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Ausgabe 2/2011

20.01.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Alternative Streitbeilegung in Bezug auf Handelsgeschäfte und –praktiken in der EU

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Öffentliche Konsultation zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Digitalisierung des europäischen Kulturerbes

 

Bürgerrechte

Mitteilung der EU Kommission zum Datenschutz – Stellungnahme der BRAK

EGMR entscheidet gegen Verlängerung der Sicherungsverwahrung

 

Binnenmarkt

Konsultation zur Berufsqualifikationsrichtlinie und einem Europäischen Berufsausweis

 

Personalia

Dr. h. c. Renate Jaeger wird Vorsitzende des Disziplinarrates der EU-Kommission

 

 

Zivilrecht

 

Alternative Streitbeilegung in Bezug auf Handelsgeschäfte und –praktiken in der EU

Am 18. Januar 2011 hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu außergerichtlichen Verfahren (ADR) zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern eingeleitet. Die Befragungsergebnisse sollen in eine Gesetzesinitiative einfließen, die das Vertrauen der Verbraucher in das grenzüberschreitende Einkaufen im Binnenmarkt fördern und die Belastung der Gerichte reduzieren soll. Derzeit gibt es in Europa über 750 außergerichtliche Streitbeilegungssysteme für den Verbraucher.

Die Konsultation der Kommission läuft bis zum 15. März 2011. Das EP wird im Verlauf des Frühjahrs 2011 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchführen. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist für November 2011 geplant.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Öffentliche Konsultation zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Am 11. Januar 2011 hat die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums veröffentlicht und hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet. Die Umsetzungen der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten sind erst im Jahr 2009 abgeschlossen worden, so dass nur wenig Erfahrung mit ihrer Anwendung gemacht werden konnte. Der Bericht zeigt auf, dass einige Bestimmungen der Richtlinie zu unterschiedlichen Interpretationen und Umsetzungen in den Mitgliedstaaten geführt haben.  Insbesondere betont die Kommission jedoch, dass die Richtlinie nicht an das Internet und die heutige digitale Technologie angepasst ist. Die Kommission fordert die interessierten Kreise daher auf, bis zum 31. März 2011 Stellung zu dem Bericht zu nehmen. Die Antworten werden in den Evaluierungsbericht und die Überarbeitung der Richtlinie durch die Kommission einfließen.

 

Früherer Bericht: 12/2010

 

Digitalisierung des europäischen Kulturerbes

Der „Ausschuss der Weisen“ hat am 10. Januar 2011 Empfehlungen zur Digitalisierung des europäischen Kulturerbes vorgelegt. Der Ausschuss ist eine im April 2010 von der Europäischen Kommission eingerichtete Reflexionsgruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes der EU. Mit ihrer Forderung nach einer digitalen Renaissance ruft die Reflexionsgruppe die EU-Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die Werke aus Bibliotheken, Museen und Archiven über das europäische Portal Europeana bis 2016 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Europeana-Projekt, das von der Kommission teilfinanziert wird, startete 2008 und ist an der Nationalbibliothek der Niederlande angesiedelt. Der Bericht der „Weisen“ geht auch auf den Schutz der Urheberrechte ein. So sollen urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht mehr gewerblich vertrieben werden, online nutzbar gemacht werden. Für die Digitalisierung und Verwertung der Werke sind primär die Rechteinhaber zuständig. Für den Fall, dass die Rechteinhaber dies nicht tun wollen, sollten trotzdem Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, die Werke zu digitalisieren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Rechteinhaber sollen dafür eine Vergütung erhalten. Der Bericht fordert außerdem für verwaiste Werke eine rasche rechtliche Lösung auf europäischer Ebene. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, mehr Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung zu stellen, um Arbeitsplätze zu schaffen und Wirtschaftswachstum zu fördern. Außerdem sollte die öffentliche Finanzierung durch öffentlich-private Partnerschaften für Digitalisierungsvorhaben ergänzt werden. Die Empfehlungen des „Ausschusses der Weisen“ werden in eine Strategie der Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda einfließen.

 

Früherer Bericht: 13/2009

 

Bürgerrechte

 

Mitteilung der EU-Kommission zum Datenschutz - Stellungnahme der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu der Mitteilung der Europäischen Kommission für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union vom 4. November 2010 Position bezogen. Die Strategie beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die europäische Gesetzgebung im Bereich Datenschutz modernisieren und an die technischen Entwicklungen anpassen lässt. Ziel ist es, die Rechte des Einzelnen zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken. In ihrer Stellungnahme betont die BRAK, dass bei der von der Kommission angestrebten Stärkung der Rechte des Betroffenen, die die BRAK begrüßt, in Bezug auf die Tätigkeit des Rechtsanwalts die Grenze stets bei der anwaltlichen Verschwiegenheit gezogen werden muss. Die unabhängige Stellung des Rechtsanwalts muss bei regulatorischen Maßnahmen des Datenschutzes garantiert bleiben. Die Aufsicht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Auflagen muss bei der Anwaltschaft durch eine besondere und unabhängige Datenschutzbehörde erfolgen. Die BRAK unterstützt die Harmonisierungsbestrebungen der Kommission, weist aber darauf hin, dass dabei das bestehende Datenschutzniveau keinesfalls unterschritten werden darf. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass das Ziel, den Verwaltungsaufwand im Bereich des Datenschutzes zu verringern, nicht zu Lasten des Datenschutzniveaus gehen darf.

 

Früherer Bericht: 20/2010

 

EGMR entscheidet gegen Verlängerung der Sicherungsverwahrung

Am 13. Januar 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Nr. 17792/07) entschieden, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 5 der Menschenrechtskonvention sowie gegen das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Artikel 7 der Konvention verstößt. In den drei zugrunde liegenden Fällen wurde für die Beschwerdeführer, nachdem die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (damals zehn Jahre) abgelaufen war, eine weitere Sicherungsverwahrung angeordnet. Dies war aufgrund des Änderungsgesetzes der Bundesrepublik möglich geworden, das eine Höchstdauer der Verwahrung abgeschafft hat. Der Gerichtshof befand, dass für eine nachträgliche Anordnung in allen Fällen kein Kausalzusammenhang vorgelegen habe. Zudem sei die Anordnung einer weiteren Sicherungsverwahrung eine weitere Strafe, da es sich weiterhin um eine haftähnliche Situation handele, so dass eine Doppelbestrafung vorliege. Damit ist der EGMR seinem Urteil (Nr. 19359/04) von Dezember 2009 gefolgt.

 

Binnenmarkt

 

Konsultation zur Berufsqualifikationsrichtlinie und einem Europäischen Berufsausweis

Die Europäische Kommission hat am 7. Januar 2011 eine öffentliche Konsultation zur Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EG) und zum Europäischen Berufsausweis gestartet. Mit der Konsultation werden interessierte Kreise aufgefordert, eine Reihe von Vorschlägen zu bewerten, mit denen die Probleme von Berufstätigen bei der Umsiedlung innerhalb der EU so gering wie möglich gehalten werden sollen. Ziel ist eine Vereinfachung und Verbesserung der Richtlinie, mit der Berufstätigen die Stellensuche oder die Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in den EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden soll. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang auch die Meinungen zum Europäischen Berufsausweis einholen. Er soll Berufstätigen, die im Ausland arbeiten wollen, die Vorlage von Referenzen erleichtern und mehr Transparenz für Arbeitgeber und Verbraucher schaffen sowie das Vertrauen der betroffenen Behörden in das System der Anerkennung stärken. Zum Europäischen Berufsausweis wurde eine Lenkungsgruppe mit 32 Sachverständigen aus Europäischen Berufsverbänden, darunter auch dem CCBE, eingesetzt, unterstützt von Experten aus zehn Mitgliedstaaten, die den Bedarf eines solchen Berufsausweises erörtern sollen. Nach einem Evaluierungsbericht und einem Grünbuch im Herbst 2011, soll die Richtlinie 2012 aktualisiert werden, wie es die Binnenmarktakte vom Oktober 2010 vorsieht. Die Konsultation läuft bis 15. März 2011; eine öffentliche Anhörung ist für den 21. Februar 2011 angesetzt.

 

Personalia

 

Dr. h. c. Renate Jaeger wird Vorsitzende des Disziplinarrates der EU-Kommission

Am 12. Januar 2011 hat die Europäische Kommission die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Dr. h. c. Renate Jaeger, zur Vorsitzenden des Disziplinarrates ernannt. Dr. Jaeger war ebenfalls Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2004-2010). Der Disziplinarrat untersucht Dienstpflichtsverletzungen von EU-Beamten und gibt Empfehlungen an die Anstellungsbehörde ab.

Zum 1. Januar 2011 hat Dr. Renate Jaeger außerdem ihre Tätigkeit als Schlichterin bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aufgenommen. Die Schlichtungsstelle entscheidet unabhängig über Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten (siehe Kammerinfo 2/2011).

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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