Rechtsanwaltsvergütung

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 das 2. Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts verabschiedet. Am 7.6.2013 hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss zum KostRMoG anzurufen.

Das neue Gesetz sieht neben der linearen und strukturellen Anpassung der Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeuginnen und Zeugen vor. Gleichzeitig sollen auch die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden.

BRAK und DAV haben sowohl zum Referenten- als auch zum Regierungsentwurf jeweils eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. In den weiteren Gesprächen mit den Rechtspolitikern konnten an einigen Stellen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf erreicht werden. So wurden beispielsweise die Sätze der Gebührentabelle um weitere zwei Prozentpunkte erhöht.

BRAK und DAV hatten sich seit mehreren Jahren nachdrücklich für eine Anpassung der Vergütung an die allgemeine Preissteigerung eingesetzt. Im Dezember 2010 hatte die Präsidenten der beiden Anwaltsorganisationen der Bundesjustizministerin einen Forderungskatalog übergeben, aus dem zahlreiche Punkte in das Gesetz übernommen wurden. Im dann folgenden Gesetzgebungsverfahren haben zahlreiche Gespräche zunächst mit dem Bundesjustizministerium, später mit den Rechtspolitikern stattgefunden. BRAK und DAV haben gemeinsame Stellungnahmen abgegeben und waren durch die Vorsitzende des Ausschusses RVG der BRAK Rechtsanwältin Beck-Bever in der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im März vertreten.

 
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