beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

ERVB 2022 vereinfacht Einreichen elektronischer Dokumente

16.12.2021Newsletter

Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 1.1.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen.

beA-Newsletter v. 9.12.2021

Ausgabe 12/2021

Einführung der aktiven Nutzungspflicht des ERV am 1.1.2022, geänderte Formatvorgaben für Einreichung elektronischer Dokumente, Vorstellung des „besonderen elektronischen Behörden- und Organisationenpostfachs“ (eBO)

beA-Sondernewsletter v. 4.11.2021

Sondernewsletter 7/2021

Version 3.10 der beA-Webanwendung wird am 2.12.2021 zur Verfügung stehen, technische Anpassungen; Überarbeitungen der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung; Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen

beA-Sondernewsletter v. 27.10.2021

Sondernewsletter 6/2021

Das beA-System wird am 31.10.2021 zwischen 0:00 Uhr und 2:00 Uhr für kurze Zeit nicht zur Verfügung stehen. Vom 30.10.2021 auf den 31.10.2021 wird die Umstellung auf die XJustiz-Version 3.2 vorgenommen, die die bis zum 30.10.2021 gültige Version 2.4 ablöst.

beA-Newsletter v. 8.10.2021

Ausgabe 10/2021 v. 08.10.2021

Neuerungen beim Versand von Mahnanträgen an die Mahngerichte, neue Funktionen der beA-Version 3.8 vor, Abschaffung der Zeitstempel-Signatur beim Export von beA-Nachrichten, Alternative Sicherheitstoken beschaffen