Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 17/2017 v. 16.08.2017

16.08.2017Newsletter

beA

beA-Karten jetzt bestellen!

Ab dem 1.1.2018 gilt die passive Nutzungspflicht für das beA: Nach § 31 RAVPV sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dann verpflichtet, Zustellungen und Nachrichten, die in ihrem beA eingehen, zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Spätestens dann sollte man also mit beA-Karte und Kartenleser ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben.

Wer bis zum 30.9.2017 eine beA-Karte bei der BNotK (unter https://bea.bnotk.de/) bestellt, kann sicher sein, dass er diese noch rechtzeitig vor Jahresende erhält. Die BNotK weist darauf hin, dass sie für beA-Karten, die nach dem 30.9.2017 bestellt werden, eine Auslieferung vor dem 1.1.2018 nicht sicherstellen kann. Die zur Bestellung erforderliche SAFE-ID kann ggf. bei der zuständigen lokalen Rechtsanwaltskammer erfragt werden. Bedacht werden sollte auch, dass zum Jahresende Lieferengpässe bei Kartenlesegeräten eintreten könnten.

Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte erhalten noch gesonderte Informationen.

BRAK-Mitteilungen

Heft 4/2017 von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin erschienen

Die aktuellen BRAK-Mitteilungen, die derzeit ausgeliefert werden und bereits jetzt online gelesen werden können, enthalten als Schwerpunktheft Beiträge zum 8. Zivilprozessrechts-Symposium der BRAK. F. Braun/Chr. Groß, J. Adolphsen, Chr. Tombrink, A. Steinbrecher und S. Gropp-Stadler/J.K. Schäfer widmen sich unter ganz verschiedenen Blickwinkeln dem „Zivilprozess im Wettbewerb der Methoden“, nämlich zwischen Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung bei kleineren (Verbraucher-)Streitigkeiten einerseits und der Schiedsgerichtsbarkeit bei großen (Wirtschafts-)Streitigkeiten andererseits.

Der Rechtsprechungsteil dokumentiert u.a. die Entscheidung des LG Köln zur Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel, die von H.P. Schons kritisch besprochen wird. M.W. Huff analysiert eine Entscheidung des BSG, wonach ein bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt anwaltlich tätig ist.

Im BRAK-Magazin stehen u.a. Rechtspolitikerinnen und -politiker aller Bundestagsfraktionen und der FDP Rede und Antwort zu Anwaltsthemen, die in der kommenden Legislaturperiode wichtig werden. M. Abend berichtet im Interview Aktuelles zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. F. Bräutigam kommentiert die gerade vom Bundestag verabschiedete Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren. K. Grünewald warnt vor Eingriffen in das Anwaltsgeheimnis bei der Einreise in die USA.

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Anwaltschaft

Leicht steigende Tendenz bei Ausbildungszahlen

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat mit Pressemitteilung vom 8.8.2017 die aktuellen Zahlen zu den bis zum 30. Juni 2017 geschlossenen Ausbildungsverträgen bei den Freien Berufen veröffentlicht.

Für das Ausbildungsjahr 2017/2018 zeichnet sich bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen eine positive Tendenz ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (23.787 Verträge) wurden wischen dem 1.10..2016 und dem 30.6.2017 mehr Ausbildungsverträge (24.255) neu abgeschlossen. Dies bedeutet einen Zuwachs von fast zwei Prozent.

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Neuer Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit

Der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit liegt nunmehr in 5. Auflage vor. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat den zuletzt 2012 angepassten Streitwertkatalog mit der Neuauflage erstmals in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert. Im Allgemeinen Teil finden sich u.a. allgemeine Grundlagen der Streitwertfestsetzung, prozessuale Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren sowie Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung. Der besondere Teil greift die Struktur der einzelnen Bücher des SGB und damit das materielle Recht auf.

Der Streitwertkatalog gibt Empfehlungen zur Streitwertfestsetzung auf Grundlage der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung anderer Gerichtszweige sowie der Rechtsliteratur. Mit seiner Hilfe sollen die Entscheidungen der Sozialgerichte vorhersehbar gemacht und die Maßstäbe der Streitwertfestsetzung vereinheitlicht werden. Die Empfehlungen des Katalogs sind Vorschläge ohne verbindliche Wirkung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.

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Rechtsprechung

BVerfG: Werbeverbot für Anwaltsrobe

Eine vor Gericht getragene Robe hat als Berufskleidung des Rechtsanwalts frei von werblichen Aufdrucken zu sein. Dies hatte der BGH bereits am 7.11.2016 entschieden. Anderenfalls, so der BGH, würde ihr Zweck konterkariert. Die Bestickung mit Name sowie Internetadresse der Kanzlei sei als Werbung anzusehen.

Der in diesem Verfahren unterlegene Kollege hatte hierauf Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und nicht zuletzt der anwaltlichen Berufsfreiheit gerügt. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen und von einer Begründung gemäß § 93d I 3 BVerfGG abgesehen.

BVerfG, Beschl. v. 31.7.2017 – 1 BvR 54/17

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BVerfG: Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der Industrie- und Handelskammern

Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12.7.2017 bekräftigt und Verfassungsbeschwerden von zwei Kammermitgliedern zurückgewiesen. Diese machten geltend, dass die gesetzlich normierte Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern und die daraus resultierende Beitragspflicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

Zwar stelle sowohl die Pflichtmitgliedschaft wie auch die Beitragserhebung nach Auffassung des Gerichts einen Eingriff in die nach Art. 2 I GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit dar. Dieser sei allerdings erforderlich und die Pflichtmitgliedschaft auch zumutbar. Die Beitragspflicht auf der Grundlage der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern sei auch mit den Anforderungen des Demokratieprinzips (Art. 20 I und II GG) vereinbar.

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Deutsches Anwaltsinstitut

Neue Online-Kurse und Online-Vorträge für das Selbststudium

Das DAI hat sein eLearning-Angebot für das Selbststudium weiter ausgebaut. Insgesamt kann aktuell aus über 50 Online-Kursen aus 19 Fachinstituten gewählt werden. Neben den textorientierten Online-Kursen stehen nun außerdem Online-Vorträge zum Selbststudium zur Verfügung. Hier verfolgen Sie die Vorträge der Referenten im Video an Ihrem Bildschirm. Das Video, in dem Referent und gezeigte Folien nebeneinander dargestellt werden, kann jederzeit über das Internet angeschaut, bei Bedarf unterbrochen und erneut abgespielt werden.

Auswahl neuer Kurse:

  • Die Transportversicherung: Überblick und aktuelle Rechtsfragen unter Berücksichtigung der Insolvenz des Versicherungsnehmers
  • Gesellschaftervereinbarungen in der GmbH
  • Compliance und strafrechtliche Risiken
  • Beamtenrecht aktuell – Falltraining Heilfürsorge- und Beihilferecht


Zur vollständigen Kursübersicht

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

 

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,

Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: newsletter@brak.de

Redaktion: RAin Stephanie Beyrich, RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt

 


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