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Ausgabe 17/2011

22.09.2011

 

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

EP zur Umsetzung der Mediationsrichtlinie

 

Strafrecht

EP nimmt Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Korruption an

Europäische Kommission- auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Verlängerung des Urheberrechtsschutzes für Künstler auf 70 Jahre

 

Sonstiges

Aus- und Weiterbildung von 700.000 Angehörigen der Rechtsberufe bis 2020

 

In eigener Sache

Neues Design für den Newsletter der BRAK

 

 

Zivilrecht

 

EP zur Umsetzung der Mediationsrichtlinie

Das EP hat am 13. September 2011 den Bericht des Rechtsausschusses (JURI) hinsichtlich der Umsetzung der Mediationsrichtlinie (2008/52/EG) angenommen. Während der Aussprache wurde die Zeit- und Kostenersparnis, die durch die Flexibilität einer Mediation geschaffen wird, positiv hervorgehoben. Der Bericht stellt fest, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht nur die Anforderungen der Richtlinie erfüllt haben, sondern sogar über sie hinausgegangen sind. Allerdings musste die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen neun Mitgliedstaaten einleiten, die die Richtlinie bis Ende Mai 2011 nicht vollständig umgesetzt hatten. Sowohl Parlament als auch Justizkommissarin Viviane Reding betonten, dass die Mediation eine „Win-Win-Situation“ darstelle, auch weil Absprachen, die im Rahmen einer Mediation getroffen werden, in der Regel eingehalten würden. Allerdings kritisiert die Entschließung, dass über die Existenz und die Möglichkeiten der Mediation zu wenig informiert wird. Schließlich regt das EP in seiner Entschließung die Vereinheitlichung der Mediatorenausbildung an. Justizkommissarin Reding erklärte, sie werde bis Ende 2011 einen Gesetzgebungsvorschlag zu ADR-Verfahren vorlegen. Mitte 2012 soll eine Mitteilung über die Umsetzung der Mediationsrichtlinie folgen.

 

 

 

 

 

Strafrecht

 

EP nimmt Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Korruption an

Das EP hat am 15. September 2011 einen Entschließungsantrag zur Bekämpfung der Korruption in Europa angenommen. Der Antrag war von verschiedenen Vertretern der einzelnen Fraktionen eingebracht worden und soll vorrangig die Lücke schließen, die zwischen den bisher verabschiedeten Gesetzen gegen Korruption und ihrer mangelhafter Umsetzung besteht. Durch Korruptionsdelikte entsteht in der EU jährlich ein Schaden von 120 Mrd. Euro. Zwar ist die EU bereits auf verschiedenen Wegen gegen Korruption tätig geworden, allerdings mangelt es manchen Mitgliedstaaten derzeit an entsprechendem Engagement. So wurden wichtige Übereinkommen, wie das Strafrechtsübereinkommen des Europarats, das zugehörige Zusatzprotokoll oder auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNAC), von verschiedenen Mitgliedstaaten nicht ratifiziert. Das Parlament fordert die Kommission deshalb auf, bei der Umsetzung des Beschlusses der Kommission (KOM(2011) 3673 endgültig) die Unabhängigkeit der Sachverständigen zu garantieren und für eine breite Vertretung von Organisationen der Zivilgesellschaft zu sorgen. Des Weiteren soll es bereits vor 2013 Zwischenberichte über die Korruptionsbekämpfung geben.

 

Früherer Bericht: 14/2011

 

Europäische Kommission auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik

Am 20. September 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung für eine europäische Strafrechtspolitik veröffentlicht. Eine Angleichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten durch die Einführung von Mindestnormen und einheitlichen Definitionen soll eine bessere Kriminalitätsbekämpfung und eine effektivere Durchführung der EU-Politik sicherstellen. Insbesondere soll das Vertrauen der Mitgliedstaaten ineinander gestärkt und damit eine gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen erleichtert werden. Die Kommission will in Politikbereichen der EU, in denen ein Defizit bei der Durchsetzung festgesellt wurde, prüfen, ob es neuer strafrechtlicher Maßnahmen bedarf. Bedarf für eine Überprüfung besteht, so die Kommission, vor allem bezüglich des Schutzes der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, des Schutzes der finanziellen Interessen der EU sowie im Datenschutzrecht, im Zoll-, Umweltschutz-, Fischerei-, und Binnenmarktrecht. Geprüft werden soll, ob strafrechtliche Sanktionen das mildeste Mittel sind oder ob sich gleiche Erfolge auch durch verwaltungs- oder zivilrechtliche Maßnahmen erreichen lassen. Die Kommission betont, dass das Strafrecht nur als ultima ratio eingesetzt werden darf und Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich an die strikte Einhaltung der Grundrechte gebunden sind.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

 

Verlängerung des Urheberrechtsschutzes für Künstler auf 70 Jahre

Der Rat der Europäischen Union hat am 12. September 2011 eine Richtlinie zum Urheberrechtsschutz für Künstler und Tonträgerhersteller verabschiedet. Durch die Richtlinie wird der Urheberrechtsschutz von bisher 50 auf 70 Jahre ausgedehnt. Ziel der Richtlinie ist es, der gesteigerten Lebenserwartung in der EU gerecht zu werden und Künstler vor finanziellen Problemen im Alter zu schützen. Nach der Richtlinie können Künstler abgetretene Exklusivrechte zurückerhalten, wenn der betreffende Tonträgerhersteller der Vermarktungsvereinbarung nicht nachkommt. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

 

Sonstiges

 

Aus- und Weiterbildung von 700.000 Angehörigen der Rechtsberufe bis 2020

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 13. September 2011 zur Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege erklärt, dass sie durch zusätzliche finanzielle Unterstützung bis 2020 jährlich 20.000 Angehörigen der Rechtsberufe in der EU die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zum europäischen Recht ermöglichen will. Durch Verbesserung der Zusammenarbeit der Partner auf europäischer Ebene sowie spezifische Förderung durch die Mitgliedstaaten, z.B. durch Austauschprogramme oder öffentlich-private Partnerschaften, sollen so insgesamt  700.000 Angehörige der Rechtsberufe an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme im europäischen Recht teilnehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen dabei sowohl während der juristischen Erstausbildung als auch während der gesamten Berufslaufbahn stattfinden. Sie sollen sich auf die Kenntnis der EU-Rechtsvorschriften (materielles Recht und Verfahrensrecht in Verbindung mit der europäischen Rechtsprechumg), aber auch auf die Kenntnis der einzelstaatlichen Rechtsordnungen sowie auf die Verbesserung von Sprachkenntnissen beziehen. Laut Aussage der Kommission hat die justizielle Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten Priorität, sie sei aber auch für andere Rechtspraktiker unerlässlich. Schwerpunkte könnten hierbei vor allem in der Umweltgesetzgebung, Zivil-, Vertrags-, Familien- und Handelsrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellregeln, aber auch im Datenschutz und im Schutz des geistigen Eigentums, dem Strafrecht und in den Grundrechten liegen.

 

 

In eigener Sache

 

Neues Design für die Newsletter der BRAK

Wie Sie sicher schon bemerkt haben, hat die BRAK ihren Online-Auftritt komplett neu gestaltet. In einem zweiten Schritt wollen wir unsere beiden Newsletter „Nachrichten aus Brüssel“ und „Nachrichten aus Berlin“ (früher „KammerInfo“) optisch an unsere Homepage anpassen. Sie erhalten daher die beiden Newsletter ab Oktober in einem neuen Design. Die „Nachrichten aus Berlin“ und die „Nachrichten aus Brüssel“ erscheinen wie bisher zweiwöchentlich, allerdings künftig im wöchentlich wechselnden Rhythmus.

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Impressum

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Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., Natalie Barth © Bundesrechtsanwaltskammer

 

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