form einer Erklärung der Rechte zu schaffen, das
elementare strafprozessuale Rechte wie das Recht auf (ggf. unentgeltlichen)
juristischen Beistand, das Recht auf Verteidigung, das Recht auf Information,
das Recht auf einen Übersetzer/Dolmetscher, das Recht auf rechtliches Gehör,
Einführung von Mindeststandards für die Haft sowie den Zugang zu Rechtsbehelfen
regeln solle. Dabei habe er dafür zu sorgen, dass einheitliche Mindeststandards
in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden. Das Europäische Parlament mahnt die
Mitgliedstaaten ferner an, bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den
Europäischen Haftbefehl den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren.
Grundlage
solle eine Bestandsaufnahme der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und
des gegenwärtigen Stands der Aus- und Fortbildung von Richtern und
Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten sein, die von einem einzusetzenden Rat
der Weisen erstellt werden solle. Das Europäische Parlament empfiehlt dem Rat
zudem, auf eine Stärkung von Eurojust hinzuwirken und an einer Verbesserung des
Rahmenbeschluss-Vorschlags
zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten zu arbeiten, um
insbesondere das Recht des Beschuldigten, in allen Phasen des Verfahrens von
der Gerichtsstandswahl informiert und in eine solche Entscheidung eingebunden
zu werden, verbindlich zu regeln.
Europol
veröffentlicht TE-SAT 2009 zur Lage des Terrorismus in Europa
Das
Europäische Polizeiamt Europol hat seinen jährlichen Bericht
zur Lage des europäischen Terrorismus veröffentlicht. Die von den
Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle beliefen sich 2008 auf 515 mit insgesamt 1009
verhafteten Terrorismus-Verdächtigen (2007: 1044 Verdächtige). In 187 Verfahren
wurden 359 Individuen vor Gericht gestellt. Hauptformen waren 2008 wie bereits
in den Vorjahren islamistischer Terrorismus mit ca. 50 % der Fälle, gefolgt von
separatistischem Terrorismus mit rund 39 %. Trotz des Rückgangs der
Verhaftungen um 24 % beurteilt Europol die Bedrohung durch den Terrorismus
weiterhin als hoch.
Vertrag von Lissabon
|
Abstimmung im
tschechischen Parlament
Das
tschechische Parlament hat den Lissabon-Vertrag gebilligt. In seiner Sitzung am
6. Mai 2009 stimmten 54 der 79 anwesenden Senatoren für den Vertrag. Der
Vertrag muss nunmehr noch von dem tschechischen Präsidenten unterschrieben
werden. Auch in Polen und Deutschland ist der Vertrag noch nicht vom
Staatsoberhaupt unterschrieben. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
voraussichtlich im Sommer über mehrere Klagen gegen den Vertrag. In Irland soll
im Herbst ein zweiter Versuch einer Volksabstimmung unternommen werden.
Frühere
Berichte: 3/2009, 8/2008, 4/2008, 3/2008, 22/2007, 20/2007
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743
86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu Redaktion und
Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Anabel von Preuschen, RAin Tanja
Ortel und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer |
Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar und kann auch dort be- oder
abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten
möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.eu.