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Ausgabe 12/2010

25.06.2010

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Verbraucherrechte

Verbraucherrechtsrichtlinie – Bericht von MdEP Schwab

 

Juristenausbildung

Juristische Aus- und Fortbildung

 

Strafrecht

Europäische Schutzanordnung

Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

 

Bürgerrechte

TFTP und SWIFT-Abkommen

Bürgerinitiative

Öffentliche Konsultation über Kinderrechte

 

Gewerblicher Rechtsschutz              

Bericht des EP zu den Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (Gallo-Bericht)

 

 

Verbraucherrechte

 

Verbraucherrechtsrichtlinie – Bericht von MdEP Schwab

MdEP Dr. Andreas Schwab (Berichterstatter im IMCO-Ausschuss) hat nun auch den zweiten Teil seines Berichts zur Verbraucherrechtsrichtlinie veröffentlicht. In diesem Teil beschäftigt er sich mit den letzten drei Kapiteln des Richtlinienvorschlags – sonstige Rechte des Verbrauchers bei Kaufverträgen, Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln und sonstige Regelungen. Für diese Kapitel präferiert Schwab die sogenannte gezielte Harmonisierung. Allein den Bereich der Lieferung und des Gefahrenübergangs möchte er vollharmonisiert wissen. Für die Bereiche der Fristsetzung zur Nacherfüllung, Rücktritt und Gewährleistungsrechte stellt sein Vorschlag Mindeststandards auf, von denen die Mitgliedstaaten abweichen dürfen, sofern dies dem höheren Schutz des Verbrauchers dient. Auch für die Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln werden Mindeststandards vorgegeben. Der Richtlinienvorschlag enthält zwei Listen mit Vertragsklauseln. Die erste Liste zählt Klauseln auf, die als missbräuchlich zu betrachten sind, die zweite solche, die als missbräuchlich betrachtet werden sollten, sofern der Gewerbetreibende nicht das Gegenteil beweist. Auch hiervon können die Mitgliedstaaten abweichende Vorschriften erlassen, sofern der Verbraucherschutz gewahrt bleibt.

Bis zum 2. September 2010 können die Abgeordneten Änderungsanträge einreichen. Am 26. Oktober 2010 soll voraussichtlich der Ausschuss über den Entwurf abstimmen.

 

Frühere Berichte: 11/2010, 05/2010.

 

Juristenausbildung

 

Juristische Aus- und Fortbildung

Das EP hat am 17. Juni 2010 einen Entschließungsantrag zur juristischen Ausbildung verabschiedet als Reaktion auf die im Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms vorgesehene Veröffentlichung einer Mitteilung über europäische Schulungen für die Angehörigen der Rechtsberufe. In dem Entschließungsantrag betont das EP, dass die Ausbildung weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Die Aus- und Fortbildungen, welche die europäische Kultur und Rechtspflege betreffen, sollten aber aus EU-Mitteln finanziert werden. Das EP fordert daher die Kommission auf, die bereits im Aktionsplan vorgesehenen Pilotprojekte unter Einbeziehung des EP umzusetzen und zeitnah Konsultationen hierzu durchzuführen. Zudem soll ein Netz juristischer Aus- und Fortbildungseinrichtungen geschaffen werden, die Einführungskurse in das nationale, vergleichende und europäische Recht für Richter anbieten. Zugleich fordert das EP die Kommission auf, einen Finanzierungsplan zur Durchsetzung des künftigen Aktionsplans vorzulegen.

 

Strafrecht

 

Europäische Schutzanordnung

Am 20. Mai 2010 haben die zuständigen Ausschüsse des EP für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für die Rechte der Frauen und Gleichstellungspolitik (FEMM) gemeinsam einen Berichtsentwurf für den Richtlinienvorschlag des Rates für eine Europäische Schutzanordnung vorgestellt. Ziel der Schutzanordnung ist es, dass in einem Mitgliedstaat ergriffene Maßnahmen, mit denen sich Opfer von Straftaten vor erneuten Übergriffen durch den Täter schützen können, in jedem anderen Mitgliedstaat aufrecht erhalten bleiben. Insgesamt begrüßen die Berichterstatterinnen den Vorschlag. Ihre Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag zielen insbesondere darauf ab, eine größere Unterstützung für die Opfer zu erwirken, die Verfahren so unkompliziert und kurz wie möglich zu gestalten und den Anwendungsbereich auszuweiten.

 

Frühere Berichte: 8/2010, 4/2010, 1/2010.

 

 

Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

Am 17. Juni 2010 hat das EP den Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Rechts auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren im Plenum angenommen. Der Vorschlag garantiert Verdächtigen das Recht, in Strafverfahren vor jedem Gericht der EU über jegliche Schritte des Verfahrens in ihrer Sprache unterrichtet zu werden sowie Rechtsberatung zu erhalten. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, muss nun noch der Ministerrat hierüber abstimmen.

 

Frühere Berichte: 11/2010, 07/2010, 05/2010.

 

Bürgerrechte

 

TFTP und SWIFT - Abkommen

Am 15. Juni 2010 hat die Kommission einen Entwurf für ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) angenommen. Das Abkommen gibt dem amerikanischen Finanzministerium Zugang zu den Daten von SWIFT. Im Februar 2010 hat das EP einen ersten Vorschlag für dieses Abkommen abgelehnt aufgrund mangelhaften Datenschutzes, da die Daten, sobald sie in den Vereinigten Staaten sind, einem weitaus geringeren Schutz unterliegen als in Europa. Das neue Abkommen beinhaltet verstärkte Garantien für den Datenschutz bezüglich Transparenz, Zugangsrechten und Berichtigung und Löschung falscher Daten. Europol soll jeweils überprüfen, ob die Daten, die die USA anfordert, für die Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzquellen erforderlich sind. Bezüglich der Vorhaltezeit hat die Kommission vorerst eingewilligt, dass die Daten fünf Jahre lang aufbewahrt werden können. Allerdings ist vorgesehen, dass innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens überprüft wird, ob die Vorhaltezeit verkürzt werden sollte. Das Abkommen liegt nun dem Rat zur Billigung vor. Der EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) soll diese Woche eine Empfehlung für die Abstimmung im Plenum vom 5.-8. Juli 2010 abgeben.

 

Frühere Berichte: 9/2010, 6/2010, 4/2010.

 

Bürgerinitiative

Der Außenministerrat hat sich am 14. Juni 2010 auf eine allgemeine Ausrichtung bezüglich der Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative geeinigt. Hiernach muss eine Bürgerinitiative von mindestens einer Million Bürgern aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Mitgliedstaaten sollen durch einen Schlüssel festgelegt werden. Die Europäische Kommission soll, wenn 100.000 Unterschriften vorliegen, über die Zulässigkeit der Initiative entscheiden. Der Rat befürwortet zudem die Sammlung von Unterschriften via Internet und hat Möglichkeiten diskutiert, wie die Echtheit von Unterschriften überprüft und Missbrauch vorgebeugt werden kann.

 

Frühere Berichte: 6/2010, 18/2009.

 

Öffentliche Konsultation über Kinderrechte

Die Europäische Kommission hat am 11. Juni 2010 eine öffentliche Konsultation zu einer neuen Kinderrechtsstrategie gestartet, die bis zum 20. August 2010 laufen soll. Themen der Konsultation sind eine kinderfreundliche Justiz und die Einbeziehung von Kindern in das Justizwesen sowie rechtspolitische Maßnahmen zur Gewährleistung von Kinderrechten, insbesondere bei Familienmediation. Die Konsultation befasst sich zudem mit dem Schutz einzelner Gruppen von Kindern, wie z.B. von Armut betroffenen Kindern oder solchen, die Opfer von Gewalt oder sexueller Ausbeutung geworden sind. Parallel zu der öffentlichen Konsultation führt die Kommission eine Studie durch, um von Kindern selbst Beiträge zu erhalten. Die Kommission wird nach Abschluss der Konsultation und der Studie Berichte mit allen Beiträgen veröffentlichen.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Bericht des EP zu den Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt (Gallo-Bericht)

Am 3. Juni 2010 hat der zuständige Rechtsausschuss (JURI) des EP einen Initiativbericht über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt der Berichterstatterin Marielle Gallo verabschiedet. In dem Bericht spricht sich Gallo für ein strenges Urheberrecht aus. So sollen Provider ihre Kunden überwachen und bei etwaigen Verstößen abmahnen können. Sie will zudem die illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Dateien strafrechtlich und nicht wie bisher zivilrechtlich ahnden. Der Initiativbericht hat zwar keinen gesetzgebenden Charakter, gibt der Kommission aber, sollte er vom Plenum angenommen werden, für ihr weiteres Vorgehen eine Richtung an. Der Bericht ist im EP sehr umstritten. Die Grünen (EGP), Sozialdemokraten (SPE) und die Linken (EL) lehnen ihn ab. Sie wollen für die Plenarabstimmung, die voraussichtlich am 5. Juli stattfinden soll, eine Alternativresolution vorschlagen.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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