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Themen in
dieser Ausgabe: Zivilrecht Rechtsausschuss
für optionales europäisches Vertragsrecht Gewerblicher
Rechtsschutz Verordnungsvorschläge
der Europäischen Kommission zum EU-Patent Binnenmarkt Parlamentarische
Anfrage zur Niederlassungsfreiheit von Anwälten in Italien Mitteilung
der Europäischen Kommission zur Binnenmarktakte Bürgerrechte Bericht
zur Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung |
Zivilrecht
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Rechtsausschuss
für optionales europäisches Vertragsrecht
Der Rechtsausschuss (JURI) des EP hat am 12.
April 2011 den Berichtsentwurf von
Berichterstatterin MdEP Diana Wallis zum Europäischen Vertragsrecht angenommen.
Der Ausschuss spricht sich, wie auch die BRAK (Stllg-Nr. 07/2011), für ein
optionales Instrument mittels einer Verordnung aus, wie es die Option 4 des Grünbuchs der Europäischen Kommission
vorsieht. Zusätzlich schlägt er vor, dieses Instrument durch eine „Toolbox“ in
Form einer interinstitutionellen Vereinbarung zu ergänzen. Die Mitgliedstaaten sollten
selbst entscheiden können, ob das optionale Instrument auch für rein nationale oder
nur für internationale Verträge gelten soll. Für grenzüberschreitende Geschäfte
schlägt der Ausschuss die Einführung von europäischen standardisierten
Vertragsvorlagen in allen EU-Sprachen vor. Das fakultative Instrument sollte
außerdem zwischen Unternehmern (B2B) sowie für Verbraucherverträge (B2C)
verwendet werden. Auch dies hat die BRAK in ihrer Stellungnahme gefordert.
Voraussichtlich kommt der Bericht am 6. Juni 2011 im Plenum zur Abstimmung.
Frühere Berichte: 3/2011, 13/2010, 10/2009.
Gewerblicher
Rechtsschutz
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Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission
zum EU-Patent
Am 13.
April 2011 hat die Europäische Kommission im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit ohne
die Beteiligung Italiens und Spaniens zwei Verordnungsvorschläge zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes
und den dabei geltenden Übersetzungsregelungen verabschiedet.
Ziel der Vorschläge ist es, einen in den 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten
einheitlichen Patentschutz zu schaffen, Kosten zu senken und damit Innovationen
zu fördern. Nach dem Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes
können Inhaber eines beim Europäischen Patentamt (EPA) eingetragenen Europäischen
Patents einen Antrag auf ein „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ in
den 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten stellen. Erteilung, Übertragung und
Widerruf dieses Patents können dann nur mit Wirkung für alle 25 Staaten
vorgenommen werden.
Nach
dem Vorschlag für die Übersetzungsregelungen soll die Anmeldung eines
europäischen Patents künftig in einer beliebigen Sprache der EU erfolgen
können. Die Kosten für die Übersetzung in eine der drei Amtssprachen des EPA
(Englisch, Französisch, Deutsch) sollen dann bis zu einem Höchstbetrag
erstattet werden. Die Patentschrift wird in der Verfahrenssprache
veröffentlicht, während die Patentansprüche in die beiden anderen Amtssprachen
übersetzt werden müssen. Der Antrag auf einheitliche Wirkung muss in der
Verfahrenssprache eingereicht werden. Bis es hochwertige maschinelle
Übersetzungssysteme gibt, muss dem Antrag, sofern die Verfahrenssprache Deutsch
oder Französisch ist, eine englische Übersetzung der Patentschrift beigefügt
werden. Liegt diese auf Englisch vor, ist sie in eine beliebige andere
Amtssprache der EU zu übersetzen. Im Falle eines Rechtsstreits muss der
Patentinhaber auf seine Kosten eine Übersetzung des Patents in die betroffene
Sprache vornehmen.
Frühere
Berichte: 6/2011, 4/2011, 3/2011.
Binnenmarkt
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Parlamentarische
Anfrage zur Niederlassungsfreiheit von Anwälten in Italien
Der Kommissar für Dienstleistungen und
Binnenmarkt Michel Barnier hat am 8. April 2011 in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des MdEP
Oreste Rossi bestätigt, dass die Vorgehensweise der italienischen
Anwaltskammern bei Niederlassungsanträgen von Anwälten aus anderen Mitgliedstaaten
gegen EU-Recht verstoßen könnte.
Seit der zweiten Hälfte des Jahres 2010 haben
einige Rechtsanwaltskammern die gemäß der Niederlassungsrichtlinie
(98/5/EG) und der Berufsqualifikationsrichtlinie
(2005/36/EG) gestellten Anträge auf Aufnahme in die Kammer nicht mehr
entgegengenommen. Hierbei wurde laut Rossi das EuGH-Urteil in der Rechtsache C-118/09, Verfahren
Robert Koller, nicht berücksichtigt. Die italienische Stelle des mit dieser
Problematik befassten Online-Netzwerkes „SOLVIT“ hat um eine
Fristverlängerung von vier Wochen gebeten, bevor Lösungsvorschläge erteilt
werden. Sollte innerhalb dieser Frist kein befriedigendes Ergebnis vorliegen,
wird die Kommission die notwendigen Schritte einleiten.
Früherer Bericht: 10/2010.
Mitteilung
der Europäischen Kommission zur Binnenmarktakte
Am 13. April 2011 hat die Europäische
Kommission eine Mitteilung zur Binnenmarktakte veröffentlicht,
in der sie 12 Leitaktionen zur Förderung von Wachstum des Binnenmarktes und
Vertrauen in diesen vorschlägt. Ziel ist es, bestehende Hindernisse abzubauen
und das volle Potential des Binnenmarktes auszuschöpfen. Schwerpunkte liegen
insbesondere bei der Förderung von alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten
und der Schaffung außergerichtlicher Rechtbehelfe, um den Bürgern
kostengünstige Verfahren zu bieten, ihre Rechte durchzusetzen und so Vertrauen
in den Binnenmarkt aufzubauen. Durch eine Verbesserung der Anerkennung von
Berufsqualifikationen sowie die Einführung eines Europäischen Berufsausweises
soll eine höhere Mobilität der Arbeitskräfte geschaffen werden. Zur Förderung
des Online-Handels und der Ausweitung des digitalen Binnenmarktes soll die
gegenseitige Anerkennung der elektronischen Authentifizierung und
Identifizierung erreicht und die Richtlinie zur e-Signatur überarbeitet werden.
Auch sollen die Rechte des geistigen Eigentums im europäischen Markt verbessert
werden und insbesondere ein einheitlicher Patentschutz geschaffen werden. Zudem
sieht die Mitteilung vor, das europäische Normungssystem zu überarbeiten und
dies auch auf Dienstleistungen auszuweiten. Ende 2012 wird die Kommission die
Fortschritte der Umsetzung prüfen.
Frühere Berichte: 8/2011, 19/2010, 9/2010.
Bürgerrechte
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Bericht
zur Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Am 18. April 2011 hat die Europäische
Kommission einen Bericht über die Bewertung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) vorgelegt. Innenkommissarin Cecilia
Malmström hält die Vorratsdatenspeicherung für ein notwendiges Instrument zur
Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten. Sie betont, dass
die bestehende Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Bei
der „Operation Rescue“ gegen ein Netzwerk von Pädophilen konnten beispielsweise
670 Verdächtige durch die Verwendung von Vorratsdaten identifiziert werden.
Problematisiert wird, dass keine einheitliche
Umsetzung der Richtlinie stattgefunden hat. Unterschiede gibt es bei der
Kostenerstattung für die Telekommunikationsunternehmen und bei den zugelassenen
Verwendungszwecken. Auch die Dauer der Speicherung variiert in den
Mitgliedstaaten zwischen sechs und 24 Monaten. Die Richtlinie enthält zudem, so
Malmström, aus sich heraus keine Gewähr, dass die Datenerhebung im vollen
Einklang mit dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf Schutz persönlicher
Daten steht. Daher soll ein verhältnismäßigerer und einheitlicherer Ansatz
gefunden werden. Auch die BRAK hat in ihrer Stellungnahme zum deutschen
Umsetzungsgesetz die anlasslose Datenspeicherung als nicht verhältnismäßigen
Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen kritisiert. Wie in Deutschland
wurden Umsetzungsgesetze auch in der Tschechischen Republik und in Rumänien von
den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt. Österreich und Schweden haben
bisher keine Gesetze erlassen.
Früherer Bericht: 22/2010.
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743 86 46, Fax:
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RAin Dr. |
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