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Ausgabe 21/2010

02.12.2010

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

Strategie zur inneren Sicherheit der Europäischen Kommission

Abstimmung über den Berichtsentwurf über die Europäische Schutzanordnung

 

Gesellschaftsrecht

Bericht zum Statut der Europäischen Gesellschaft

 

Gewerblicher Rechtschutz

Entschließung des Europäischen Parlamentes zum ACTA - Abkommen

 

Freizügigkeit

Berichtsentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im IMCO - Ausschuss

 

Institutionen

Entschließung des EP zu bestimmten Aspekten des Stockholmer Programms

AFCO-Ausschuss verabschiedet Berichtsentwurf über die Bürgerinitiative

Ein Jahr Vertrag von Lissabon

 

 

 

Strafrecht

 

Strategie zur inneren Sicherheit der Europäischen Kommission

Am 22. November 2010 hat die Europäische Kommission eine Strategie der inneren Sicherheit veröffentlicht. Mit 44 Maßnahmen sollen organisierte Kriminalität, Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Cyberkriminalität bekämpft sowie der Krisen- und Katastrophenschutz gestärkt werden. Insbesondere soll die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten gestärkt werden. Vorgesehen sind Initiativen zur Beschlagnahme und Einziehung von aus Straftaten erlangten Mitteln sowie eine Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie. Vorgesehen ist, dass durch diese Initiativen gemeinsame Definitionen von Straftatbeständen und Mindeststrafmaße festgelegt werden und die gegenseitige Anerkennung ausgeweitet wird. Für ein sichereres Internet soll ein Zentrum für Cyberkriminalität aufgebaut werden, um eine bessere internationale Zusammenarbeit der in diesem Bereich zuständigen Behörden zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem dafür sorgen, dass Auffälligkeiten im Cyberspace gemeldet und sodann überprüft werden können. Diese Meldungen sollen dann auf einer nationalen und eventuell auf einer europäischen Plattform eingespeist werden.

 

Abstimmung über den Berichtsentwurf über die Europäische Schutzanordnung

Am 29. November 2010 haben der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz (LIBE) und der Ausschuss für Rechte der Frau und Gleichberechtigung der Geschlechter (FEMM) in einer gemeinsamen Sitzung den Bericht über den Vorschlag für eine Europäischen Schutzanordnung angenommen.

Im Januar 2010 hatten zwölf EU-Staaten gemeinsam die Initiative zur Schaffung einer Europäischen Schutzanordnung gestartet, die Opfern und bedrohten Menschen Schutz in allen EU-Staaten garantieren soll. Ziel der Abgeordneten ist es, diese Initiative über die geschlechtsspezifische Gewalt hinaus auch auf Kinder und auf Formen der indirekten Nötigung (z. B. Stalking) auszuweiten. Außerdem sollen auch Opfer von Zwangsheirat, Menschenhandel, organisiertem Verbrechen und Terrorismus in den Anwendungsbereich der Schutzanordnung einbezogen werden.

Der Bericht muss nun noch vom EP-Plenum verabschiedet und vom Rat angenommen werden.

 

Frühere Berichte: 17/2010, 12/2010, 8/2010.

 

Gesellschaftsrecht

 

Bericht zum Statut der Europäischen Gesellschaft

Am 19. November 2010 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Europäische Gesellschaft (SE) veröffentlicht. Der Bericht beruht auf einer externen Studie und befasst sich mit den Vorteilen und Hindernissen der Gründung einer SE. Aus dem Bericht geht hervor, dass bis Juni 2010 595 SE im Unionsgebiet gegründet wurden, der Großteil (70%) davon in Deutschland und Tschechien. Die Kommission schiebt diese unausgewogene Verteilung auf die Komplexität, die Kosten sowie die Rechtsunsicherheit des SE - Gründungsverfahrens. Ein weiterer Kritikpunkt ist aber auch der Informationsmangel über das Statut der SE in den Mitgliedstaaten. Problematisch sei auch, dass der satzungsmäßige Sitz und die Hauptverwaltung einer SE in demselben Mitgliedstaat belegen sein müssen. Insbesondere nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Centros C-212/97, Überseering C-208/00, Cartesio C-210/06) nach der eine Trennung möglich ist, erscheint dies nicht praktisch. Als positiv wurden das europäische Image, das die SE einer Gesellschaft verleiht, sowie ihr supranationaler Charakter genannt, der insbesondere grenzüberschreitende Zusammenschlüsse vereinfacht. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Möglichkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes in einen anderen Mitgliedstaat. Die Kommission wird eventuell 2012 Vorschläge zur Änderung des Statuts der SE vorlegen.

 

Gewerblicher Rechtschutz

 

Entschließung des Europäischen Parlamentes zum ACTA - Abkommen

Das EP hat am 24. November 2010 eine Entschließung zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) angenommen. Das ACTA-Abkommen wurde von den teilnehmenden Nationen initiiert, um Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen insbesondere im Internet entgegenzutreten. In dem Bericht begrüßt das EP, dass die ACTA-Bestimmungen dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen und hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums keine Änderungen verursachen werden. Dennoch fordert das EP die Europäische Kommission auf, nochmals zu bestätigen, dass die Umsetzung des Abkommens keine Auswirkungen auf die Grundrechte, den Datenschutz und den elektronischen Geschäftsverkehr haben wird. Begrüßt wird zudem, dass die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch das Abkopieren von Filmen in Kinosälen in das Ermessen der teilnehmenden Nationen gestellt wird. Der Bericht wurde mit 331 zu 294 Stimmen angenommen. Der Alternativbericht der Grünen/EFA, Sozialisten & Demokraten (S&D), der Allianz der Liberalen (ALDE) und der linken Fraktion (GUE/NGL), der dem Abkommen wesentlich kritischer gegenübersteht, wurde abgelehnt. Bis zum 3. Dezember 2010 wird der Text des ACTA-Abkommens noch bearbeitet. Zur vollständigen Ratifizierung des Abkommens muss das EP, dem durch den Vertrag von Lissabon für internationale Abkommen ein Vetorecht eingeräumt wurde, zustimmen.

 

Frühere Berichte: 20/2010, 8/2010.


 

Freizügigkeit

 

Berichtsentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im IMCO - Ausschuss

Am 30. November 2010 hat die Berichterstatterin MdEP Evelyne Gebhardt den Berichtsentwurf zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) vorgestellt. Hierin begrüßt sie die Modernisierungsdynamik, die die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ausgelöst hat und unterstreicht die wichtige Rolle der Berufsverbände und Sozialpartner in diesem Prozess. Für die wirksame Umsetzung der Richtlinie stelle die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ein wesentliches Element dar, jedoch sei dieser den beteiligten Akteuren kaum bekannt. Kritisiert wird zudem das vom Rat eingeführte Verfahren der gegenseitigen Evaluierung durch die Mitgliedstaaten. Dies habe zu bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen geführt. Ob dieser Aufwand im Verhältnis zu den Vorteilen dieses Verfahrens stehe, müsse, so die Berichterstatterin, noch genau geprüft werden. Der Bericht soll voraussichtlich am 10. Januar 2011 im Ausschuss angenommen werden.

 

Institutionen

 

Entschließung des EP zu bestimmten Aspekten des Stockholmer Programms

Am 23. November 2010 hat das EP-Plenum den Bericht des Ausschusses Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms angenommen. In dem Bericht fordert das EP die Kommission u.a. auf, den im Rahmen des CCBE (Rat der Europäischen Anwaltschaften) geführten Dialog der berufsständischen Vertretungen der Rechtsanwälte in Europa zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) grenzübergreifende Ausbildungsinitiativen der berufsständischen Gremien weiter zu fördern. Das EP bedauert, dass der Zugang zu Projektfördermitteln für transnationale Schulungen im Bereich Ziviljustiz zwar theoretisch möglich, jedoch aufgrund der mangelnden Flexibilität des aktuellen Systems zu schwierig ist. Das EP empfiehlt außerdem die Einführung des Fachs Europarecht als Pflichthauptfach in die Juristenausbildung sowie längerfristig eine Verpflichtung für Rechtsanwälte, in mindestens einer europäischen Fremdsprache praktische Sprachkenntnisse vorweisen zu können. Das EP vertritt außerdem die Ansicht, dass sich die Kommission primär auf Maßnahmen zur Behebung von Schwierigkeiten, die sich aus den unterschiedlichen Prozessrechten ergeben, konzentrieren sollte.

 

Frühere Berichte: 17/2010, 11/2010, 08/2010.

 

AFCO-Ausschuss verabschiedet Berichtsentwurf über die Bürgerinitiative

Am 30. November 2010 hat der EP-Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO) den Berichtsentwurf über die EU-Bürgerinitiative verabschiedet (angenommener Text noch nicht veröffentlicht). Nach Auffassung des Ausschusses sind Unterstützungsbekundungen für eine Initiative aus einem Fünftel der Mitgliedstaaten ausreichend, während der Kommissionsvorschlag ein Drittel der Mitgliedstaaten vorsieht. Die Zulässigkeitsprüfung der Initiative durch die Kommission soll bereits bei Einreichen der Initiative erfolgen und nicht erst, wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, wenn 300.000 Unterschriften vorliegen. Der Berichtsentwurf schlägt vor, dass eine Bürgerinitiative von einem Bürgerausschuss eingereicht werden soll, in dem mindestens sieben Mitgliedstaaten vertreten sind. Der Ausschuss plädiert außerdem für eine Vereinfachung bei den Unterschriften: statt der Ausweisnummer soll es ausreichen, Name, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum und -ort anzugeben. Bei der Laufzeit für die Sammlung der Unterschriften unterstützt der Ausschuss die von der Kommission vorgeschlagene Dauer von 12 Monaten. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, eine benutzerfreundliche Informationsbroschüre und einen Helpdesk zur Verfügung zu stellen sowie eine Anhörung anzuberaumen, wenn eine Bürgerinitiative eine Million Unterschriften erreicht hat. Bereits am Abend der 30. November hat der Trilog begonnen, in dem Kommission und Rat den Forderungen des Berichtsentwurfs weitgehend nachgekommen sind. Der Bericht kann bei Einigung der Institutionen noch im Dezember im Plenum abgestimmt werden.

 

Frühere Berichte: 17/2010, 12/2010, 6/2010.

 

Ein Jahr Vertrag von Lissabon

Am 1. Dezember 2010 feierte der Vertrag von Lissabon sein einjähriges Jubiläum. Der Vertrag hat entscheidende Änderungen im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union gebracht. So ist das EP nun in den meisten Politikbereichen dem Rat gleichgestellt. Zudem wurde der EU Rechtspersönlichkeit verliehen, was zuvor nur der EG vorbehalten war. Diese wurde durch die EU ersetzt und das Drei-Säulen-Prinzip aufgelöst.

 

Früherer Bericht: 19/2009

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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