Den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz hat eine Länderarbeitsgruppe unter Federführung von Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen erarbeitet und jetzt den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Entwurf soll im Sommer als Bundesratsinitiative im Bundestag eingebracht werden. Unter anderem sieht der Entwurf vor, den elektronischen Rechtsverkehr durch eine Postfachpflicht für Rechtsanwälte und eine allgemeine Nutzungspflicht zu stärken. Der Entwurf nennt dabei Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.
Die BRAK hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme erarbeitet. Darin spricht sie sich für eine flächendeckende Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und gegen eine Länderöffnungsklausel aus. Die jetzt vorgesehene Öffnung elektronischer Postfächer bei einigen Verfahrensarten stelle keinen ausreichenden Anreiz für die Anwaltschaft dar, heißt es in der Stellungnahme. Die BRAK fordert, dass die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs für die an behördlichen und gerichtlichen Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen Mehrwert erbringen muss und nicht, dass diesen einseitig Vorleistungen auferlegt werden.Insgesamt müsse der Elektronische Rechtsverkehr so ausgestaltet werden, dass Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Transparenz der Daten jederzeit und unbedingt gewährleistet werden müssen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberge hatte im Vorfeld des 6. Nationalen IT-Gipfels im Dezember vergangenen Jahres ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung in Aussicht gestellt. Damit sollen, so heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums, die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in Zukunft im Strafverfahren ein vollelektronischer Arbeitsablauf ermöglicht wird. Den Staatsanwälten und Richtern soll die Möglichkeit eröffnet werden, schneller und effizienter mit den Unmengen an Verfahrensinformationen umgehen zu können und Anwälte sollen insbesondere von der Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht, die auch online realisiert werden kann, profitieren können. Gleichzeitig soll die Kommunikation mit der Justiz anwenderfreundlicher gestaltet werden, indem der elektronische Zugang zu den Gerichten sowie die elektronische Zustellung gerichtlicher Dokumente ermöglicht werden. Nachrichten, die per De-Mail versendet wurden, sollen unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Beweiswert erhalten. Wer sich in einem späteren Rechtsstreit auf den Inhalt einer De-Mail beruft, brauche die Echtheit der De-Mail dann nicht zu beweisen, sondern kann sich auf einen Anschein stützen, den der Gegner widerlegen muss.