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Themen in dieser Ausgabe: Bürgerrechte Schlussfolgerungen des Rates zum
Gesamtkonzept für den Datenschutz der EU Rat gibt grünes Licht für die Europäische
Bürgerinitiative Die Rolle des Rates bei der Umsetzung der Grundrechtecharta Zivilrecht Konsultation
zur elektronischen Signatur und Identifizierung EuGH - Keine
Zahlungspflicht von Zeugenentschädigungen durch ersuchendes Gericht Wirtschaftsrecht Verknüpfung
von Unternehmensregistern Überarbeitung des Small Business Act Sonstiges Migration des Europäischen
Justiztiellen Netzwerks auf das E-Justice Portal |
Bürgerrechte
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Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtkonzept zum Datenschutz in der EU
In der Sitzung vom 24-25. Februar
2011 hat der Rat Justiz und Inneres Schlussfolgerungen
zur Mitteilung
der Europäischen Kommission für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz
verabschiedet. Der Rat begrüßt darin das Vorhaben der Kommission und betont,
dass der Datenschutz für die einzelnen Bürger und insbesondere für Kinder, die
Zugang zu Datenaustauschbörsen haben, unbedingt gewährleistet werden muss. Des
Weiteren spricht sich der Rat dafür aus, dass besondere Aufmerksamkeit auf
Gruppen von Unternehmen sowie auf die Übertragung von Daten bei
Arbeitsverhältnissen gelegt werden muss. Insbesondere unterstützt der Rat die
Harmonisierung der Rolle der Datenschutzbeauftragten. Der Rat schlägt vor, dass
die Kommission in der Folgenabschätzung auch die Möglichkeit der Ernennung von
Datenschutzverantwortlichen (Data Protection Officers) prüfen sollte. Auch die
BRAK begrüßt das Konzept der Kommission und betont in Ihrer Stellungnahme
(Stlln.- Nr. 5/2011)
ebenfalls das Erfordernis der besonderen Beachtung der Rechte des Einzelnen.
Zudem spricht sie sich für die Schaffung unabhängiger Datenschutzbehörden aus
und betont, dass die Anwaltschaft aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen
den Datenschutzinteressen der Mandanten sowie eventuellen Dritten und der
anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, eine eigene unabhängige Datenschutzbehörde
braucht.
Frühere Berichte: 2/2011,
20/2010.
Rat gibt grünes Licht
für die Europäische Bürgerinitiative
Der Rat hat am 14. Februar 2011 die Verordnung
über die Europäische Bürgerinitiative angenommen. 20 Tage nach der
Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung in Kraft und muss
binnen einem Jahr von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Damit können die
EU-Bürger die Kommission voraussichtlich ab März 2012 direkt auffordern, ein EU-Gesetz
zu einem bestimmten Thema auf den Weg zu bringen, wenn
es ihnen gelingt, eine Million Unterschriften in mindestens einem
Viertel der Mitgliedstaaten zu sammeln.
Frühere Berichte: 1/2011,
22/2010,
21/2010.
Die Rolle des Rates
bei der Umsetzung der Grundrechtecharta
Auf seiner Sitzung vom 24.-25. Februar 2011 hat der Rat
Justiz und Inneres Schlussfolgerungen
über die Rolle des Rates bei der Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung der
EU-Grundrechtecharta angenommen. Dabei betont er u.a. seine Verantwortung als
Mitgesetzgeber dafür, dass der Grundrechtecharta bei der Ausarbeitung und
Abänderung von Rechtsakten Rechnung getragen wird. Daher ersucht der Rat die
von ihm eingesetzte Gruppe Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit in
Zusammenarbeit mit dem Juristischen Dienst des Rates bis zum 30. Juni 2011,
Leitlinien zur Überprüfung der Einhaltung der Grundrechtrechte in
Legislativtexten zu entwickeln. Gleichzeitig fordert der Rat die Gruppe auf,
das Fachwissen der EU-Grundrechteagentur zu nutzen und die Zusammenarbeit mit
der Agentur zu intensivieren.
Früherer Bericht: 18/2010
Zivilrecht
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Konsultation zur
elektronischen Signatur und Identifizierung
Die Europäische Kommission hat am
18. Februar 2011 eine Konsultation
zum Thema elektronische Signatur und Identifizierung (eID) gestartet.
Interessierte Kreise sind eingeladen, sich bis zum 15. April 2011 dazu zu
äußern, wie E-Signaturen, E-Identifikation und Authentifizierung dazu beitragen
können, den europäischen digitalen Binnenmarkt weiterzuentwickeln. Sicherheit
und Vertrauen sind entscheidende Faktoren zur Förderung des digitalen
Binnenmarktes. Insbesondere die elektronische Identifikation spielt eine wichtige
Rolle. Derzeit stellt mangelndes Vertrauen von Unternehmen und Bürgern in
Onlinegeschäfte ein maßgebliches Hemmnis für die Entwicklung der
Onlinewirtschaft dar. Die Reaktionen auf die Konsultation werden in die
Evaluierung der bestehenden eSignatur-Richtlinie
sowie in die Vorarbeiten zu der Kommissionsinitiative zur gegenseitigen
Anerkennung der eID und Authentifizierung einfließen. Die Konsultation ist
damit auch Teil der Digitalen
Agenda der Kommission zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs
und der Vereinfachung von Online-Verwaltungsgeschäften.
Früherer Bericht: 10/2010
EuGH - Keine Zahlungspflicht von
Zeugenentschädigungen durch ersuchendes Gericht
Am 17. Februar 2011 hat der EuGH in der Rechtssache C-282/09 entschieden, dass bei einem
Rechtshilfeersuchen das ersuchende Gericht dem ersuchten Gericht keinen
Vorschuss für eine Zeugenentschädigung zahlen muss. Zudem muss das ersuchende
Gericht diese Entschädigung, auch wenn sie im Mitgliedstaat des ersuchten
Gerichts vorgesehen ist, nicht erstatten. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
polnisches Gericht ein irisches Gericht ersucht, eine Zeugenvernehmung in
Irland vorzunehmen. Nach irischem Recht müssen Zeugen jedoch nur vor Gericht
erscheinen, wenn ihnen zuvor eine Entschädigung für ihre Reisekosten gezahlt
wird. Das irische Gericht machte die Zeugenvernehmung von der Zahlung dieses
Vorschusses durch das polnische Gericht abhängig. Das polnische Gericht wandte
sich an den EuGH mit der Frage, ob das irische Gericht die Vernehmung von einer
Zahlung eines solchen Vorschusses abhängig machen kann und ob eine solche
Zahlung überhaupt geleistet werden muss. Der Gerichtshof entschied, dass die Verordnung
zur Beweisaufnahme in der EU eng auszulegen ist. Eine Beweisaufnahme darf nur
aus den in Artikel 14 genannten Gründen verweigert werden. Dieser verweist auf
Artikel 18, nach dessen Abs. 1 Gebühren und Auslagen nicht erstattet werden.
Ausnahme hierzu ist Abs. 3 desselben Artikels, der einen Vorschuss oder eine
Kaution im Falle eines Sachverständigengutachtens erlaubt. Erstattungskosten
für Zeugen fallen jedoch unter den Begriff Auslagen des Artikels 18 Abs. 1
und sind damit nicht zu erstatten.
Wirtschaftsrecht
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Verknüpfung von
Unternehmensregistern
Am 24. Februar 2011 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag
für eine Richtlinie zur Verknüpfung der Unternehmensregister der EU-Mitgliedstaaten
vorgelegt. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten
immer auf aktuellem Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind. Für Unternehmen soll es damit künftig einfacher
sein, durch die leichter zugänglichen Informationen der Register über u.a.
Rechtsform, Gesellschaftssitz, Gesellschaftskapital und über den gesetzlichen
Vertreter eines Unternehmens, im
europäischen Ausland Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen
anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben. Der
Vorschlag soll außerdem die Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch
für Unternehmen erhöhen. Die BRAK hatte 2010 zu dem Grünbuch Verknüpfung von
Unternehmensregistern Stellung (Stlln.-Nr. 4/2010) genommen
und die Verknüpfung begrüßt.
Frühere Berichte: 15/2010,
5/2010,
17/2009.
Überarbeitung des
Small Business Act
Am 23. Februar 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung
veröffentlich zur Überprüfung des Small Business Act (SBA)
in Europa. Hierin kündigt die Kommission weitere Maßnahmen an, die die Stellung
der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) stärken sollen. Insbesondere
schlägt sie die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechtes vor
sowie die Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und der
Mehrwertsteuer. Zudem sollen EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung einer
vorherigen KMU-Folgenabschätzung besser auf die KMU abgestimmt werden. Der SBA
wurde 2008 verabschiedet und sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die auf die
Stärkung von KMU zielen. Seit 2008 wurden hiervon bereits mehrere Maßnahmen
umgesetzt; so z.B. die Zahlungsverzugsrichtlinie
sowie die Schaffung eines Onlineverfahrens zur Vereinfachung der Bewerbung von
KMU bei öffentlichen Ausschreibungen.
Frühere Berichte: 5/2009,
13/2008.
Sonstiges
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Migration des Europäischen
Justiztiellen Netzwerks auf das E-Justice Portal
Der Rat Justiz und Inneres hat am 24. Februar 2011 beschlossen,
dass das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN) auf das E-Justice
Portal der europäischen Institutionen migrieren soll. Dabei soll darauf
geachtet werden, dass die Seite des EJN eine große Sichtbarkeit auf dem Portal
erhält. Beim EJN handelt es sich um ein von der Europäischen Union gegründetes Netz
justizieller Kontaktstellen zwischen den Mitgliedstaaten. Ziel dieses Netzes
ist es, eine bessere Abwicklung von Rechtshilfeersuchen zu ermöglichen. Neben den
Kontaktstellen der Mitgliedstaaten sind auch die BRAK und andere juristische
Berufsverbände Mitglied dieses Netzwerks.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32
(0)2 743 86 56, E-Mail: Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. |
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