|
Themen in dieser Ausgabe: Zivilrecht Vorschlag
für eine Verstärkte Zusammenarbeit für eine Ehescheidungsverordnung (Rom III) Konsultation
zur Europäischen Gesellschaft (SE) Strafrecht Vorschlag
für eine Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern Bürgerrechte Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Vorschlag für eine Verordnung über
die Bürgerinitiative Mehr Frauen in Führungspositionen schafft
Wirtschaftswachstum Datenschutz Weitere
Verhandlungen über das SWIFT-Abkommen |
Zivilrecht
|
Vorschlag für eine
Verstärkte Zusammenarbeit für eine Ehescheidungsverordnung (Rom III)
Am
24. März 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Begründung einer Verstärkten
Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung
des Ehebandes anzuwendenden Rechts vorgelegt. Er wird von 11 Mitgliedstaaten,
darunter Deutschland, unterstützt. Der Vorschlag
basiert auf einem Änderungsvorschlag der Kommission vom 17. Juli 2006 (Rom
III) für die Verordnung Nr. 2201/2003, der jedoch aufgrund der
fehlenden Einstimmigkeit im Rat scheiterte. Im Unterschied zum ursprünglichen
Vorschlag der Kommission soll nur das anzuwendende Recht und nicht die gerichtliche
Zuständigkeit geregelt werden. Ziel soll es sein, den sogenannten Wettlauf zu
den Gerichten zu verhindern, bei dem der Ehegatte durch die Wahl des Gerichtsortes
bei der Einreichung der Scheidung das anzuwendende Recht bestimmt und sich
damit die Rechtsordnung aussuchen kann, die insbesondere seine Interessen
schützt. Vorgesehen ist, dass Ehepaare selbst eine Rechtswahl für ihre
Scheidung treffen können. Bleibt dies aus, gilt ersatzweise das Recht des
Landes, in dem das Paar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, sollten die
Eheleute eine gemeinsame Nationalität haben, das Recht dieses Staates. Als
Auffangvorschrift soll das Recht des Landes gelten, in dem die Scheidung
eingereicht wurde.
Konsultation zur Europäischen
Gesellschaft (SE)
Die
Europäische Kommission hat am 23. März 2010 eine Konsultation
über die im Oktober 2004 in Kraft getretene SE-Verordnung
eingeleitet, um herauszufinden, ob Änderungen des SE-Statuts notwendig sind
oder die Funktionsweise verbessert werden muss. Grundlage der Konsultation ist
eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie über die aktuelle
Verbreitung des Statuts in Europa. Die Interessengruppen sind aufgefordert, bis
23. Mai 2010 zu der Studie Stellung zu nehmen. Die Konsultationsergebnisse
werden in den Bericht der Kommission über das SE-Statut einfließen.
Strafrecht
|
Vorschlag für eine
Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern
Am
29.März 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie eingebracht, mit der die
EU-Staaten verpflichtet werden sollen, die Strafverfolgung und die Bestrafung
von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern zu verschärfen.
Dieser Vorschlag basiert auf einem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss von März 2009, mit dem die
seit 2004 geltenden Rechtsvorschriften ersetzt werden sollten.
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist dieser Vorschlag jedoch
obsolet geworden.
Unter
anderem werden in dem Richtlinienvorschlag neue Formen des Missbrauchs, wie das
Grooming - Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen
Missbrauchs -, das Herunterladen, aber auch das bloße Anschauen von
Kinderpornografie sowie das Zurschaustellen von Kindern in sexuellen Posen vor
Webcams unter Strafe gestellt. Zur Bekämpfung des Sextourismus sind auch
Missbrauchstaten, die von EU-Bürgern außerhalb der EU begangen wurden,
innerhalb der EU zu verfolgen.
Zudem
soll das Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit
Kindern kommen kann, EU-weit gelten. Mitgliedstaaten müssen zudem
sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt
werden kann.
Bürgerrechte
|
Beitritt der EU zur
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Der
Beitritt
der EU zur EMRK ist durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags möglich
geworden, da der EU dadurch Rechtspersönlichkeit verliehen wurde. Die Kommission hat eine Empfehlung an die
Mitgliedstaaten, Beitrittsverhandlungen mit den 47 Unterzeichnern der Konvention
aufzunehmen, verabschiedet. Durch den
Beitritt als 48. Mitglied neben sämtlichen Mitgliedstaaten der EU wird die
Achtung der Grundrechte einer zusätzlichen gerichtlichen Kontrolle unterworfen.
Künftig wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Lage sein,
Rechtsakte und Handlungen von Organen, Institutionen und Agenturen der EU,
einschließlich der Urteile des EuGH, auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK hin zu
überprüfen. Dadurch hat auch der Bürger die Möglichkeit - nach Erschöpfung
aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe - Individualbeschwerde zu erheben, wenn er
sich durch die EU in seinen Grundrechten verletzt sieht.
Früherer Bericht: 3/2009
Vorschlag für eine Verordnung über die Bürgerinitiative
Die
Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 24. März 2010 über den
aktuellen Stand der europäischen Bürgerinitiative (Grünbuch
vom 11. November 2009) debattiert. Es bedarf der
Unterschriften einer Million EU-Bürger, um die Kommission aufzufordern, ein
EU-Gesetz zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen. In dem von der Kommission am 31. März vorgelegten Vorschlag
für eine Verordnung über die
Bürgerinitiative wird ausgeführt, dass die
Unterzeichner aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen müssen.
Die Kommission prüft nach Sammlung von 300 000 Unterstützungsbekundungen
aus drei Mitgliedstaaten zunächst, ob die Initiative zulässig ist. Der
Vorschlag setzt für das Sammeln der Unterstützungsbekundungen eine Frist von
einem Jahr und räumt der Kommission vier Monate ein, um eine Initiative zu
prüfen und über das weitere Vorgehen zu beschließen.
Früherer Bericht: 18/2009
Mehr Frauen in
Führungspositionen schafft Wirtschaftswachstum
Nur jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied der größten
börsennotierten Unternehmen Europas ist eine Frau, und alle Zentralbanken in
der EU haben einen männlichen Präsidenten. Mehrere Studien haben gezeigt, dass
Unternehmen, in denen Frauen angemessen vertreten sind, auch die besten
finanziellen Ergebnisse vorweisen können. Um zu einer ausgewogeneren Vertretung
von Frauen und Männern in Führungspositionen in allen Bereichen und auf allen
Ebenen zu gelangen, hat die Kommission mit der Charta
für Frauen vom 5. März dieses Jahres ihr verstärktes Engagement für eine
Gleichstellung von Frau und Mann in sämtlichen Politikbereichen der EU
bekräftigt. Maßnahmen sind demnach die Erstellung von Plänen für die
Gleichstellung am Arbeitsplatz, die Festlegung von Zielen und regelmäßigen
Kontrollen, Formeln zur besseren Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Privatleben,
die Förderung weiblicher Vorbilder, Mentoringprogramme und Netzwerkarbeit. Zur
Umsetzung der Charta wird die Kommission im Laufe dieses Jahres eine neue
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter annehmen.
Datenschutz
|
Weitere Verhandlungen über das
SWIFT-Abkommen
Am
24. März 2010 hat die Europäische Kommission ein vorläufiges Mandat für die
weiteren Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Weitergabe von
Bankdaten (SWIFT-Abkommen)
angenommen. Auf der Grundlage des vorläufigen Mandats kann die Kommission
weitreichende Garantien zum Schutz persönlicher Daten aushandeln und
verpflichtet sich außerdem dazu, das Europäische Parlament in allen Phasen der
Verhandlungen umfassend zu informieren. Ein neues Abkommen soll bis zum Sommer
vorliegen.
Frühere
Berichte: 4/2010,
3/2010,
19/2009.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
Der
Newsletter ist im Internet unter www.brak.de
abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.eu