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Ausgabe 14/2011

07.07.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

Stellungnahme der BRAK zur Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vertragsrecht

 

Datenschutz

EP verabschiedet Bericht zum Datenschutz

 

Strafrecht

Europäische Kommission verabschiedet Antikorruptionspaket

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Europäisches Patent – Rat billigt Kommissionsvorschläge

 

Gesellschaftsrecht

Stellungnahme der BRAK zum Richtlinienvorschlag zur Verknüpfung von Unternehmensregistern

 

 

Zivilrecht

 

Stellungnahme der BRAK zur Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vertragsrecht

In ihrer Stellungnahme (Nr. 38/2011) setzt sich die BRAK kritisch mit der von der Expertengruppe zum Vertragsrecht veröffentlichten Machbarkeitsstudie vom 3. Mai 2011 auseinander. Der von der Expertengruppe veröffentlichte Text besteht aus 189 Artikeln, die sowohl allgemeine Definitionen als auch Regeln zum Vertragsschluss und dessen Widerruf, Bestimmungen zur Vertragsauslegung in Zweifelsfällen sowie Regelungen zum Schadensersatz und zu Vertragsstrafen enthalten. Die BRAK, die sich in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch für ein optionales 28. Vertragsrechtsinstrument ausgesprochen hat, kritisiert, dass durch die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Kaufverträge und die damit verbundenen Dienstleistungen die Machbarkeitsstudie gerade nicht den erhofften Mehrwert bietet. Vertragstypen, die besonders im grenzüberschreitenden Bereich Probleme bereiten, wie Versicherungsverträge, Werkverträge und Leasingverträge, werden nicht behandelt. Die BRAK fordert außerdem, dass die dingliche Seite von Kaufverträgen in dem Vertragsrechtsinstrument geregelt werden sollte, insbesondere bezüglich der Warenkreditsicherheiten. Hier sollten zumindest einheitliche Kollisionsnormen geschaffen werden. Insgesamt sollten in einem Europäischen Vertragsrechtsinstrument die in der Praxis vorherrschenden Vertragstypen unter Berücksichtigung der bestehenden völkerrechtlichen Verträge inklusive UN-Kaufrecht Berücksichtigung finden. Die BRAK ist deshalb der Auffassung, dass der vorgestellte Entwurf als Toolbox zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragswerks hilfreich ist, jedoch nicht als autonomes Regelwerk ausreichen kann.

 

Frühere Berichte: 13/2011, 10/2011.

 

Datenschutz

 

EP verabschiedet Bericht zum Datenschutz

Am 6. Juli 2011 hat das EP den Bericht des Ausschusses für Bügerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum Gesamtkonzept zum Datenschutz in der EU angenommen. Das EP fordert eine Stärkung der Datenschutzbehörden und eine effektive Sanktionierung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Hervorzuheben ist, dass das EP die Europäische Kommission auffordert, dass bei zukünftigen Maßnahmen bezüglich des Datenschutzes darauf zu achten ist, dass die besondere Situation bestimmter Berufe, die der Schweigepflicht unterliegen, bei der Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten berücksichtigt werden muss. Dies entspricht der Forderung der BRAK (Stlln.-Nr.: 5/2011), dass der Datenschutz nicht die anwaltliche Schweigepflicht unterlaufen darf. Die Verschwiegenheit des Rechtsanwalts als Vertreter des Rechtssuchenden muss auch bei Maßnahmen des Datenschutzes garantiert bleiben.

 

Frühere Berichte: 13/2011, 8/2011, 2/2011.

 

 

Strafrecht

 

Europäische Kommission verabschiedet Antikorruptionspaket

Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Korruption in Europa veröffentlicht. In ihrer Mitteilung zur Korruptionsbekämpfung in Europa stellt die Kommission den von ihr im gleichem Zuge durch Beschluss vom 6. Juni 2011 eingeführten Korruptionsbekämpfungsbericht vor, mit dem der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Korruption gestärkt und die Kohärenz der Betrugsbekämpfungsstrategien der Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Der Bericht soll alle zwei Jahre erscheinen und von der Kommission verwaltet werden. Ziel ist es, für jeden Mitgliedstaat einen objektiven Überblick über die bisherigen Maßnahmen zu geben, bestehende Schwachpunkte und aktuelle Ziele aufzuzeigen sowie die Mitgliedstaaten anzuregen, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Die Mitteilung empfiehlt außerdem die Beteiligung der EU an der Europarat-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) und deren Einbindung in die Erstellung des Korruptionsbekämpfungsberichts. Hierzu hat die Kommission als weiteren Bestandteil des Maßnahmenpakets einen Bericht zu den Modalitäten der Mitwirkung der EU in der GRECO veröffentlicht. Außerdem wurde mit dem Paket ein Bericht der Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor veröffentlicht. In diesem Bericht kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung trotz einiger Fortschritte nur sehr langsam voranschreitet und fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.

 

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Europäisches Patent – Rat billigt Kommissionsvorschläge

Am 27. Juni 2011 haben die für Wettbewerb zuständigen EU-Minister auf einer Sondersitzung die Kommissionsvorschläge zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und den dabei geltenden Übersetzungsregelungen vom April 2011 gebilligt und eine so genannte „allgemeine Ausrichtung“ beschlossen. Damit ist eine weitere Hürde zur Schaffung eines EU-Patents gefallen. Nun muss das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu dem Verordnungspaket abgeben.

Nach den neuen Regelungen besteht die Möglichkeit, für Patente, die das Europäische Patentamt (EPA) erteilt, eine einheitliche Schutzwirkung für die 25 Teilnehmerstaaten zu beantragen. Die Patente werden in den drei Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) veröffentlicht. Die derzeit erforderlichen kostenträchtigen Übersetzungen der Patentschriften in zahlreiche Amtssprachen entfallen weitgehend. Außerdem einigte sich der Rat über die Kriterien zur Festlegung der Höhe der Gebühren des EU-Patents und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten.

 

Frühere Berichte: 9/2011, 6/2011, 4/2011.

 

Gesellschaftsrecht

 

Stellungnahme der BRAK zum Richtlinienvorschlag zur Verknüpfung von Unternehmensregistern

In ihrer Stellungnahme (Stlln.-Nr.: 36/2011) zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinien in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral -, Handels- und Gesellschaftsregistern unterstützt die BRAK die Vorgehensweise der Europäischen Kommission, die praktischen Umstände der bestehenden Regelungen aufzugreifen und auf dieser Basis zu arbeiten. Dennoch betont die BRAK, dass aus der Sicht der rechtsberatenden und –gestaltenden Berufe es sehr zu begrüßen wäre, wenn der vorliegende Richtlinienentwurf nochmals überprüft würde. Dabei sollte der Gedanke verfolgt werden, auch weitere als bisher vorgesehene eingetragene Tatsachen zwecks einer grenzüberschreitenden Kenntnisnahme in die Bestimmungen der Richtlinie aufzunehmen. Von Bedeutung sind hier insbesondere die Vertretungsregelungen sowie sonstige Verhältnisse, wie etwa die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter in den der deutschen Kommanditgesellschaft entsprechenden Rechtsformen.

 

Frühere Berichte: 5/2011, 15/2010, 5/2010.

 

 

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue des Nerviens 85, bte 9, B-1040 Brüssel, Tel: +32 (0)2 743 86 46,

Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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