beA & ERV

Logo des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Release-Informationen

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Überbrückungshilfen

Beantragung von Corona-Hilfen: Anmeldung per beA möglich

20.05.2021Gesetzgebung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen.

beA-Newsletter v. 6.5.2021

Ausgabe 5/2021

Funktionalitäten des Schutzschriftenregisters in Verbindung mit der beA-Nutzung, Möglichkeit der Eintragung des Interesses an Pflichtverteidigungen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, „Erste Schritte im beA“: Nachricht erstellen

beA-Newsletter v. 20.4.2021

Sonderausgabe 1/2021

Die Implementierung der neuen beA-Version 3.4.2 wird am 22.4.2021 erfolgen.

beA-Newsletter v. 8.4.2021

Ausgabe 4/2021

Anwaltssenat des BGH bestätigt mit Urteil vom 22.3.2021 die Sicherheitsarchitektur des beA als gesetzeskonform, Hintergrundinformationen zur Angabe von Betreff und Aktenzeichen bei beA-Nachrichten, die von Mahngerichten gesendet werden, Neue Serie „Erste Schritte im beA“

beA-Newsletter v. 12.3.2021

Ausgabe 3/2021

Neue beA-Version 3.3, Aktualisierung der beA Client-Security, Verbesserungen, die mit der neuen beA-Version verbunden sind

beA-Newsletter v. 12.2.2021

Ausgabe 2/2021

Entscheidung des BGH zu der Frage, ob im Falle drohenden Fristablaufs und eines Defekts des Faxgeräts der Geschäftsstelle das beA als Übermittlungsweg zu nutzen ist, auch wenn noch keine aktive beA-Nutzungspflicht besteht, Hinweise zu verschiedenen Windows-Versionen und beA-Support, Vorstellung der Funktionalität des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses, Antragstellung für Corona-Überbrückungshilfen, sich mit der beA-Karte auf der Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie identifizieren, Online-Umfrage in eigener Sache

  • Der beA-Newsletter liefert regelmäßig Informationen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Hier finden Sie alle bisher zum beA veröffentlichten Sicherheitsgutachten und -analysen.