Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 08/2017 vom 20.04.2017

20.04.2017Newsletter

Zivilrecht

Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsmaßnahmen – Stellungnahme der BRAK

In ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren spricht sich die BRAK für eine klare und eindeutige Definition des Anwendungsbereichs eines vorgelagerten Restrukturierungsverfahrens aus. Keinesfalls sollten Unternehmen, die bereits insolvent oder akut insolvenzgefährdet sind, von einem solchen Instrument erfasst werden. Darüber hinaus sollte die Gruppe der Gläubiger klar definiert und auf Geldkreditgläubiger beschränkt werden. Die BRAK begrüßt den Vorschlag, natürlichen Personen eine zweite Chance einzuräumen. Diese Chance sollte an ein Wohlverhalten der Person geknüpft sein. Überdies sollten auch bei diesem Verfahren die berufsrechtlichen Regelungen und die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens der Mitgliedstaaten gelten. Schließlich fordert die BRAK, dass auch Rechtsanwälten, die über insolvenz- und sanierungsrechtliche Praxiserfahrung verfügen, die Möglichkeit eingeräumt wird, als Richter eines insolvenz- bzw. sanierungsrechtlichen Spruchkörpers ernannt oder gewählt werden zu können.

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EU-Justizbarometer 2017 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 10. April 2017 zum fünften Mal das EU-Justizbarometer herausgegeben. Dieses gibt einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten. Zum ersten Mal enthält das Barometer Daten über die Dauer von Strafgerichtsverfahren wegen Geldwäschedelikten, die von unter einem halben Jahr bis zu fast drei Jahren reichen. Gut schneidet Deutschland insbesondere bei den Anreizen zur Nutzung von alternativen Streitbeilegungsmechanismen und bei der Anzahl der Verbraucherbeschwerden ab, die auf der im Januar 2016 von der Kommission eingerichteten Onlinestreitbeilegungs-Plattform eingegangen sind. Auch die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die breite Öffentlichkeit hat sich seit dem vergangenen Jahr noch einmal verbessert, sodass fast 80% der befragten Bürger und Unternehmen die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter als sehr gut oder ziemlich gut einschätzen. Insgesamt konnten im diesjährigen Barometer vor allem kürzere Zivil- und Handelsgerichtsverfahren in den meisten Mitgliedstaaten verzeichnet werden, Deutschland liegt hier im Mittelfeld. Verbesserungsbedarf besteht in Deutschland weiterhin bei der Anzahl der anhängigen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Dauer der Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung.

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Binnenmarkt

Europäisches Semester – Nationales Reformprogram Deutschland 2017 verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den jährlichen Bericht der Bundesregierung zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semester, sog. Nationales Reformprogramm (NRP), verabschiedet. Darin antwortet die Bundesregierung auf den im Februar von der Europäischen Kommission veröffentlichten Länderbericht für Deutschland und stellt die von ihr bereits umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Erschließung von Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen dar. Für eine Reihe von Berufen seien bereits Lockerungen des Berufsausübungsrechts umgesetzt worden und weitere Änderungen seien geplant. Dabei betont die Bundesregierung, dass es weiterhin möglich sein muss, gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen zu erhalten. Mögliche positive Wirkungen eines Abbaus von Regulierungen müssten gegen deren Bedeutung für Qualitätssicherung, Verbraucherschutz oder andere wichtige Zwecke, wie die Unabhängigkeit der Berufsausübung, abgewogen werden.

Aufbauend auf dem Länderbericht und den einzelnen nationalen Reformprogrammen wird die Europäische Kommission im weiteren Verlauf des Frühjahrs neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen, die anschließend dem Rat der EU übermittelt und von diesem verabschiedet werden.

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Bürgerrechte

Toolkit des EU-Datenschutzbeauftragten

Am 11. April 2017 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli ein Toolkit zur Prüfung der Notwendigkeit von Maßnahmen, die das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten einschränken, veröffentlicht. Das Toolkit ist eine Antwort auf mehrere Anfragen der EU-Institutionen bezüglich einer Anleitung zu den Anforderungen von Art. 52 der Grundrechtecharta, nach dem jede Einschränkung der Ausübung von in der Charta anerkannten Grundrechten (Schutz von personenbezogenen Daten, Art. 8) den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen muss. Das Toolkit setzt sich zusammen aus einer Einleitung, die den Inhalt und die Zielsetzung erklärt, einer praktischen Schritt-für-Schritt Checkliste, anhand derer die Notwendigkeit neuer legislativer Maßnahmen geprüft werden kann und einer rechtlichen Analyse des Notwendigkeitstests, der auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten angewendet wird.

Das Toolkit soll Entscheidungsträgern dabei helfen, die Auswirkungen von neuen Gesetzen auf das Grundrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten zu identifizieren und die Fälle herauszuarbeiten, in denen eine Einschränkung dieses Grundrechts wirklich notwendig ist.

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RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Göcke LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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