beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

beA-Newsletter v. 11.10.2024

beA-Newsletter 3/2024

Wie Sendungsprioritäten im beA wirklich zur beschleunigten Bearbeitung führen; Finanzämter mit neuen Namen; beA-Wartungsarbeiten

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2024

Elektronischer Rechtsverkehr: Sendungsprioritäten korrekt vergeben

02.10.2024Newsletter

Werden eilbedürftige Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit der Priorität „Bereitschaftsdienst“ anstelle von „eilt“ versehen, müssen Eingänge bei Gericht aufwändig einzeln zugeordnet werden. Weil dies zu erheblichen Problemen führt, bittet die nordrhein-westfälische Justiz Anwältinnen und Anwälte um Unterstützung.

beA-Sondernewsletter v. 6.9.2024

Sondernewsletter 5/2024

Neue Version 3.28 der beA-Webanwendung; Neugestaltung der Nachrichtenansicht; das Elektronische Empfangsbekenntnis (eEB); Fehlerbehebungen

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2024

BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

21.08.2024Newsletter

Die zahlenmäßige Entwicklung und geschlechterbezogene Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft sind Themen der gerade erschienenen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Außerdem geht es u.a. um die praktische Umsetzung von vollvirtuellen Videoverhandlungen, das EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot und einen Blick in den Maschinenraum der BRAK-Hauptversammlung.

BRAK-Magazin – neues Heft

Anwaltschaft: Bedenkliche Schrumpfungen

19.08.2024Publikation

Weniger Jura-Absolventinnen und -absolventen und weniger (niedergelassene) Anwältinnen und Anwälte reißen absehbar eine Lücke. Für den Zugang zum Recht wird das zum Problem, konstatiert Dr. Tanja Nitschke im Editorial des gerade erschienenen BRAK-Magazins. Da gegenzusteuern geht alle Anwältinnen und Anwälte an.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2024

Elektronischer Rechtsverkehr: jetzt auch am Bundesverfassungsgericht

07.08.2024Newsletter

Seit dem 1.8.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.

Digitalisierung der Justiz

Elektronischer Rechtsverkehr: jetzt auch am Bundesverfassungsgericht

01.08.2024beA & ERV

Seit dem 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.

BRAK-Magazin – neues Heft

beA wird mobil: die beA-App

29.07.2024Publikation

Seit Februar gibt es die beA-App. Mit der ersten Ausbaustufe können Nachrichten am Mobiltelefon gelesen werden. Im Editorial des neuen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke die Hintergründe und die Pläne für den Ausbau der beA-App.

Digitalisierung der Justiz

Elektronischer Rechtsverkehr: Formerleichterungen in Kraft getreten

25.07.2024Gesetzgebung

Seit dem 17.7.2024 können Anwältinnen und Anwälte schriftformbedürftige Erklärungen auch gescannt bei Gericht einreichen. Diese und weitere verfahrensrechtliche Änderungen sollen den elektronischen Rechtsverkehr erleichtern. Im Strafprozess müssen künftig Rechtsmittel und deren Begründung oder Rücknahme elektronisch eingereicht werden.