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Themen in dieser Ausgabe: Freizügigkeit Konsultation
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Zivilrecht Öffentliche
Konsultation zum Grünbuch über ein Europäisches Vertragsrecht Entschließungsbericht des EP zur Brüssel-I-VO Gewerblicher Rechtsschutz EU-Patent Verordnungsvorschlag
für ein Übersetzungssystem Bürgerrechte Zweiter Anlauf für ein SWIFT-Abkommen Gleichbehandlung
selbständiger Erwerbstätiger festgelegt Institutionen Belgische
Ratspräsidentschaft Änderung des Vertrags von Lissabon |
Freizügigkeit
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Konsultation zur Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie
Am 30. Juni 2010 hat die Europäische Kommission eine Konsultation
zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
gestartet. Bis zum 13. September 2010 sind die Interessengruppen aufgefordert,
bestimmte Aspekte der für die Niederlassung von Dienstleistern oder die
grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen geltenden Bestimmungen bzw.
nationalen Durchführungsmaßnahmen im Wege des sogenannten Verfahrens der
gegenseitigen Evaluierung zu beurteilen. Die Dienstleistungsrichtlinie, die
dieses Evaluierungsverfahren vorsieht, musste bis Ende Dezember 2009 von den
Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Früherer
Bericht: 07/2010
Zivilrecht
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Öffentliche Konsultation zum Grünbuch
über ein Europäisches Vertragsrecht
Am 01. Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Grünbuch
Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher
und Unternehmen veröffentlicht. Mit diesem Grünbuch soll eine öffentliche
Konsultation angeregt werden, um Vorschläge und Meinungen der Beteiligten zu
möglichen Strategien für ein Europäisches Vertragsrecht zusammenzutragen. Die
Konsultation läuft bis zum 31. Januar 2011. Die Kommission schlägt die
folgenden Optionen für eine kohärentere Gestaltung des Vertragsrechts vor:
-
die
Veröffentlichung unverbindlicher Mustervertragsklauseln zur allgemeinen
Verwendung im europäischen Binnenmarkt im Internet;
-
einen
wahlweise verbindlichen oder nicht verbindlichen Bezugsrahmen (Toolbox), auf
den Gesetzgeber in der EU bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften
zurückgreifen können;
-
die
Einführung eines 28. Regimes als ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht;
-
die
Abgabe einer Empfehlung zum Vertragsrecht, in der die Mitgliedstaaten dazu
aufgefordert werden, ein Europäisches Vertragsrecht in ihre nationalen
Rechtsordnungen aufzunehmen;
-
eine
Rechtsangleichung durch die Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts
im Wege einer Richtlinie oder einer Verordnung sowie
-
die
Einführung eines Europäischen Zivilgesetzbuches.
Frühere
Berichte: 10/2009,
5/2008,
1/2008.
Entschließungsbericht des EP zur Brüssel-I-VO
Am 29. Juni 2010 hat das
EP einen Bericht für eine
Entschließung über die Umsetzung und Überprüfung der Brüssel-I-Verordnung verabschiedet. In dem Bericht spricht sich das EP für die Abschaffung
des Exequaturverfahrens aus, unter der Voraussetzung, dass dies durch geeignete Garantien ausgeglichen wird. Beim Anwendungsbereich der Verordnung sollte die Schiedsgerichtsbarkeit
weiterhin
ausgenommen bleiben. Zur Lösung des Problems der
Torpedo-Klagen sollte das in der Gerichtsstandsvereinbarung bezeichnete Gericht
von seiner Pflicht entbunden werden, das Verfahren gemäß der
Rechtshängigkeitsvorschrift auszusetzen. Dies sollte an die Verpflichtung
geknüpft werden, dass Kompetenzkonflikte vom gewählten Gericht vorab
entschieden werden müssen. Außerdem sollte die Verordnung die Drittwirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen regeln. Das Problem des forum non
conveniens sollte wie auch in der Verordnung zur Zuständigkeit bei der Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen in Ehesachen und zur elterlichen Verantwortung gelöst werden. Hiernach wird es einem sachlich zuständigen Gericht eines
Mitgliedstaates gestattet, das Verfahren auszusetzen, wenn seines Erachtens ein
Gericht eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittlandes den Fall besser beurteilen kann.
Auch die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme
die Abschaffung des Exequaturverfahrens grundsätzlich, sofern Garantien
geschaffen werden. Bezüglich der Torpedo-Klagen fordert die BRAK auch eine
vorherige Entscheidung zur Zuständigkeit durch das gewählte Gericht.
Früherer Bericht: 8/2009
EuGH-Urteil zur Zuständigkeit bei einem durch ein
Elternteil entführtes Kind
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 01. Juli 2010
(C-211/10) entschieden, dass bei Kindesentführung das
Gericht des Mitgliedstaates zuständig bleibt, in dem das Kind ursprünglich
lebte. Nach dem EuGH kann die Vollstreckung einer mit einer Bescheinigung
versehenen Entscheidung, mit der die Rückgabe des Kindes angeordnet wird, weder
aufgrund einer späteren Entscheidung eines Gerichts des
Vollstreckungsmitgliedstaats noch deshalb verweigert werden, weil sie aufgrund
einer seit Erlassung der Rückgabeanordnung eingetretenen Änderung der Umstände
das Wohl des Kindes schwerwiegend gefährden könnte. Eine solche Änderung müsse vor dem
zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats geltend gemacht werden, bei dem
auch ein etwaiger Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung seiner Entscheidung
zu stellen ist.
Gewerblicher
Rechtsschutz
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EU-Patent Verordnungsvorschlag für ein
Übersetzungssystem
Am 01. Juli 2010
hat die Kommission einen Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des künftigen EU-Patents präsentiert. Ziel
des Vorschlags ist es, die derzeit sehr hohen Patentanmeldungskosten, die
hauptsächlich durch Übersetzungsanforderungen entstehen, zu senken. Der
Vorschlag der Kommission stützt sich auf die geltende Sprachregelung des
Europäischen Patentamtes (EPA). Ein Patent soll in einer der EPA-Amtssprachen
Englisch, Französisch oder Deutsch geprüft und erteilt werden. Die Sprache,
in der das Patent erteilt wurde, soll als rechtlich verbindlich gelten. Bei der
Veröffentlichung des Patents werden die Übersetzungen der Patentansprüche in
die jeweils anderen beiden EPA-Amtssprachen angefertigt. Nach der so erfolgten
Erteilung des EU-Patents gilt dies in allen 27 Mitgliedstaaten und es fallen
keine weiteren Übersetzungserfordernisse für den Anmelder mehr an. Lediglich im
Fall eines Rechtsstreits bezüglich eines EU-Patents kann der Patentinhaber
aufgefordert werden, weitere Übersetzungen auf seine Kosten anfertigen zu
lassen. Der Vorschlag wird von weiteren Maßnahmen begleitet, welche den Zugang
für Anmelder zum Patentsystem erleichtern sollen. Unter anderem soll eine
hochwertige maschinelle Übersetzung des EU-Patents in alle Amtssprachen der
Europäischen Union für Informationszwecke angefertigt werden. Weiter soll es
auch möglich sein, ein Patent in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch
oder Französisch anzumelden. Die Kosten für die Übersetzung in eine der
EPA-Amtssprachen sollen dabei bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig
erstattet werden. Dies soll insbesondere den Zugang zum Patentsystem für KMUs aus
anderen Mitgliedstaaten erleichtern.
Früherer Bericht:
9/2010.
Bürgerrechte
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Zweiter Anlauf für ein
SWIFT-Abkommen
Nach der am 28. Juni 2010 erzielten Einigung zwischen den
USA und den EU-Mitgliedstaaten über das Terrorism
Finance Tracking Programme (TFTP), hat das EP auf der Plenarsitzung vom
08. Juli 2010 den zweiten Entwurf
für das SWIFT-Abkommen zum Austausch von Bankdaten angenommen. Das Abkommen
sieht ein Recht auf Richtigstellung, Löschung und Blockierung von Daten sowie
einen Anspruch auf Entschädigung bei Datenmissbrauch vor. Weiterhin hat das EP erreicht, dass in den nächsten 12 Monaten die
Arbeiten zur Einsetzung eines europäischen Gegenstücks zum amerikanischen TFTP
beginnen. Das Abkommen tritt am 01. August 2010 in Kraft.
Frühere Berichte: 12/2010,
9/2010,
6/2010,
4/2010.
Gleichbehandlung selbständiger
Erwerbstätiger festgelegt
Am 24. Juni 2010 hat der
Europäische Rat den Richtlinienvorschlag
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen,
die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie
86/613/EWG nun auch formell gebilligt
(s. Ratsdokumente 18/10
und 10899/10
ADD 1). Damit haben selbständig erwerbstätige Frauen und an
der Unternehmenstätigkeit des selbständigen Partners mitwirkende Frauen
erstmalig Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Früherer Bericht: 10/2010
Institutionen
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Belgische Ratspräsidentschaft
Am 25. Juni 2010 hat die belgische Regierung das Programm
für ihre Ratspräsidentschaft, die am 01. Juli 2010 begonnen hat,
veröffentlicht. Das Programm sieht im Bereich Binnenmarkt die Schaffung eines
digitalen Marktes vor. Hierzu sollen vor allem die Arbeiten bezüglich des EU
Patents und des Schutzes der Urheberrechte vorangetrieben und die Zahlungsverzugsrichtlinie
verabschiedet werden. Es sollen außerdem Verhandlungen über ein weltweites
Datenschutzabkommen in Gang gebracht werden. Im Bereich der Strafjustiz hat
sich die Präsidentschaft die Priorität gesetzt, ein europaweites System zur
Erlangung von Beweismaterial zu schaffen, die Bekämpfung der Bandenkriminalität
zu verbessern sowie den Menschenhandel und den sexuellen Missbrauch von Kindern
weiter zu bekämpfen.
Änderung des Vertrags
von Lissabon
Der Ausschuss des Rates der ständigen Vertreter der
Mitgliedstaaten hat am 23. Juni 2010 den Änderungsvorschlag des spanischen
Ratsvorsitzenden angenommen, nach dem sich die Anzahl der Sitze im EP von 736
auf 754 erhöht. Danach ist der Weg frei für die nach Art. 48 Abs. 4 EUV
notwendige Ratifizierung der Mitgliedstaaten, damit die Vertragsänderung in
Kraft treten kann.
Früherer Bericht: 7/2010
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