Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 22/2017 vom 14.12.2017

14.12.2017Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket – Annahme von drei Berichten im IMCO

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) hat am 4. Dezember 2017 zu drei Maßnahmen des Dienstleistungspakets Berichte verabschiedet und hinsichtlich zwei dieser Maßnahmen dem Start von Trilogverhandlungen mit dem Rat zugestimmt. Zum Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsreglementierungen schlagen die Abgeordneten vor, wie auch von der BRAK gefordert, die Verpflichtung zur Konsultation einer unabhängigen Kontrollbehörde zu streichen. Ferner soll die Verpflichtung zur Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Maßnahme wegfallen. Die Mitgliedstaaten sollen daneben einen weiten Ermessensspielraum bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung haben.

Hinsichtlich des Richtlinienvorschlags zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens sprechen sich die Abgeordneten für einen Konsultationszeitraum von höchstens drei Monaten aus, in dem die Mitgliedstaaten die Maßnahme nicht erlassen sollen. Hiervon soll eine Ausnahme für eilbedürftige Maßnahmen vorgesehen werden. Nach dem Ablauf der Stillhaltefrist sollen die Mitgliedstaaten die geplante Maßnahme erlassen können, selbst wenn die Kommission die Maßnahme für unvereinbar mit der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG hält und eine Vorwarnung und anschließend eine Empfehlung bzw. einen Beschluss erlässt, mit dem sie den betroffenen Mitgliedstaat auffordert, die Maßnahme nicht zu erlassen, sie zu ändern oder sie aufzuheben.

Zu den beiden vorgenannten Richtlinienvorschlägen hat der Rat der EU bereits im Mai 2017 seine Position festgelegt, so dass die Trilogverhandlungen nun unverzüglich starten können.

Der dritte vom IMCO abgestimmte Bericht betrifft die Reformempfehlungen zur Berufsreglementierung. Die Abgeordneten betonen darin die fundamentale Rolle der reglementierten Berufe für die europäische Wirtschaft und heben die überragende Bedeutung der Qualität dieser Dienstleistungen hervor. Ferner wird klargestellt, dass die Befugnis, freiberufliche Dienstleistungen zu reglementieren, allein den Mitgliedstaaten obliegt.

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Zivilrecht

Öffentliche Konsultation zu den Verordnungen über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme

Die Europäische Kommission hat am 5. Dezember 2017 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Verordnung (EG) 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken und der Verordnung (EG) 1206/2001 über die Beweisaufnahme eingeleitet. Durch die Überarbeitung dieser Verodnungen soll die justizielle Zusammenarbeit verbessert und das Vertrauen in die Justizsysteme der Mitgliedstaaten gefördert werden. Ziel der Konsultation ist es, Berichte über die Erfahrungen mit den beiden Verordnungen sowie mögliche Verbesserungsvorschläge einzuholen. Probleme, die bei der Umsetzung der Verordnungen entstanden sind, sollen aufgezeigt werden. Es werden unter anderem Fragen bezüglich einer möglichen Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit, zu einem erweiterten Geltungsbereich sowie zur Notwendigkeit von Mindeststandards gestellt. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 2. März 2018 möglich.

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Asylrecht

Fahrplan der Europäischen Kommission für eine bessere Migrationssteuerung

Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2017 einen politischen Fahrplan für eine zeitnahe Einigung über die tragfähige Gestaltung der europäischen Migrationspolitik veröffentlicht. So sollen die laufenden Arbeiten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems intensiviert und möglichst bis Juni 2018 abgeschlossen werden. Um die nur langsam voranschreitenden Verhandlungen zur Reform des Dublin-Systems voranzubringen, schlägt die Kommission ein Konzept vor, dem zufolge die verpflichtende Umverteilung in schweren Krisensituationen eingreift, während in weniger problematischen Situationen eine Umverteilung aufgrund freiwilliger Verpflichtungen der Mitgliedstaaten erfolgen würde.

Darüber hinaus regt die Kommission an, die Partnerschaften mit Drittländern auszubauen, weitere legale Wege nach Europa zu schaffen sowie eine angemessene Finanzierung künftiger Maßnahmen zu sichern.

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Steuerrecht

PANA-Empfehlungen im EP angenommen

Am 13. Dezember 2017 hat das EP die Empfehlungen des PANA-Ausschusses zur Untersuchung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung angenommen. Erfreulicherweise hat das Plenum des EP die Institution der Selbstverwaltung bestätigt. Die ursprünglich vorgesehene Forderung einer Abschaffung der Selbstverwaltung für nach der Geldwäscherichtlinie verpflichtete Einrichtungen wurde von der Mehrheit des EP abgelehnt. Dennoch fordert das EP eine bessere Aufsicht der selbstverwalteten Berufe sowie eine Prüfung durch die Kommission für entsprechende Gesetzesinitiativen in diesem Bereich. Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft garantiert deren Unabhängigkeit und damit das Grundrecht eines jeden Bürgers auf unabhängigen und qualifizierten Rechtsrat sowie die Vertraulichkeit der Anwalt-Mandanten-Kommunikation. Trotzdem bedeutet Selbstverwaltung nicht, dass keinerlei Kontrolle stattfindet, da zumindest in Deutschland alle Rechtsanwaltskammern der Rechtsaufsicht der Justizministerien unterliegen und gleichzeitig eine Kontrolle durch die Anwaltsgerichtsbarkeit und den BGH gegeben ist. Die Selbstverwaltung der Anwaltschaft bringt zudem eine mögliche Doppelbestrafung von Rechtsanwälten, die gegen gesetzlich festgelegte Regeln verstoßen, da Rechtsanwälte dadurch nicht nur der normalen Gerichtsbarkeit, sondern auch der Disziplinargerichtsbarkeit unterliegen.  

Die BRAK ist beruhigt und erfreut, dass das EP an dieser rechtsstaatlich wichtigen Institution weiterhin festhält.

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Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug – Vorschläge der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 30. November 2017 neue Instrumente zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug vorgestellt. Ziel ist es, bis zur Umsetzung des geplanten endgültigen EU-Mehrwertsteuersystems den grenzüberschreitenden Betrug einzudämmen. Hierfür soll insbesondere der Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Vorgesehen ist unter anderem die Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden ohne vorheriges Ersuchen sowie die Regelung der gemeinsamen Prüfung nationaler Steuerbehörden bei der grenzüberschreitenden Ermittlung gegen einen Steuerpflichtigen. Daneben soll Eurofisc – ein Netzwerk für den Austausch gezielter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten – in die Lage versetzt werden, gemeinsame behördliche Ermittlungen zu koordinieren.

Das EP wird zu diesem Legislativvorschlag angehört, bevor der Rat der EU über diesen entscheidet.

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Institutionen

Transparenzregister der EU-Institutionen – Verhandlungsmandat des Rates

Der Rat der EU hat am 6. Dezember 2017 seine Position für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem EP über die Teilnahme an einem verbindlichen Transparenzregister festgelegt. Der Rat der EU stimmt einer Teilnahme an dem Register, das derzeit nur für die Kommission und das EP gilt, grundsätzlich zu. Weiterhin vorgesehen ist in dem Vorschlag des Rates eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Registers für anwaltliche Tätigkeiten. Anders als im ursprünglichen Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen den drei EU-Institutionen vorgesehen, schlägt der Rat vor, dass die drei Organe jeweils getrennte Beschlüsse fassen, um einen Verhaltenskodex festzulegen sowie zu entscheiden, welche Aktivitäten unter die Bedingung einer vorherigen Registrierung der Interessenvertreter gestellt werden sollen. Für den Rat soll dies für Treffen mit leitenden Angestellten des Generalsekretariats des Rates, für die Teilnahme an thematischen Briefings und öffentlichen Veranstaltungen sowie für den Zugang zum Ratsgebäude gelten.

Da nach Ansicht des Rates es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, das Verhältnis von Interessenvertretern und Vertretern der Mitgliedstaaten zu regeln, werden letztere aufgefordert, die Eintragung im Transparenzregister für verschiedene Aktivitäten, wie Treffen mit leitenden Angestellten, insbesondere für den Zeitraum vorauszusetzen, in dem der Mitgliedstaat die Präsidentschaft des Rates innehat.

Da das EP bereits im Juni 2017 seine Verhandlungsposition angenommen hat, können im neuen Jahr die Verhandlungen der drei EU-Institutionen beginnen.

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Sonstiges

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland - Anwaltsseminar in Schanghai

Die BRAK führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert wird. Für das folgende Seminar, welches vom 04. bis 11.03.2018 in Shanghai stattfindet, sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Das Fachprogramm umfasst die Themen „Anwaltliches Berufsrecht“ sowie die „Alternative Streitbeilegung mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahren“. Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts im Rechtsstaat und die unterschiedlichen Aspekte der Alternativen Streitbeilegung zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant. Von den Teilnehmer/innen wird erwartet, dass sie das Seminar von Anfang bis Ende besuchen und sich aktiv in das Programm einbringen.

Bewerben können sich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit mehrjährigen anwaltlichen Berufserfahrungen und sehr guten Englischkenntnissen (die Seminarsprache ist Englisch). Sie sollten auch ein ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben (Erfahrungen in diesem Bereich sind von Vorteil). Aussagekräftige Bewerbungen inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Englisch (eine DIN-A4-Seite) senden Sie bitte bis zum 8. Januar 2018 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z.H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin oder per E-Mail an domaschke@brak.de.

In eigener Sache

Die nächste Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel erscheint nach den Weihnachtsferien im Januar 2018.

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Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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