Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 2/2018 v. 10.01.2018

 

beA-Services teilweise wieder online

Seit heute sind einzelne Dienste des beA-Systems, die von den gemeldeten Sicherheitsproblemen nicht betroffen sind, wieder verfügbar.

Insbesondere ist das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) wieder online. Über den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer kann man nun auch wieder in Deutschland zugelassene Anwältinnen und Anwälte suchen.

In Kürze werden auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) wieder möglich sein. Das Bestellsystem der BNotK greift über eine Schnittstelle auf das beA-System zu und war deshalb von der Außerbetriebnahme des beA mitbetroffen. Ihre zur Bestellung einer beA-Karte nötige SAFE-ID können Anwältinnen und Anwälte nun wieder selbst im Anwaltsverzeichnis nachschlagen. 


Achtung: Zertifikat vom 22.12.2017 dringend wieder deinstallieren!

Auf Veranlassung der BRAK ist die beA-Plattform seit dem 23.12.2017 außer Betrieb. Hintergründe waren Hinweise auf Sicherheitsrisiken, die mit einem Modul der beA-Plattform, nämlich der Client Security, verbunden sind. Die BRAK hatte wegen dieser Hinweise am 22.12.2017 ein Sicherheitszertifikat bereitgestellt, das Anwältinnen und Anwälte auf ihren Rechnern installieren sollten.

Allen beA-Nutzern, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.

Eine Anleitung zur Deinstallation des Zertifikats finden Sie hier.

Gut zu wissen: Wenn Sie das am 22.12.2017 herausgegebene Zertifikat nicht manuell auf Ihrem Rechner installiert haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Für Sie besteht kein Sicherheitsrisiko. 


Sondersitzung der BRAK-Präsidentenkonferenz zum beA

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK haben in ihrer Sondersitzung am 9.1.2018 ausführlich die kritische Lage rund um das beA diskutiert. Erörtert wurde ein Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems.

Wegen der passiven Nutzungspflicht (§ 31a VI BRAO) waren sich alle Teilnehmer der Präsidentenkonferenz einig, dass die beA-Plattform möglichst zeitnah wieder zur Verfügung stehen soll. Sicherheit gehe aber vor Geschwindigkeit. Die BRAK wird deshalb nicht nur einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlenen Sicherheitsexperten mit der Prüfung des Systems beauftragen, sondern wird zudem verschiedene kritische Experten einbinden. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer betonte, das beA-System werde erst wieder online gehen, wenn alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen eindeutig geklärt sind. Dies unterstützten alle Kammerpräsidentinnen und -präsidenten (näher dazu BRAK-Presseerklärung Nr. 1/2018 v. 9.1.2018).

Die Diskussion zur Lage des beA wird auf der ordentlichen Hauptversammlung der BRAK am 18.1.2018 in Berlin fortgesetzt werden.


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich)
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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