beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

beA-Newsletter v. 2.5.2022

Ausgabe 5/2022

Update der Client Security; Austausch der beA-Karten; Neue Funktionen der beA-Version 3.12

beA-Newsletter v. 8.4.2022

Ausgabe 4/2022

Einreichung einer Schutzschrift beim ZSSR; Zwangsvollstreckung über beA; Bitte prüfen Sie Ihre Kontaktdaten; Preiserhöhungen für Kartenlesegeräte

beA-Sondernewsletter v. 28.3.2022

Sondernewsletter 6/2022

Neue Funktionen der beA-Version 3.11; Anzahl und Gesamtgröße elektronischer Dokumente in Anhängen von Nachrichten; Kennzeichnung von Nachrichtenentwürfen als „persönlich/vertraulich“; Vereinfachte Auswahl von Authentifizierungstoken; Unterstützung von Signaturkarten der Generation D-Trust 4.1; Vorbereitungen auf eine neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer; Fehlerbehebungen

beA nicht genutzt

Verteidigungsanzeige per Fax unbeachtlich

28.02.2022beA & ERV

Ein Schriftsatz, der nicht per beA eingereicht wird, ist formunwirksam und damit unbeachtlich. Das LG Frankfurt stellte das Offensichtliche fest.