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Themen in dieser Ausgabe: Berufsrecht Schlussanträge der Generalanwältin in
der Rechtssache Akzo Nobel (C550/07P) Institutionen Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des
Stockholmprogrammes Beitritt
der EU zur EMRK Zivilrecht Kommission
gibt Pläne zur Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes auf Größerer
Schutz für Urlauber Versandkosten
bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags unzulässig Öffentliche Anhörung zum Grünbuch Effizientere Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung Gewerblicher Rechtsschutz ACTA
- Verhandlungen des Abkommens zur Produktpiraterie veröffentlicht Strafrecht Europäische Schutzanordnung Sonstiges Konferenz: Krisenmanagement im Banksektor |
Berufsrecht
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Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache Akzo Nobel
(C550/07P)
Die
Generalanwältin Juliane Kokott hat am 29. April 2010 in dem Verfahren Akzo
Nobel (C-550/07P)
ihre Schlussanträge vorgelegt. Nach ihrer Auffassung gilt das
Anwaltsgeheimnis nicht für Syndikusanwälte in Kartellverfahren der
EU-Kommission. Die unternehmensinterne Kommunikation mit Unternehmensanwälten
genieße nicht den auf Unionsebene grundrechtlich garantierten Schutz der
Kommunikation zwischen einem Rechtsanwalt und seinen Mandanten. Ein
angestellter Unternehmensjurist genieße trotz seiner etwaigen Zulassung als
Rechtsanwalt nicht denselben Grad an Unabhängigkeit von seinem Arbeitgeber wie
der in einer externen Anwaltskanzlei tätige Rechtsanwalt gegenüber seinen
Mandanten. Das unionsrechtliche Anwaltsgeheimnis solle nicht nur die Verteidigungsrechte des Mandanten sichern, sondern erkläre
sich auch aus der spezifischen Funktion des Anwalts als Organ der
Rechtspflege, der dem Mandanten in voller Unabhängigkeit und im vorrangigen
Interesse der Rechtspflege rechtliche Unterstützung gewähre.
Bereits das Europäische
Gericht erster Instanz (EuG) hatte erstinstanzlich ein Berufsgeheimnis der
Syndikusanwälte verneint. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Kommission in
einem niederländischen Unternehmen auch die Korrespondenz zwischen der Unternehmensführung
und dem Syndikus, der zugleich zugelassener Anwalt war, beschlagnahmt. Der
europäische Verband der Rechtsanwälte, der CCBE, ist als weiterer
Verfahrensbeteiligter am Rechtsmittelverfahren beteiligt und unterstützt das
Unternehmen Akzo. Er hat vorgetragen, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch
für Syndikusanwälte gilt, wenn und soweit dieses nach nationalem Recht der Fall
ist, so wie im Vereinigten Königreich, in Irland und den Niederlanden. Dieser
Auffassung ist die Generalanwältin nicht gefolgt. Sie schlägt dem EuGH vielmehr
vor, das Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung des EuG
zurückzuweisen.
Frühere Berichte: 5/2008,
17/2007.
Institutionen
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Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des Stockholmprogrammes
Am 20. April 2010 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan
für die nächsten fünf Jahre zur Umsetzung des Stockholmprogramms
vorgestellt.
Das Programm ist in sieben Unterabschnitte eingeteilt, die
insgesamt 170 Einzelinitiativen vorsehen. Unter dem Abschnitt Stärkung der
Rechte der Bürger sieht die Kommission Initiativen zum Strafverfahrensrecht
sowie zum Datenschutzrecht vor. Insbesondere soll im Strafverfahrensrecht für
2011 ein Gesetzentwurf zur Rechtsberatung und Rechtshilfe eingebracht werden.
Im Abschnitt Europa als Raum des Rechts und der Justiz
sind Initiativen zur Stärkung der gegenseitigen Anerkennung sowohl in Straf-
als auch in Zivilsachen sowie zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
vorgesehen. Insbesondere soll im Zivilrecht noch 2010 die Brüssel I Verordnung
überarbeitet werden. Zudem soll 2011 ein Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung
über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in
Ehesachen eingebracht werden. Weiter ist für 2013 ein Grünbuch für
Mindestanforderungen im Zivilprozess vorgesehen. Als weitere wichtige
Initiative will die Kommission noch 2010 eine Mitteilung für ein Europäisches
Vertragsrecht herausgeben sowie 2011 einen Gesetzesvorschlag für einen Gemeinsamen
Referenzrahmen einbringen.
Beitritt der EU zur
EMRK
Auf
seiner Sitzung vom 23. April 2010 hat der Rat der Justiz- und Innenminister den
Stand der Entwicklungen im Beitritt der EU zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) diskutiert. In diesem Zusammenhang wies der
Rat auf einige noch zu klärende Fragen hin, wie den Mechanismus des
Mitbeklagten, nach dem ein beklagter Mitgliedstaat die Union auffordern kann,
als Mitbeklagte" dem Verfahren beizutreten, und umgekehrt; den Beitritt
der EU zu den Protokollen der EMRK, die Kontrolle der Zuständigkeiten des EuGH
und die Frage des EU-Verhandlungsführers. Der Rat sprach sich für eine zügige
Verabschiedung des Verhandlungsmandats aus, für das die Kommission am 17. März
2010 eine Empfehlung vorgelegt hatte.
Früherer
Bericht: 6/2010
Zivilrecht
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Kommission gibt Pläne
zur Vollharmonisierung des Verbraucherschutzes auf
Im Oktober 2008 hatte die Kommission einen Vorschlag für
eine Richtlinie zum Verbraucherschutz
eingebracht, der eine komplette Harmonisierung des Verbraucherschutzes vorsah.
Diese wurde insbesondere von Interessenvertretern und auch dem EP stark
kritisiert. Dieser Kritik Rechnung tragend ist die Kommissarin Viviane Reding
nun bereit, die Vollharmonisierung aufzugeben und einen neuen Vorschlag mit
einer gezielten Harmonisierung, die von dem jeweiligen Vorteil für den
Verbraucher abhängig gemacht wird, einzubringen. MdEP Schwab (Berichterstatter
im IMCO - Ausschuss) will noch im April einen Entwurf eines berichtigten ersten
Kapitels der Richtlinie vorschlagen und bis zum Sommer 2010 seinen kompletten
Berichtsentwurf in den Ausschuss bringen, so dass hierüber im November das EP
entscheiden könnte.
Früherer Bericht: 5/2010
Größerer Schutz für
Urlauber
Am 22. April 2010 hat die Europäische Kommission einen
Workshop veranstaltet, um die öffentliche Konsultation zur Richtlinie
90/314 EWG über Pauschalreisen auszuwerten. Eine Überarbeitung der
Richtlinie ist notwendig, da insbesondere Urlauber, die ihre Reise bei entsprechenden
Anbietern selbst im Internet zusammenstellen, nicht von der Richtlinie
geschützt werden. Dies liegt insbesondere daran, dass diese Art von
Reisebuchung 1990 noch nicht praktiziert wurde. Die Auswertung zeigt acht
verschiedene Herangehensweisen auf, die je nach Blickwinkel stark differieren.
Es gibt Vorschläge, die Richtlinie zu belassen oder mit einem Leitfaden
bezüglich des Anwendungsbereichs und der Haftung zu versehen oder ein
Europäisches Logo einzuführen, dass für den Urlauber ersichtlich macht, ob die
Pauschalreise unter die Richtlinie fällt. Auch eine Aufhebung der Richtlinie
und eine Regelung durch Selbstregulierung wurden vorgeschlagen. Zudem gibt es
noch vier Vorschläge zur Anpassung der Richtlinie an heutige Verhältnisse mit
verschieden strengen Voraussetzungen. Der Kommissar für Verbraucherpolitik
Dalli kündigte an, bis spätestens Anfang 2011 einen Gesetzesvorschlag
vorzulegen.
Versandkosten bei
Widerruf eines Fernabsatzvertrags unzulässig
Mit seinem Urteil
vom 15. April 2010 in der Rechtssache C-511/08 (Handelsgesellschaft Heinrich
Heine GmbH / Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.) hat der EuGH die
Berechnung von Zusendungskosten zu Lasten des Verbrauchers bei Widerruf eines
Fernabsatzvertrags für unzulässig erklärt. Nach den Bestimmungen des Art. 6 der
europäischen Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG)
hat der Verbraucher lediglich die Kosten für die Rücksendung der Ware zu
tragen. Der Gerichtshof hat die Auffassung der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen bestätigt, die gegen das Versandhaus Heine auf Unterlassung
geklagt hatte, nachdem dieses bei Inanspruchnahme des Widerrufrechts durch
Verbraucher diesen die Kosten für die Zusendung der Waren auferlegt hatte. Art.
6 ist dahingehend auszulegen, so der EuGH, dass er einer nationalen Regelung
entgegensteht, nach der die ursprünglichen Zusendungskosten bei Widerruf durch
den Verbraucher diesem auferlegt werden können.
Öffentliche Anhörung zum Grünbuch Effizientere Vollstreckung von Urteilen in der
Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung
Die GD Freiheit, Sicherheit und
Recht der Europäischen Kommission lädt alle interessierten Kreise am 1. Juni
2010 zu einer öffentlichen Anhörung über das Grünbuch
zur Kontenpfändung (2006) ein. Anmeldeschluss ist der 10. Mai 2010. Das
Anmeldeformular finden Sie hier.
Gewerblicher Rechtsschutz
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ACTA - Verhandlungen
des Abkommens zur Produktpiraterie veröffentlicht
Seit 2007 verhandeln die EU, die USA, Kanada, Schweiz,
Japan, Südkorea, Singapur, Mexiko, Marokko, Neuseeland und Australien unter
Geheimhaltung über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Nach langer
und intensiver Kritik seitens des EP an den Geheimverhandlungen hat die
Kommission den
konsolidierten Verhandlungstext nun veröffentlicht. Hierbei kam heraus,
dass, obwohl das EP im März entschieden hatte, dass es in dem Abkommen nur um
reine Produktpiraterie gehen soll, der Verhandlungstext trotzdem ein
Internetkapitel zu Urheberrechtsdurchsetzung beinhaltet.
Strafrecht
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Europäische
Schutzanordnung
Auf
seiner Sitzung vom 23. April 2010 hat der Rat der Justiz- und Innenminister
auch über die jüngsten Entwicklungen der spanischen Initiative für eine Richtlinie
für eine Europäische Schutzanordnung debattiert. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten
begrüßte die jüngsten Ratsarbeitsdokumente (8703/10
und 8703/10
ADD 1). Einige
Mitgliedstaaten und auch Justizkommissarin Reding haben jedoch Bedenken in
Bezug auf die Rechtsgrundlage der Initiative angemeldet. Nach dem Vertrag von
Lissabon kann der Rat Gesetzgebungsinitiativen im Strafrecht starten. Nationale
Opferschutzmaßnahmen werden jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten in
strafrechtlichen Verfahren getroffen, sondern teilweise zivilrechtlich oder
verwaltungsrechtlich definiert. Nach Auffassung von Kommissarin Reding
vermischt die Initiative Zivil- und Strafrecht. Reding hat vorgeschlagen,
Anfang 2011 jeweils einen Vorschlag auf zivilrechtlicher und auf
strafrechtlicher Basis vorzulegen.
Frühere Berichte: 4/2010,
1/2010.
Sonstiges
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Konferenz:
Krisenmanagement im Banksektor
Insol Europe, der europäische Verband für Insolvenzexperten
und das Centre for European Company Law, gegründet von den Universitäten
Leiden, Utrecht und Maastricht, laden zu einer Joint Insolvency Conference
mit dem Thema Neuer EU-Rahmen für das
grenzübergreifende Krisenmanagement auf dem Banksektor vom 1. 2. Juli
2010 an die Universität Leiden (Niederlande) ein. Im Mittelpunkt des Programms
stehen die Vorschläge der EU-Kommission zum Umgang mit internationalen Krisen
im Banksektor. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Registration
Brochure 2010: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Caroline
Taylor, INSOL Europe, T: +44 (0) 115 878 0584, E-mail: CarolineTaylor@insol-europe.org
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
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