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Themen in dieser Ausgabe: Zivilrecht Europäisches Vertragsrecht im Rat Strafrecht Bericht
zur Evaluierung des Europäischen Haftbefehls Wirtschaftsrecht Europäisches
Patentgerichtssystem Institutionen Europawahl
2009 Schwedische
Ratspräsidentschaft Stockholm-Programm |
Zivilrecht
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Europäisches
Vertragsrecht im Rat
Der Justiz- und Innenministerrat hat
sich in seiner Sitzung am 4./5. Juni 2009 auf Leitlinien für die Einführung
eines gemeinsamen Referenzrahmens für ein europäisches Vertragsrecht (CFR) geeinigt. Im Referenzrahmen sollen
grundsätzliche Prinzipien des Vertragsrechts festgelegt werden, gegebenenfalls
mit Leitlinien für Fälle, in denen eine Abweichung von den Prinzipien
erforderlich ist. Der Katalog der Prinzipien soll nicht abschließend sein und
alle Phasen der Vertragsbeziehung erfassen. Als Beispiele werden aufgezählt:
Vertragsfreiheit, Rechtssicherheit, Treu und Glauben. Weiterhin soll der
Referenzrahmen nach Auffassung des Rates die Definitionen der wesentlichen
Begriffe des allgemeinen Vertragsrechts enthalten. Während die Regeln des CFR
allgemein gehalten werden sollten, damit sie auch die verschiedenen
Vertragsarten angewendet werden können, wird nicht ausgeschlossen, zu einem
späteren Zeitpunkt Regeln für Verbraucherverträge einzufügen. Es soll darauf
geachtet werden, dass CFR und der Entwurf einer Verbraucherrechte-Richtlinie im
angemessenen Maße gleichlaufen. Der Rat betont jedoch, dass es sich um zwei
getrennte Projekte handelt, die Ziele verfolgen, die nicht immer gleichartig
sind. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme
die Entwicklung des CFR grundsätzlich begrüßt.
Frühere Berichte: 5/2004,
20/2004,
23/2004,
17/2005,
18/2005,
6/2006,
11/2006,
17/2006,
3/2007,
05/2007,
6/2007,
7/2007,
8/2007,
11/2007,
15/2007,
17/2007,
1/2008,
05/2008
Bericht zur Evaluierung des Europäischen Haftbefehls
Der Rat hat bei seiner Sitzung der
Justiz- und Innenminister am 4./5. Juni 2009 den Abschlussbericht
über die vierte Evaluierungsrunde zur praktischen Anwendung des Europäischen
Haftbefehls angenommen. Darin hoben die Minister hervor, dass der EAW gut
funktioniere und sich als nützliches Werkzeug im Kampf gegen das Verbrechen
erwiesen habe. Allerdings habe eine große Anzahl der für den Bericht befragten
Praktiker betont, dass weitere Schritte zur Angleichung der Gesetzgebung und
zur Identifizierung gemeinsamer Verfahrensstandards gemacht werden müssten, um
das gegenseitige Vertrauen zu fördern. Der Bericht führt weiter aus, dass die
durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur Auslieferung 43 Tage betrage. Der Rat
drängt die Mitgliedstaaten, Möglichkeiten direkter Kommunikation zwischen den
beteiligten Behörden stärker zu fördern. Insbesondere bei der Aus- und
Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten, Justizbediensteten, aber auch von
Anwälten auf dem Gebiet des Europäischen Haftbefehls und der Fremdsprachen
sieht der Bericht Defizite. Er regt an, dafür Mittel aus den Finanzprogrammen
des Justiz- und Innenressorts der EU zur Verfügung zu stellen.
Frühere Berichte: 05/2008,
14/2008
und 9/2009.
Wirtschaftsrecht
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Europäisches Patentgerichtssystem
Der
Wettbewerbsfähigkeits-Rat tagte am 28./29. Mai 2009 und nahm in seiner Sitzung
einen Fortschrittsbericht der Präsidentschaft
zur Kenntnis zu den Verhandlungen über die Einführung eines Gemeinschaftspatents
und ein europäisches Patentgerichtssystem. Die Minister einigten sich darauf,
den EuGH um ein Gutachten zu bitten, ob der Entwurf eines Abkommens über ein
solches Gerichtssystems, das auf Grundlage der Empfehlungen
der Kommission erarbeitet wird und zwischen der Gemeinschaft, den
Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des europäischen Patentabkommens
gelten soll, mit dem EG-Vertrag vereinbar ist. Diskutiert wurden vor allem die
Zusammensetzung der Kammern, die Umsetzung des geplanten Abkommens, die Rolle
des EuGH bei Einführung eines EU-weiten Patentgerichtssystems sowie die Frage
von Übergangsregelungen.
Frühere Berichte: 06/2009,
15/2008,
19/2006,
14/2006,
2/2006,
18/2003,
5/2003
Europawahlen 2009
Vom
4. bis 7. Juni 2009 fanden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die
Europawahlen statt. Die Wahlbeteiligung lag lediglich bei 43 %. Stärkste
Fraktion wird auch diesmal die Europäische Volkspartei (EPP) sein mit 264
Sitzen. Die Sozialdemokratische Fraktion (PES) erhält 161 Plätze, die Liberalen
(ALDE) 60 und die Grünen (Greens/EFA) 53. Nach den Kriterien des Vertrags von
Nizza gibt es in dieser Legislaturperiode insgesamt 736 Europaabgeordnete. Auch in Deutschland entfielen die meisten
Stimmen auf die CDU/CSU (37,9 %), die SPD erhielt 20,8 %, die Grünen 12,1 %,
die FDP 11 % und die Linke erhielt 7,5 %. Insgesamt gibt es 99 deutsche
Europaparlamentarier. Alle Wahlergebnisse erhalten Sie hier und auf
der Internetseite
des Bundeswahlleiters.
Schwedische Ratspräsidentschaft
Am
1. Juli 2009 übernimmt Schweden von Tschechien die Ratspräsidentschaft. Es ist
seit dem Beitritt zur EU 1995 die zweite Ratspräsidentschaft, die Schweden
innehat. Am 9. Juni 2009 stellte der schwedische Premierminister Fredrik
Reinfeldt die Prioritäten
vor, die sich die schwedische Regierung für ihre Präsidentschaft bis Ende 2009
gegeben hat. Als ersten Fokus sah Reinfeldt die langfristige Stabilisierung der
Finanzmärkte. In diesem Zusammenhang sei auch die Finanzpolitik der
Mitgliedstaaten zu diskutieren. Er kündigte eine Überprüfung der
Lissabon-Strategie an mit dem Ziel, im Frühjahr 2010 eine weitere
Lissabon-Strategie zu verabschieden. Zweite Priorität der schwedischen
Präsidentschaft sei der Kampf gegen den Klimawandel. Ein weiterer Fokus liegt
auf der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Das entsprechende
Stockholm-Programm soll im Juli bei einem informellen Ratstreffen diskutiert
werden. Außerdem nannte Reinfeldt als Arbeitsgebiete den Fortgang der
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien sowie die Stärkung der Rolle
der EU in der Welt sowie die Vorbereitung des In-Kraft-Tretens des Lissabon
Vertrags.
Stockholm-Programm
Die
Kommission hat am 10. Juni 2009 zwei Mitteilungen
angenommen, in denen sie die Arbeit der EU im Bereich Justiz und Inneres
evaluiert und die zukünftigen Prioritäten präsentiert. Das sogenannte
Stockholm-Programm folgt den Programmen von Tampere und Den Haag, die auf die
Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zielen. Das
neue Programm hat vier Themenbereiche: Bürgerrechte, bessere
grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung für Bürger, verbesserte innere
Sicherheit, Einwanderungs- und Asylpolitik. Die Kommission nennt als Beispiele
für konkrete neue Vorschläge die Schaffung eines lückenlosen Datenschutzes in
der EU, Verbesserungen der Verfahrensstrategien im Strafverfahren, besserer
Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten und
Einführung eines Austauschprogramms für Polizeibeamte, Evaluierung der
EU-Politik im Bereich Justiz und Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihren
Bemühungen um Verbesserung der Qualität ihres Justizwesens. Außerdem soll das
Exequaturverfahren bei der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in
anderen Mitgliedstaaten abgeschafft werden. Hierzu läuft gegenwärtig eine Konsultation
im Rahmen der Überprüfung der Brüssel I Verordnung. Das Stockholm-Programm soll
im Juli bei einem informellen Treffen des Rates diskutiert werden. Geplant ist,
dass der Europäische Rat das Stockholm-Programm im Dezember 2009 annimmt.
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