Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 20/2017 vom 17.11.2017

17.11.2017Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket – Berichtsentwürfe zur vorgeschlagenen Dienstleistungskarte

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) hat Anfang November zwei Berichtsentwürfe zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte veröffentlicht. Die zuständigen Berichterstatter Anneleen Van Bossuyt (EKR/BE) und Morten Løkkegaard (ALDE/DK) halten die Vorschläge der Kommission grundsätzlich für sinnvoll. Sie schlagen vor, klarzustellen, dass die Dienstleistungskarte für Dienstleistungserbringer freiwillig und für Mitgliedstaaten verbindlich ist. Ferner soll präzisiert werden, dass die Vorschläge keine Auswirkungen auf die Dienstleistungsrichtlinie haben und das Herkunftslandprinzip nicht eingeführt wird. Die geplante Dienstleistungskarte berühre auch nicht die sich aus der Berufsanerkennungsrichtlinie ergebenden Anforderungen. Rechtsdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich der Rechtsanwaltsrichtlinien fallen, bleiben weiterhin vom Anwendungsbereich der Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte ausgeschlossen. Am 21. November 2017 findet im IMCO eine erste Aussprache zu den beiden Berichtsentwürfen statt. Änderungsanträge können bis zum 28. November 2017 (Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag) bzw. bis zum 29. November 2017 (Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag) eingereicht werden.

Die im mitberatenden Rechtsausschuss (JURI) zuständige Berichterstatterin Evelyne Gebhardt (S&D/DE) hat in ihren Stellungnahmeentwürfen zu den Vorschlägen deren Ablehnung beantragt. Änderungsanträge zu diesen Entwürfen können bis zum 1. Dezember 2017 eingereicht werden.

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Europäischer Bildungsrahmen 2025 – europaweite Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Die Europäische Kommission hat am 14. November 2017 ihre Pläne zur Einrichtung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 vorgestellt. Dieser soll unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen umfassen. Um dies vorzubereiten, soll ein neuer „Sorbonne-Prozess“ auf der Grundlage des im Jahr 1999 durchgeführten „Bologna-Prozesses“ eingeleitet werden. Damit soll auf politischer und fachlicher Ebene der Weg für einen Vorschlag der Kommission über die gegenseitige Anerkennung von Schul- und Hochschulabschlüssen geebnet und die grenzüberschreitende Validierung von Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen des lebenslangen Lernens erleichtert werden. Im Rahmen des Prozesses soll im Januar 2018 in Brüssel ein Bildungsgipfel und im Mai 2018 in Paris eine Bologna-Ministerkonferenz stattfinden mit dem Ziel, dass die Kommission ebenfalls im Mai Empfehlungen verabschieden kann.

Neben der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen plant die Kommission auch, innovative und digitale Lehrmethoden zu fördern und einen neuen Aktionsplan für digitale Bildung zu erarbeiten.

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Zivilrecht

Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2017 einen Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels veröffentlicht. Mit diesem Vorschlag ändert sie ihren Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels aus dem Jahr 2015. Hintergrund der Änderung ist, dass sowohl das EP als auch der Rat der EU sowie zahlreiche Stellungnahmen u.a. auch der BRAK vor einer Fragmentierung des Kaufrechts gewarnt hatten, die entstehen würde, wenn der Anwendungsbereich der Richtlinie nur den Online-Kauf und nicht den stationären Handel umfasst. Mit dem nun veröffentlichten Vorschlag soll daher der Anwendungsbereich der Richtlinie auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt werden. Danach sollen für jegliche Form des grenzüberschreitenden Kaufs von Waren die gleichen Gewährleistungsrechte gelten. Außerdem soll die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG aufgehoben werden.

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EuGH-Schlussanträge – Verbrauchereigenschaft bei auch beruflicher Nutzung von Facebook

In seinen Schlussanträgen vom 14. November 2017 in der Rechtssache C-498/16 schlägt Generalanwalt Bobek dem EuGH vor, dass die Verbrauchereigenschaft bei Nutzung eines Facebook-Kontos auch dann bestehen bleibt, wenn dies auch, aber nicht nur, beruflich genutzt wird.

Im zugrundeliegenden Fall verklagt der Österreicher Maximilian Schrems Facebook vor den österreichischen Gerichten und macht eine Verletzung seiner eigenen Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz sowie sieben weiterer Facebook-Nutzer geltend, die ihm ihre Ansprüche abgetreten haben und nur teilweise in Österreich wohnhaft sind. Der Oberste Gerichtshof hat daraufhin den EuGH um Klarstellung des Begriffs der Verbrauchereigenschaft ersucht.

Nach Ansicht des Generalanwalts Bobek kann sich Herr Schrems in Bezug auf seine eigene Facebook-Nutzung weiterhin auf seine Verbrauchereigenschaft stützen und damit einen Gerichtsstand in Österreich begründen, obwohl er auf Facebook auch eine Seite unterhält, die Informationen über seine (teilweise entgeltlichen) Vorträge, seine Teilnahme an Podiumsdiskussionen und Medienauftritte sowie über seine von ihm verfassten Bücher, Spendenaufrufe und von ihm angestrengten Gerichtsverfahren enthält. Entscheidend sei hier die Natur und das Ziel des Vertrags zum Zeitpunkt seines Abschlusses. Eine spätere Nutzungsänderung könne nur in außergewöhnlichen Fällen Berücksichtigung finden. Hingegen könne ein Verbraucher, der berechtigt ist, einen ausländischen Vertragspartner an seinem Wohnsitz zu verklagen, keine Ansprüche geltend machen, die ihm abgetreten wurden. Denn der Verbrauchergerichtsstand ist stets auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt.

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Strafrecht

Öffentliche Konsultation über einen breiteren Zugang zu zentralen Bankkontenregistern

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über einen breiteren Zugang zu zentralen Bankkontenregistern für Strafverfolgungsbehörden veröffentlicht. Ziel der Konsultation ist es, Informationen zu möglichen neuen EU-Rechtsvorschriften einzuholen, die den Zugang zu zentralen Bank- und Zahlungskontenregistern auf bestimmte Behörden ausweiten, um die Aktivitäten organisierter krimineller und terroristischer Gruppen zu unterbinden.

Die Konsultation kann noch bis zum 9. Januar 2018 beantwortet werden.

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Institutionen

Stellungnahme der BRAK zu Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission

Die BRAK hat sich mit einer Stellungnahme zu Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission geäußert. Hierin stellt sie fest, dass sie zwar durchaus nachvollziehen kann, dass die Europäische Kommission zu Konsultationen mit Multiple-Choice-Antworten übergegangen ist, dies jedoch angesichts der Komplexität vieler Themen für wenig zielführend hält. Sie plädiert dafür, dass es für Teilnehmer grundsätzlich möglich sein sollte, Antworten mit ausführlicher Begründung abgeben zu können. Außerdem sollten die Fragen offener gestaltet und mehr Raum für eine freie Beantwortung gelassen werden.

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Taskforce für Subsidiarität, Proportionalität und "Weniger, aber effizienteres Handeln"

Mit Beschluss vom 14. November 2017 hat der amtierende Präsident der Europäischen Kommission Jean Claude Juncker eine Taskforce für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ eingesetzt. Unter Leitung des Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans soll die Taskforce bis zum 15. Juli 2018 Empfehlungen zur besseren Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erarbeiten sowie Vorschläge unterbreiten, in welchen Bereichen den Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten zurückübertragen werden könnten und in welcher Form die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besser in die Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik einbezogen werden können. Die Taskforce soll ihre Arbeit am 1. Januar 2018 aufnehmen. Bis dahin werden die weiteren neun Mitglieder bestehend aus drei Mitgliedern nationaler Parlamente, drei Mitgliedern aus dem EP und drei Mitgliedern aus dem Ausschuss der Regionen ernannt.

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Asylrecht

Dublin-Reform - EP stimmt dem Beginn von Trilogverhandlungen zu

Das EP hat am 16. November 2017 dem Beginn der Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission über den Verordnungsvorschlag zur Reform des bestehenden Dublin-Verfahrens, nach dem der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zugestimmt. Grundlage der Verhandlungen ist dabei der am 19. Oktober 2017 verabschiedete Bericht des Ausschusses Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE). Darin schlagen die Abgeordneten vor, dass der Mitgliedstaat, in dem ein Flüchtling erstmalig die EU betritt, nicht mehr automatisch für seinen Antrag auf internationalen Schutz zuständig sein soll. Dieser Mitgliedstaat bleibt indessen für die Registrierung des Flüchtlings und die Durchführung einer Sicherheitsprüfung zuständig. Er soll vor einer Überstellung des Flüchtlings ferner prüfen, wie die Erfolgsaussichten sind, dass der ersuchte Mitgliedstaat tatsächlich für den Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist. Die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates soll auf dem Grundsatz der tatsächlichen Bindung an einen Mitgliedstaat (z.B. durch Familienangehörige, Sprachkenntnisse sowie Schul- oder Ausbildung) basieren. Beim Fehlen einer solchen Bindung soll eine automatische Umverteilung des Asylbewerbers nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgen.

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CCBE Info

 

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