beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Bereits seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 1.1.2022 ist als nächster Schritt die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie hier.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie hier abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

beA-Newsletter v. 2.9.2021

Ausgabe 9/2021

Neuerungen der beA-Version 3.8, Beschluss des Landgerichts Lübeck, in dem näher beleuchtet wird, unter welchen Umständen eine unzulässige Containersignatur vorliegt und wann die Zusammenfassung mehrerer Dokumente in einer signierten Datei statthaft ist, Hardwaretreiber von Kartenlesegeräten, weitere Folge „Erste Schritte im beA“ zum Thema Exportieren einer Nachricht

beA-Newsletter v. 6.8.2021

Ausgabe 8/2021

Änderungen der Vertreterbestellung, Vorstellung verschiedener Informationsquellen auf dem beA-Anwenderportal, Pflichtverteidigersuche im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zu den Sorgfaltsanforderungen bei einem beA-Versand am letzten Tag einer gerichtlichen Frist, „Erste Schritte im beA“ zum Thema Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

beA-Newsletter v. 12.7.2021

Sonderausgabe 3/2021

Neue Funktionen der beA-Version 3.7: Das Rollout der neuen beA-Version 3.7.1 ist für den 14.7.2021 anvisiert. Für Sie als Anwender gehen damit mehrere Verbesserungen einher.

beA-Newsletter v. 1.7.2021

Ausgabe 7/2021

Vertreter sowie auch Mitarbeiter im beA einrichten, ausreichend Rechte gewähren, Tipps für den Fall, dass in der beA-Webanwendung der Sicherheitstoken beim Anmeldevorgang nicht gefunden werden sollte, aktuelle Entscheidung des BGH zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Überprüfung des erfolgreichen Versands einer beA-Nachricht, „Erste Schritte“: beA Mitarbeiter einrichten

beA-Newsletter v. 16.6.2021

Sonderausgabe 2/2021

Am 17.6.2021 wird die neue beA-Version 3.6.2 ausgerollt werden.

beA-Newsletter v. 6.6.2021

Ausgabe 6/2021

Modalitäten, die für Anwälte bedeutsam sind, die als sog. prüfende Dritte für Ihre Mandaten Corona-Hilfen beantragen möchten, Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts beim Versand von Nachrichten über das beA, für die Nutzer von Mozilla Firefox - Informationen hinsichtlich der Chronikeinstellungen des Browsers und Zusammenhang mit Pop-up-Blockern, „Erste Schritte im beA“: Das Öffnen einer Nachricht und die Prüfung der Signatur

Überbrückungshilfen

Beantragung von Corona-Hilfen: Anmeldung per beA möglich

20.05.2021Gesetzgebung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen.

beA-Newsletter v. 6.5.2021

Ausgabe 5/2021

Funktionalitäten des Schutzschriftenregisters in Verbindung mit der beA-Nutzung, Möglichkeit der Eintragung des Interesses an Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, „Erste Schritte im beA“: Nachricht erstellen

  • Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Hier finden Sie alle bisher zum beA veröffentlichten Sicherheitsgutachten und -analysen.