beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

beA-Sondernewsletter v. 26.7.2022

Sondernewsletter 9/2022

Neue beA-Version 3.14; Überblick; Neue Rechte und Rollen; Wie richte ich die neuen Rollen ein?; Sicherer Übermittlungsweg für Vertretungen und Zustellbevollmächtigte; Sicherer Übermittlungsweg bei Berufsausübungsgesellschaften; Anpassungen im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis (BRAV); Fehlerbehebungen

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2022

Aktive beA-Nutzungspflicht: Bilanz nach dem ersten halben Jahr

13.07.2022Newsletter

Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.

beA-Newsletter v. 7.7.2022

Ausgabe 7/2022

Kennzeichnung von Anlagen; Austausch der beA-Karten – Wie ändere ich meine PIN?; Empfängersuche mit Platzhalter; Kommunikation zwischen beA und eBO möglich!; Einspruch gegen Bußgeldbescheid ausschließlich elektronisch!?

beA-Sondernewsletter v. 22.6.2022

Sondernewsletter 8/2022

beA-Version 3.13; Neue Links in Benachrichtigungen; Steuerung durch Tastaturbefehle; Fehlerbehebungen

beA-Newsletter v. 2.6.2022

Ausgabe 6/2022

Kein Wahlrecht bei aktiver Nutzungspflicht; Richtigkeit und Vollständigkeit des Schriftsatzes prüfen; Unterschreiben Sie leserlich!; Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte (Sicherheitstoken);

BGH zum Anwaltspostfach

Umlaute sind nicht verboten

12.05.2022beA & ERV

Ein Dateiname enthielt 2019 ein „Ü“, obwohl die Justiz Umlaute damals nicht verarbeiten konnte. Der BGH bejaht auch in diesem Altfall den Zugang.

beA-Newsletter v. 2.5.2022

Ausgabe 5/2022

Update der Client Security; Austausch der beA-Karten; Neue Funktionen der beA-Version 3.12