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Ausgabe 13/2010

08.07.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Freizügigkeit

Konsultation zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

 

Zivilrecht

Öffentliche Konsultation zum Grünbuch über ein Europäisches Vertragsrecht

Entschließungsbericht des EP zur Brüssel-I-VO
EuGH-Urteil zur Zuständigkeit bei einem durch ein Elternteil entführtes Kind

 

Gewerblicher Rechtsschutz

EU-Patent – Verordnungsvorschlag für ein Übersetzungssystem

 

Bürgerrechte

Zweiter Anlauf für ein SWIFT-Abkommen

Gleichbehandlung selbständiger Erwerbstätiger festgelegt

 

Institutionen

Belgische Ratspräsidentschaft

Änderung des Vertrags von Lissabon

 

 

 

 

Freizügigkeit

 

Konsultation zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Am 30. Juni 2010 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gestartet. Bis zum 13. September 2010 sind die Interessengruppen aufgefordert, bestimmte Aspekte der für die Niederlassung von Dienstleistern oder die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen geltenden Bestimmungen bzw. nationalen Durchführungsmaßnahmen im Wege des sogenannten „Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung“ zu beurteilen. Die Dienstleistungsrichtlinie, die dieses Evaluierungsverfahren vorsieht, musste bis Ende Dezember 2009 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

 

Früherer Bericht: 07/2010

 

Zivilrecht

 

Öffentliche Konsultation zum Grünbuch über ein Europäisches Vertragsrecht

Am 01. Juli 2010 hat die Europäische Kommission das Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ veröffentlicht. Mit diesem Grünbuch soll eine öffentliche Konsultation angeregt werden, um Vorschläge und Meinungen der Beteiligten zu möglichen Strategien für ein Europäisches Vertragsrecht zusammenzutragen. Die Konsultation läuft bis zum 31. Januar 2011. Die Kommission schlägt die folgenden Optionen für eine kohärentere Gestaltung des Vertragsrechts vor:

-         die Veröffentlichung unverbindlicher Mustervertragsklauseln zur allgemeinen Verwendung im europäischen Binnenmarkt im Internet;

-         einen wahlweise verbindlichen oder nicht verbindlichen Bezugsrahmen (Toolbox), auf den Gesetzgeber in der EU bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften zurückgreifen können;

-         die Einführung eines 28. Regimes als ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht;

-         die Abgabe einer Empfehlung zum Vertragsrecht, in der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, ein Europäisches Vertragsrecht in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen;

-         eine Rechtsangleichung durch die Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts im Wege einer Richtlinie oder einer Verordnung sowie

-         die Einführung eines Europäischen Zivilgesetzbuches.

 

Frühere Berichte: 10/2009, 5/2008, 1/2008.

 

Entschließungsbericht des EP zur Brüssel-I-VO

Am 29. Juni 2010 hat das EP einen Bericht für eine Entschließung über die Umsetzung und Überprüfung der Brüssel-I-Verordnung verabschiedet. In dem Bericht spricht sich das EP für die Abschaffung des Exequaturverfahrens aus, unter der Voraussetzung, dass dies durch geeignete Garantien ausgeglichen wird. Beim Anwendungsbereich der Verordnung sollte die Schiedsgerichtsbarkeit weiterhin ausgenommen bleiben. Zur Lösung des Problems der Torpedo-Klagen sollte das in der Gerichtsstandsvereinbarung bezeichnete Gericht von seiner Pflicht entbunden werden, das Verfahren gemäß der Rechtshängigkeitsvorschrift auszusetzen. Dies sollte an die Verpflichtung geknüpft werden, dass Kompetenzkonflikte vom gewählten Gericht vorab entschieden werden müssen. Außerdem sollte die Verordnung die Drittwirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen regeln. Das Problem des „forum non conveniens“ sollte wie auch in der Verordnung zur Zuständigkeit bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und zur elterlichen Verantwortung gelöst werden. Hiernach wird es einem sachlich zuständigen Gericht eines Mitgliedstaates gestattet, das Verfahren auszusetzen, wenn seines Erachtens ein Gericht eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittlandes den Fall besser beurteilen kann. Auch die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme die Abschaffung des Exequaturverfahrens grundsätzlich, sofern Garantien geschaffen werden. Bezüglich der Torpedo-Klagen fordert die BRAK auch eine vorherige Entscheidung zur Zuständigkeit durch das gewählte Gericht.

 

Früherer Bericht: 8/2009

 

EuGH-Urteil zur Zuständigkeit bei einem durch ein Elternteil entführtes Kind

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 01. Juli 2010 (C-211/10) entschieden, dass bei Kindesentführung das Gericht des Mitgliedstaates zuständig bleibt, in dem das Kind ursprünglich lebte. Nach dem EuGH kann die Vollstreckung einer mit einer Bescheinigung versehenen Entscheidung, mit der die Rückgabe des Kindes angeordnet wird, weder aufgrund einer späteren Entscheidung eines Gerichts des Vollstreckungsmitgliedstaats noch deshalb verweigert werden, weil sie aufgrund einer seit Erlassung der Rückgabeanordnung eingetretenen Änderung der Umstände das Wohl des Kindes schwerwiegend gefährden könnte. Eine solche Änderung müsse vor dem zuständigen Gericht des Ursprungsmitgliedstaats geltend gemacht werden, bei dem auch ein etwaiger Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung seiner Entscheidung zu stellen ist.


 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

EU-Patent – Verordnungsvorschlag für ein Übersetzungssystem

Am 01. Juli 2010 hat die Kommission einen Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des künftigen EU-Patents präsentiert. Ziel des Vorschlags ist es, die derzeit sehr hohen Patentanmeldungskosten, die hauptsächlich durch Übersetzungsanforderungen entstehen, zu senken. Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf die geltende Sprachregelung des Europäischen Patentamtes (EPA). Ein Patent soll in einer der EPA-Amtssprachen – Englisch, Französisch oder Deutsch – geprüft und erteilt werden. Die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, soll als rechtlich verbindlich gelten. Bei der Veröffentlichung des Patents werden die Übersetzungen der Patentansprüche in die jeweils anderen beiden EPA-Amtssprachen angefertigt. Nach der so erfolgten Erteilung des EU-Patents gilt dies in allen 27 Mitgliedstaaten und es fallen keine weiteren Übersetzungserfordernisse für den Anmelder mehr an. Lediglich im Fall eines Rechtsstreits bezüglich eines EU-Patents kann der Patentinhaber aufgefordert werden, weitere Übersetzungen auf seine Kosten anfertigen zu lassen. Der Vorschlag wird von weiteren Maßnahmen begleitet, welche den Zugang für Anmelder zum Patentsystem erleichtern sollen. Unter anderem soll eine hochwertige maschinelle Übersetzung des EU-Patents in alle Amtssprachen der Europäischen Union für Informationszwecke angefertigt werden. Weiter soll es auch möglich sein, ein Patent in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch anzumelden. Die Kosten für die Übersetzung in eine der EPA-Amtssprachen sollen dabei bis zu einem bestimmten Höchstbetrag vollständig erstattet werden. Dies soll insbesondere den Zugang zum Patentsystem für KMUs aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern.

 

Früherer Bericht: 9/2010.

 

Bürgerrechte

 

Zweiter Anlauf für ein SWIFT-Abkommen

Nach der am 28. Juni 2010 erzielten Einigung zwischen den USA und den EU-Mitgliedstaaten über das „Terrorism Finance Tracking Programme“ (TFTP), hat das EP auf der Plenarsitzung vom 08. Juli 2010 den zweiten Entwurf für das SWIFT-Abkommen zum Austausch von Bankdaten angenommen. Das Abkommen sieht ein Recht auf Richtigstellung, Löschung und Blockierung von Daten sowie einen Anspruch auf Entschädigung bei Datenmissbrauch vor. Weiterhin hat das EP erreicht, dass in den nächsten 12 Monaten die Arbeiten zur Einsetzung eines europäischen Gegenstücks zum amerikanischen TFTP beginnen. Das Abkommen tritt am 01. August 2010 in Kraft.

 

Frühere Berichte: 12/2010, 9/2010, 6/2010, 4/2010.

 

Gleichbehandlung selbständiger Erwerbstätiger festgelegt

Am 24. Juni 2010 hat der Europäische Rat den Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG nun auch formell gebilligt (s. Ratsdokumente 18/10 und 10899/10 ADD 1). Damit haben selbständig erwerbstätige Frauen und an der Unternehmenstätigkeit des selbständigen Partners mitwirkende Frauen erstmalig Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.

 

Früherer Bericht: 10/2010


 

Institutionen

 

Belgische Ratspräsidentschaft

Am 25. Juni 2010 hat die belgische Regierung das Programm für ihre Ratspräsidentschaft, die am 01. Juli 2010 begonnen hat, veröffentlicht. Das Programm sieht im Bereich Binnenmarkt die Schaffung eines digitalen Marktes vor. Hierzu sollen vor allem die Arbeiten bezüglich des EU Patents und des Schutzes der Urheberrechte vorangetrieben und die Zahlungsverzugsrichtlinie verabschiedet werden. Es sollen außerdem Verhandlungen über ein weltweites Datenschutzabkommen in Gang gebracht werden. Im Bereich der Strafjustiz hat sich die Präsidentschaft die Priorität gesetzt, ein europaweites System zur Erlangung von Beweismaterial zu schaffen, die Bekämpfung der Bandenkriminalität zu verbessern sowie den Menschenhandel und den sexuellen Missbrauch von Kindern weiter zu bekämpfen.

 

Änderung des Vertrags von Lissabon

Der Ausschuss des Rates der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat am 23. Juni 2010 den Änderungsvorschlag des spanischen Ratsvorsitzenden angenommen, nach dem sich die Anzahl der Sitze im EP von 736 auf 754 erhöht. Danach ist der Weg frei für die nach Art. 48 Abs. 4 EUV notwendige Ratifizierung der Mitgliedstaaten, damit die Vertragsänderung in Kraft treten kann.

 

Früherer Bericht: 7/2010

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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