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Themen in
dieser Ausgabe: Zivilrecht EP zur Umsetzung der Mediationsrichtlinie Strafrecht EP
nimmt Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Korruption an Europäische
Kommission- auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik Gewerblicher
Rechtsschutz Verlängerung des
Urheberrechtsschutzes für Künstler auf 70 Jahre Sonstiges Aus- und
Weiterbildung von 700.000 Angehörigen der Rechtsberufe bis 2020 In eigener
Sache Neues Design
für den Newsletter der BRAK |
Zivilrecht
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EP
zur Umsetzung der Mediationsrichtlinie
Das EP
hat am 13. September 2011 den Bericht
des Rechtsausschusses (JURI) hinsichtlich der Umsetzung der
Mediationsrichtlinie (2008/52/EG)
angenommen. Während der Aussprache wurde die Zeit- und Kostenersparnis, die
durch die Flexibilität einer Mediation geschaffen wird, positiv hervorgehoben.
Der Bericht stellt fest, dass die meisten Mitgliedstaaten nicht nur die
Anforderungen der Richtlinie erfüllt haben, sondern sogar über sie
hinausgegangen sind. Allerdings musste die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren
gegen neun Mitgliedstaaten einleiten, die die Richtlinie bis Ende Mai 2011
nicht vollständig umgesetzt hatten. Sowohl Parlament als auch Justizkommissarin
Viviane Reding betonten, dass die Mediation eine „Win-Win-Situation“ darstelle,
auch weil Absprachen, die im Rahmen einer Mediation getroffen werden, in der
Regel eingehalten würden. Allerdings kritisiert die Entschließung, dass über
die Existenz und die Möglichkeiten der Mediation zu wenig informiert wird. Schließlich
regt das EP in seiner Entschließung die Vereinheitlichung der
Mediatorenausbildung an. Justizkommissarin Reding erklärte, sie werde bis Ende
2011 einen Gesetzgebungsvorschlag zu ADR-Verfahren vorlegen. Mitte 2012 soll
eine Mitteilung über die Umsetzung der Mediationsrichtlinie folgen.
Strafrecht
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EP
nimmt Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Korruption an
Das EP
hat am 15. September 2011 einen Entschließungsantrag
zur Bekämpfung der Korruption in Europa angenommen. Der Antrag war von
verschiedenen Vertretern der einzelnen Fraktionen eingebracht worden und soll
vorrangig die Lücke schließen, die zwischen den bisher verabschiedeten Gesetzen
gegen Korruption und ihrer mangelhafter Umsetzung besteht. Durch
Korruptionsdelikte entsteht in der EU jährlich ein Schaden von 120 Mrd. Euro.
Zwar ist die EU bereits auf verschiedenen Wegen gegen Korruption tätig
geworden, allerdings mangelt es manchen Mitgliedstaaten derzeit an
entsprechendem Engagement. So wurden wichtige Übereinkommen, wie das Strafrechtsübereinkommen
des Europarats, das zugehörige Zusatzprotokoll
oder auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNAC), von
verschiedenen Mitgliedstaaten nicht ratifiziert. Das Parlament fordert die
Kommission deshalb auf, bei der Umsetzung des Beschlusses der Kommission (KOM(2011)
3673 endgültig) die Unabhängigkeit der Sachverständigen zu garantieren und für
eine breite Vertretung von Organisationen der Zivilgesellschaft zu sorgen. Des
Weiteren soll es bereits vor 2013 Zwischenberichte über die
Korruptionsbekämpfung geben.
Früherer
Bericht: 14/2011
Europäische Kommission auf dem Weg zu
einer europäischen Strafrechtspolitik
Am
20. September 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung
für eine europäische Strafrechtspolitik veröffentlicht. Eine Angleichung des
Strafrechts der Mitgliedstaaten durch die Einführung von Mindestnormen und
einheitlichen Definitionen soll eine bessere Kriminalitätsbekämpfung und eine
effektivere Durchführung der EU-Politik sicherstellen. Insbesondere soll das
Vertrauen der Mitgliedstaaten ineinander gestärkt und damit eine gegenseitige
Anerkennung von Entscheidungen erleichtert werden. Die Kommission will in
Politikbereichen der EU, in denen ein Defizit bei der Durchsetzung festgesellt
wurde, prüfen, ob es neuer strafrechtlicher Maßnahmen bedarf. Bedarf für eine
Überprüfung besteht, so die Kommission, vor allem bezüglich des Schutzes der
Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, des Schutzes der finanziellen Interessen
der EU sowie im Datenschutzrecht, im Zoll-, Umweltschutz-, Fischerei-, und
Binnenmarktrecht. Geprüft werden soll, ob strafrechtliche Sanktionen das
mildeste Mittel sind oder ob sich gleiche Erfolge auch durch verwaltungs- oder
zivilrechtliche Maßnahmen erreichen lassen. Die Kommission betont, dass das
Strafrecht nur als ultima ratio eingesetzt werden darf und Maßnahmen im
strafrechtlichen Bereich an die strikte Einhaltung der Grundrechte gebunden
sind.
Gewerblicher Rechtsschutz
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Verlängerung
des Urheberrechtsschutzes für Künstler auf 70 Jahre
Der
Rat der Europäischen Union hat am 12. September 2011 eine Richtlinie
zum Urheberrechtsschutz für Künstler und Tonträgerhersteller verabschiedet.
Durch die Richtlinie wird der Urheberrechtsschutz von bisher 50 auf 70 Jahre
ausgedehnt. Ziel der Richtlinie ist es, der gesteigerten Lebenserwartung in der
EU gerecht zu werden und Künstler vor finanziellen Problemen im Alter zu
schützen. Nach der Richtlinie können Künstler abgetretene Exklusivrechte
zurückerhalten, wenn der betreffende Tonträgerhersteller der
Vermarktungsvereinbarung nicht nachkommt. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre
Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Sonstiges
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Aus-
und Weiterbildung von 700.000 Angehörigen der Rechtsberufe bis 2020
Die
Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung
vom 13. September 2011 zur Förderung des Vertrauens in eine EU-weite
Rechtspflege erklärt, dass sie durch zusätzliche finanzielle Unterstützung bis
2020 jährlich 20.000 Angehörigen der Rechtsberufe in der EU die Teilnahme an
Fortbildungsmaßnahmen zum europäischen Recht ermöglichen will. Durch
Verbesserung der Zusammenarbeit der Partner auf europäischer Ebene sowie
spezifische Förderung durch die Mitgliedstaaten, z.B. durch Austauschprogramme
oder öffentlich-private Partnerschaften, sollen so insgesamt 700.000 Angehörige der Rechtsberufe an
mindestens einer Fortbildungsmaßnahme im europäischen Recht teilnehmen. Die
Weiterbildungsmaßnahmen sollen dabei sowohl während der juristischen
Erstausbildung als auch während der gesamten Berufslaufbahn stattfinden. Sie
sollen sich auf die Kenntnis der EU-Rechtsvorschriften (materielles Recht und
Verfahrensrecht in Verbindung mit der europäischen Rechtsprechumg), aber auch
auf die Kenntnis der einzelstaatlichen Rechtsordnungen sowie auf die Verbesserung
von Sprachkenntnissen beziehen. Laut Aussage der Kommission hat die justizielle
Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten Priorität, sie sei aber auch für
andere Rechtspraktiker unerlässlich. Schwerpunkte könnten hierbei vor allem in
der Umweltgesetzgebung, Zivil-, Vertrags-, Familien- und Handelsrecht sowie
Wettbewerbs- und Kartellregeln, aber auch im Datenschutz und im Schutz des
geistigen Eigentums, dem Strafrecht und in den Grundrechten liegen.
In eigener Sache
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Neues Design für die Newsletter der BRAK
Wie Sie
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gestaltet. In einem zweiten Schritt wollen wir unsere beiden Newsletter
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optisch an unsere Homepage anpassen. Sie erhalten daher die beiden Newsletter
ab Oktober in einem neuen Design. Die „Nachrichten aus Berlin“ und die
„Nachrichten aus Brüssel“ erscheinen wie bisher zweiwöchentlich, allerdings
künftig im wöchentlich wechselnden Rhythmus.
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