Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 17/2017 vom 05.10.2017

05.10.2017Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket – Aussprachen im IMCO

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) hat am 28. September 2017 eine Aussprache zum Berichtsentwurf über den Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens und hierzu eingereichten Änderungsanträgen abgehalten. Die Abgeordneten schlagen unter anderem vor, ausdrücklich klarzustellen, in welchen Fällen kein Notifizierungsverfahren einzuleiten ist. Uneinig sind sie sich hinsichtlich der Dauer des Konsultationszeitraums und ob die Mitgliedstaaten verpflichtet werden können, die geplante Maßnahme während dieses Zeitraums oder wenn die Europäischen Kommission vorsieht, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, nicht zu erlassen.

In der Zwischenzeit wurden auch Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen veröffentlicht. Die Abgeordneten unterstützen den Antrag des Berichterstatters MdEP Dr. Andreas Schwab (EVP/DE), die von der Kommission vorgesehene Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen zu streichen. Dies gilt ebenfalls für die auch von der BRAK in ihrer Stellungnahme geforderte Streichung des Prüfungskritieriums der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Maßnahme.

Die Änderungsanträge zum Initiativberichtsentwurf von MdEP Nicola Danti (S&D/IT) über die Reformempfehlungen der Kommission für die Berufsreglementierung enthalten unter anderem Forderungen nach einem intensiveren Vorgehen der Kommission gegen unverhältnismäßige Berufsreglementierungen. 

Die Änderungsanträge zu den drei Berichtsentwürfen werden bei der nächsten Sitzung des IMCO am 11. Oktober 2017 erörtert. Die Abstimmungen im IMCO über die Berichtsentwürfe sind für den 20./21. November 2017 (Notifizierungsverfahren) und den 4. Dezember 2017 (Verhältnismäßigkeitsprüfung und Reformempfehlungen) vorgesehen.

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Zivilrecht

Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen

Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat am 25. September 2017 den Berichtsentwurf der Berichterstatterin Angelika Niebler (S&D/DE) zum Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren veröffentlicht. Darin fordert die Berichterstatterin, dass es den Mitgliedstaaten überlassen werden sollte, zu entscheiden, ob die Ernennung eines Restrukturierungsverwalters verpflichtend sein sollte. Darüber hinaus schlägt sie vor, die Frist für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Gesamtdauer der Aussetzung einzelner Durchsetzungsmaßnahmen auf zwei bzw. sechs Monate herabzusetzen. Wie die BRAK in ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag fordert, befürwortet auch die Berichterstatterin eine Regelung, nach der ein Restrukturierungsverwalter auch auf Antrag der betroffenen Gläubiger bestellt werden kann. Änderungsanträge können von den Abgeordneten bis zum 7. November 2017 eingereicht werden.

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Bürgerrechte

Schutz von Hinweisgebern

Am 2. Oktober 2017 hat der Rechtsausschuss des EP (JURI) einen Initiativbericht über legitime Maßnahmen zum Schutz von Informanten, die aus Gründen des öffentlichen Interesses vertrauliche Informationen über Unternehmen und öffentliche Einrichtungen offenlegen, angenommen. Hierin fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag für einen EU-weiten Schutz von Hinweisgebern noch vor Ende 2017 vorzulegen. Alle Mitgliedstaaten sollten zudem einen Meldemechanismus einführen, der anonyme Meldungen an NGOs und Presse für Hinweisgeber vereinfacht. Ebenso sollten Maßnahmen zur rechtlichen, psychologischen und finanziellen Unterstützung von Hinweisgebern getroffen werden. Ein weiterer Vorschlag des Ausschusses ist die Einführung von unabhängigen Institutionen, die die Glaubwürdigkeit der Meldungen überprüfen und Hinweisgebern zur Seite stehen sowie die Einrichtung einer EU-Institution, die die Koordination von grenzübergreifenden Fällen vereinfachen soll.

Die Kommission hatte Anfang dieses Jahres eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema veröffentlicht. In ihrer Stellungnahme hierzu spricht sich die BRAK grundsätzlich für den Schutz von Hinweisgebern aus. Sie weist jedoch darauf hin, dass es einer sorgfältigen Abwägung bedarf, wo genau die Grenzen einer Tatsachenbehauptung liegen, bevor ein weitgehender Schutz eingerichtet wird.

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Digitaler Binnenmarkt

Orientierungshilfen für Onlineplattformen

Am 28. September 2017 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Umgang mit illegalen Online-Inhalten - Mehr Verantwortung für Online-Plattformen“ veröffentlicht. Diese enthält Leitlinien und Grundsätze für die Zusammenarbeit von Online-Plattformen mit nationalen Behörden, Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten bei der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte auf. So schlägt die Kommission gemeinsame Instrumente zur schnellen und proaktiven Erkennung, Entfernung und Verhinderung des erneuten Erscheinens von illegalen Inhalten auf Plattformen vor. Hierzu gehören u. a. die Einrichtung von Kontaktstellen, die die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden erleichtern sowie die Zusammenarbeit von Behörden mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern (trusted-flaggers). Außerdem werden die Plattformen aufgefordert, in automatische Erkennungstechnologien zu investieren. Die Kommission spricht sich zudem für die weitere Nutzung und Entwicklung automatischer Instrumente aus, mit denen verhindert werden soll, dass zuvor entfernte Inhalte erneut online auftauchen. Des Weiteren gibt die Kommission den Plattformen Leitlinien zur Haftung an die Hand, wenn die Plattformen proaktiv tätig werden, um illegale Inhalte zu erkennen, zu entfernen oder zu sperren („Guter-Samariter-Maßnahmen“).

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Strafrecht

EP stimmt Europäischer Staatsanwaltschaft zu

Am 5. Oktober 2017 hat das EP dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) zugestimmt. Diese Zustimmung gibt nun den Weg zur Verabschiedung der Verordnung durch den Rat frei. Danach kann der Aufbau der Organisation beginnen. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA mit Sitz in Luxemburg wird die Europäische Kommission nach deren Einrichtung auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.

Die BRAK hat den langjährigen Prozess der Verhandlungen dieser Verordnung begleitet und in mehreren Stellungnahmen u.a. die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefordert.

Weiterführende Links:

  • Beschluss des EP (Oktober 2017)
  • Stellungnahmen der BRAK Nr. 13/2015, 22/2014, 48/2012
  • Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2017, 3/2017

Sonstiges

Umfrage zur Unabhängigkeit der Justiz

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ruft derzeit Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf, sich an einer Umfrage zur Unabhängigkeit der Richter in der EU zu beteiligen. Eine ähnliche Umfrage wurde bereits vom Europäischen Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ) bei den Richtern in Europa durchgeführt.

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Impressum


Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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