Das Bundesjustizministerium hat im November 2011 den Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht neben der linearen und strukturellen Anpassung der Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeuginnen und Zeugen vor. Gleichzeitig sollen auch die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden.
BRAK und DAV haben im März eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. Sie begrüßten, dass der RefE eine lineare Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung vorsieht und strukturell einige Fehlentwicklungen beseitigt, die im Zusammenhang mit Ablösung der BRAGO durch das RVG entstanden sind. Aus Sicht von BRAK und DAV wird das Ziel des Gesetzentwurfs, die anwaltliche Vergütung an die übrige wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, aber noch nicht in allen Punkten erreicht. Dazu sind sowohl im Bereich der strukturellen Änderungen als auch der linearen Anpassung der Gebühren noch weitere Verbesserungen notwendig.
BRAK und DAV sehen insbesondere Nachbesserungsbedarf bei der Struktur der Gebührentabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG, im Hinblick auf die vorgeschlagene Änderung der Gewichtung der Bemessungskriterien in § 14 RVG, im Bereich der Gegenstandswerte sowie bei der Einigungs- und Erledigungsgebühr. Darüber hinaus unterbreiten sie dem Gesetzgeber eigene Änderungsvorschläge. Hervorzuheben sind dabei die Einführung einer Erhöhung der Terminsgebühr für zusätzliche Termine zur Beweisaufnahme, zusätzlicher Verfahrensgebühren für Fälle der Streitverkündung und Tatbestandsberichtigungsanträge sowie die Anpassung des Formerfordernisses für Anwaltsrechnungen an den elektronischen Rechtsverkehr.