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Ausgabe 07/2010

15.04.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren

 

Inneres

EU verstärkt Kampf gegen Menschenhandel

 

Institutionen

Arbeitsprogramm der Kommission für 2010

Änderung des Vertrags von Lissabon

 

 

 

Strafrecht

 

Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung im Strafverfahren

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz (LIBE) des Europäischen Parlaments hat am 08. April 2010 den Berichtsentwurf über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren angenommen. Das Ergebnis der Abstimmung unterstützt die Forderung der Anwaltschaft, folgende Rechte während eines Strafverfahrens zu stärken: das Recht auf einen Dolmetscher während des gesamten Gerichtsverfahrens, Übersetzung aller Unterlagen und die Garantie, durch einen Anwalt beraten zu werden, bevor man auf diese Rechte verzichtet. Wichtige Dokumente wie der Haftbefehl, die Anklageschrift oder wichtige Beweisstücke sollen schriftlich übersetzt werden. Der Bericht stimmt auch mit den Forderungen von Justizkommissarin Viviane Reding überein. Das Europäische Parlament wird nun über diesen Vorschlag in einer der nächsten Plenarsitzungen abstimmen.

 

Frühere Berichte: 05/2010, 04/2010, 16/2009.

 

Inneres

 

EU verstärkt Kampf gegen Menschenhandel

Die Europäische Kommission hat am 29. März 2010 den ursprünglichen Rahmenbeschlussvorschlag zur verstärkten Bekämpfung des Menschenhandels als Richtlinienvorschlag vorgelegt. Die Strafrechtsvorschriften und Strafen der Mitgliedstaaten sollen angeglichen, der Opferschutz erhöht und die Strafverfolgung von Menschenhändlern strenger werden. Die Strafen gegen Personen, die wissentlich Opfer von Menschenhandel für sich arbeiten lassen, sollen verschärft werden. Den Polizei- und Justizbehörden sollen Ermittlungsinstrumente der Art, wie sie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingesetzt werden, zur Verfügung gestellt werden. Für die Unterkunft, die medizinische Versorgung und den Zeugenschutz der Opfer soll gesorgt werden. Die Opfer sollen kostenlosen Rechtsbeistand für das gesamte Verfahren, auch für die Beantragung einer finanziellen Entschädigung, erhalten. Zur stärkeren Prävention des Menschenhandels sieht der Vorschlag Maßnahmen für potenzielle Opfer vor sowie Schulungen für Beamte, die mit Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen.

Früherer Bericht: 06/2009

 

Institutionen

 

Arbeitsprogramm der Kommission für 2010

Am 31. März 2010 hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2010 angenommen. Dies sieht vor, dass sich die Kommission auf vier Aktionsbereiche, (1) Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa, (2) Agenda für Bürgernähe, (3) Agenda für eine kohärente Außenpolitik und (4) Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU konzentrieren wird, welche durch 34 Einzelinitiativen durchgeführt werden sollen.

Im Aktionsplan für den Bereich (1) ist unter anderem eine Verordnung zu Übersetzungserfordernissen des künftigen EU-Patents vorgesehen sowie die Um- und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie. Der Aktionsplan für den Punkt (2), dessen Schlüsselelement das Stockholmer Programm ist, sieht die Überarbeitung der Brüssel I VO zur Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie und die Entwicklung eines europäischen justiziellen Raums vor. Zudem ist ein Referenzrahmen für das Vertragsrecht und ein neuer Gesetzgebungsvorschlag für den Datenschutz vorgesehen. Auch den Bereich der Sammelklagen will die Kommission vorantreiben und noch 2010 eine öffentliche Anhörung über gemeinsame Rechtsgrundsätze und konkrete Fragen durchführen.

 

Änderung des Vertrags von Lissabon

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments hat am 07. April 2010 seine Unterstützung für eine Änderung des Vertrags von Lissabon gegeben. Die Anzahl der Abgeordneten muss auf 751 Sitze erhöht werden. Die letzten Wahlen im Juni 2009 haben nach den Regeln des Vertrags von Nizza stattgefunden, wonach das Parlament 736 Mitglieder hat. Zwölf Mitgliedstaaten können neue Abgeordnete ins Parlament entsenden. Spanien bekommt vier neue Sitze, Österreich, Frankreich und Schweden zwei, Bulgarien, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Slowenien und Großbritannien jeweils einen. Deutschland erhält als einziger Mitgliedstaat weniger Sitze, nämlich nur noch 96. Da die deutschen Abgeordneten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Parlament bleiben, hat das Parlament vorübergehend 754 Mitglieder. Dafür muss der Vertrag von Lissabon geändert werden. Uneinigkeit besteht allerdings darüber, wie diese 18 neuen Sitze besetzt werden. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat sich dafür ausgesprochen, die Listen der Europawahl 2009 zu verwenden. Einzig Frankreich will die beiden Abgeordneten aus der Nationalversammlung nehmen.

 

Frühere Berichte: 19/2009, 16/2009, 15/2009.

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, Ass.jur. Hanna Petersen und Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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