beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

ERV-Nutzungspflicht

Syndici als verantwortende Person bei Tätigkeit für einen Verband

03.02.2022Rechtsprechung

Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) gilt für professionelle Einreicher, d.h. für Rechtsanwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. § 130d Satz 1 ZPO). Der Begriff „Rechtanwält:innen“ umfasst dabei niedergelassene Anwält:innen sowie grundsätzlich auch Syndikusrechtsanwält:innen.

beA-Newsletter v. 3.2.2022

Ausgabe 2/2022

Kompression von PDF-Dokumenten; Überprüfen der installierten Client Security-Version; ERV-Abkürzungsverzeichnis mit Erläuterungen; Anhebung der Datenmengen je Nachricht ab dem 1.4.2022; Syndici als verantwortende Person bei Tätigkeit für einen Verband;

beA-Sondernewsletter v. 18.1.2022

Sondernewsletter 1/2022

Die BRAK stellt die neue beA-Anwendungskomponente 3.8.7 als Update zur Verfügung. Durch das Update wird auch die neue Version der beA Client-Security 3.9.0.8 installiert. Hiermit wird die Log4J-Bibliothek auf die Version 2.17.0 aktualisiert.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2022

Elektronischer Rechtsverkehr: aktive Nutzungspflicht seit 1.1.2022

12.01.2022Newsletter

Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2022

beA-Booster

12.01.2022Newsletter

Online-Training LIVE: beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter | Online-Vortrag LIVE: beA: So geht`s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!

beA-Newsletter v. 7.1.2022

Ausgabe 1/2022

Einführung der aktiven Nutzungspflicht des ERV; Zuweisung von Rechten für Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte; formale Anforderungen an Übermittlung elektronischer Dokumente; Möglichkeit der Ersatzeinreichung von Dokumenten im Falle technischer Störungen.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

ERVB 2022 vereinfacht Einreichen elektronischer Dokumente

16.12.2021Newsletter

Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 1.1.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen.