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Themen in dieser Ausgabe: Verbraucherrechte Verbraucherrechtsrichtlinie
Bericht von MdEP Schwab Juristenausbildung Juristische
Aus- und Fortbildung Strafrecht Europäische
Schutzanordnung Dolmetsch-
und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren Bürgerrechte TFTP
und SWIFT-Abkommen Bürgerinitiative Öffentliche
Konsultation über Kinderrechte Gewerblicher Rechtsschutz Bericht
des EP zu den Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (Gallo-Bericht) |
Verbraucherrechte
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Verbraucherrechtsrichtlinie
Bericht von MdEP Schwab
MdEP
Dr. Andreas Schwab (Berichterstatter im IMCO-Ausschuss) hat nun auch den
zweiten Teil seines Berichts zur
Verbraucherrechtsrichtlinie veröffentlicht. In diesem Teil beschäftigt er sich
mit den letzten drei Kapiteln des Richtlinienvorschlags sonstige Rechte des
Verbrauchers bei Kaufverträgen, Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
und sonstige Regelungen. Für diese Kapitel präferiert Schwab die sogenannte
gezielte Harmonisierung. Allein den Bereich der Lieferung und des Gefahrenübergangs
möchte er vollharmonisiert wissen. Für die Bereiche der Fristsetzung zur
Nacherfüllung, Rücktritt und Gewährleistungsrechte stellt sein Vorschlag
Mindeststandards auf, von denen die Mitgliedstaaten abweichen dürfen, sofern
dies dem höheren Schutz des Verbrauchers dient. Auch für die Verbraucherrechte
in Bezug auf Vertragsklauseln werden Mindeststandards vorgegeben. Der
Richtlinienvorschlag enthält zwei Listen mit Vertragsklauseln. Die erste Liste
zählt Klauseln auf, die als missbräuchlich zu betrachten sind, die zweite
solche, die als missbräuchlich betrachtet werden sollten, sofern der
Gewerbetreibende nicht das Gegenteil beweist. Auch hiervon können die
Mitgliedstaaten abweichende Vorschriften erlassen, sofern der Verbraucherschutz
gewahrt bleibt.
Bis
zum 2. September 2010 können die Abgeordneten Änderungsanträge einreichen. Am
26. Oktober 2010 soll voraussichtlich der Ausschuss über den Entwurf abstimmen.
Frühere
Berichte: 11/2010,
05/2010.
Juristenausbildung
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Juristische Aus- und Fortbildung
Das EP hat
am 17. Juni 2010 einen Entschließungsantrag
zur juristischen Ausbildung verabschiedet als Reaktion auf die im Aktionsplan
der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Stockholmer
Programms vorgesehene Veröffentlichung einer Mitteilung über europäische
Schulungen für die Angehörigen der Rechtsberufe. In dem Entschließungsantrag
betont das EP, dass die Ausbildung weiterhin in der Verantwortung der
Mitgliedstaaten liege. Die Aus- und Fortbildungen, welche die europäische
Kultur und Rechtspflege betreffen, sollten aber aus EU-Mitteln finanziert
werden. Das EP fordert daher die Kommission auf, die bereits im Aktionsplan
vorgesehenen Pilotprojekte unter Einbeziehung des EP umzusetzen und zeitnah
Konsultationen hierzu durchzuführen. Zudem soll ein Netz juristischer Aus- und
Fortbildungseinrichtungen geschaffen werden, die Einführungskurse in das
nationale, vergleichende und europäische Recht für Richter anbieten. Zugleich
fordert das EP die Kommission auf, einen Finanzierungsplan zur Durchsetzung des
künftigen Aktionsplans vorzulegen.
Strafrecht
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Europäische Schutzanordnung
Am 20. Mai 2010 haben die zuständigen Ausschüsse des EP für bürgerliche
Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für die Rechte der Frauen und
Gleichstellungspolitik (FEMM) gemeinsam einen Berichtsentwurf für den Richtlinienvorschlag des Rates für eine Europäische Schutzanordnung vorgestellt. Ziel der
Schutzanordnung ist es, dass in einem Mitgliedstaat ergriffene Maßnahmen, mit
denen sich Opfer von Straftaten vor erneuten Übergriffen durch den Täter
schützen können, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrecht erhalten bleiben.
Insgesamt begrüßen die Berichterstatterinnen den Vorschlag. Ihre
Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag zielen insbesondere darauf ab, eine
größere Unterstützung für die Opfer zu erwirken, die Verfahren so unkompliziert
und kurz wie möglich zu gestalten und den Anwendungsbereich auszuweiten.
Frühere Berichte:
8/2010, 4/2010,
1/2010.
Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren
Am 17. Juni 2010 hat das EP den Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Rechts auf Dolmetsch-
und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren im Plenum
angenommen. Der Vorschlag garantiert Verdächtigen das Recht, in Strafverfahren
vor jedem Gericht der EU über jegliche Schritte des Verfahrens in ihrer Sprache
unterrichtet zu werden sowie Rechtsberatung zu erhalten. Damit die Richtlinie
in Kraft treten kann, muss nun noch der Ministerrat hierüber abstimmen.
Frühere
Berichte: 11/2010,
07/2010,
05/2010.
Bürgerrechte
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TFTP und SWIFT - Abkommen
Am 15. Juni 2010 hat die Kommission einen Entwurf für ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten über das Programm zum
Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) angenommen. Das Abkommen gibt
dem amerikanischen Finanzministerium Zugang zu den Daten von SWIFT. Im Februar
2010 hat das EP einen ersten Vorschlag für dieses Abkommen abgelehnt aufgrund
mangelhaften Datenschutzes, da die Daten, sobald sie in den Vereinigten Staaten
sind, einem weitaus geringeren Schutz unterliegen als in Europa. Das neue
Abkommen beinhaltet verstärkte Garantien für den Datenschutz bezüglich
Transparenz, Zugangsrechten und Berichtigung und Löschung falscher Daten.
Europol soll jeweils überprüfen, ob die Daten, die die USA anfordert, für die
Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzquellen erforderlich sind.
Bezüglich der Vorhaltezeit hat die Kommission vorerst eingewilligt, dass die
Daten fünf Jahre lang aufbewahrt werden können. Allerdings ist vorgesehen, dass
innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens überprüft wird, ob die
Vorhaltezeit verkürzt werden sollte. Das Abkommen liegt nun dem Rat zur
Billigung vor. Der EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) soll diese Woche eine Empfehlung für die Abstimmung im Plenum vom 5.-8.
Juli 2010 abgeben.
Frühere Berichte: 9/2010,
6/2010,
4/2010.
Bürgerinitiative
Der Außenministerrat hat sich am 14. Juni 2010 auf eine allgemeine
Ausrichtung bezüglich der Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative geeinigt. Hiernach
muss eine Bürgerinitiative von mindestens einer Million Bürgern aus mindestens
einem Drittel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die
Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Mitgliedstaaten sollen durch einen
Schlüssel festgelegt werden. Die Europäische Kommission soll, wenn 100.000
Unterschriften vorliegen, über die Zulässigkeit der Initiative entscheiden. Der
Rat befürwortet zudem die Sammlung von Unterschriften via Internet und hat Möglichkeiten
diskutiert, wie die Echtheit von Unterschriften überprüft und Missbrauch vorgebeugt
werden kann.
Frühere Berichte: 6/2010,
18/2009.
Öffentliche Konsultation über
Kinderrechte
Die Europäische Kommission hat am 11. Juni 2010 eine öffentliche
Konsultation zu einer neuen Kinderrechtsstrategie
gestartet, die bis zum 20. August 2010 laufen soll. Themen der Konsultation
sind eine kinderfreundliche Justiz und die Einbeziehung von Kindern in das
Justizwesen sowie rechtspolitische Maßnahmen zur Gewährleistung von
Kinderrechten, insbesondere bei Familienmediation. Die Konsultation befasst
sich zudem mit dem Schutz einzelner Gruppen von Kindern, wie z.B. von Armut
betroffenen Kindern oder solchen, die Opfer von Gewalt oder sexueller
Ausbeutung geworden sind. Parallel zu der öffentlichen Konsultation führt die
Kommission eine Studie durch, um von Kindern selbst Beiträge zu erhalten. Die
Kommission wird nach Abschluss der Konsultation und der Studie Berichte mit
allen Beiträgen veröffentlichen.
Gewerblicher Rechtsschutz
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Bericht des EP zu den Rechten des geistigen Eigentums im
Binnenmarkt (Gallo-Bericht)
Am 3. Juni 2010 hat der zuständige Rechtsausschuss (JURI) des EP einen Initiativbericht über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im
Binnenmarkt der Berichterstatterin Marielle Gallo verabschiedet. In dem Bericht
spricht sich Gallo für ein strenges Urheberrecht aus. So sollen Provider ihre
Kunden überwachen und bei etwaigen Verstößen abmahnen können. Sie will zudem
die illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Dateien strafrechtlich
und nicht wie bisher zivilrechtlich ahnden. Der Initiativbericht hat zwar
keinen gesetzgebenden Charakter, gibt der Kommission aber, sollte er vom Plenum
angenommen werden, für ihr weiteres Vorgehen eine Richtung an. Der Bericht ist
im EP sehr umstritten. Die Grünen (EGP), Sozialdemokraten (SPE) und die Linken
(EL) lehnen ihn ab. Sie wollen für die Plenarabstimmung, die voraussichtlich am
5. Juli stattfinden soll, eine Alternativresolution vorschlagen.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
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RAin Dr. |
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