Fortbildung
Qualifikation und Qualitätssicherung – Pluspunkte im Wettbewerb
Regelmäßige Fortbildung ist ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen und wird deshalb auch von der Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der anwaltlichen Grundpflichten benannt. Pro Jahr werden von den Gerichten tausende Entscheidungen erlassen, das Parlament verabschiedet eine Vielzahl neuer Gesetze, und in den Fachzeitschriften werden zahlreiche Aufsätze veröffentlicht. Um sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, ist ein beträchtlicher Zeitaufwand nötig, den Rechtsanwält:innen neben ihrer täglichen praktischen Arbeit erbringen müssen. Von der Fortbildung profitieren Anwalt und Mandant gleichermaßen: Der Mandant kann sich auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die stets „auf der Höhe der Zeit“ ist. Für den Anwalt wiederum gilt: Nur ein zufriedener Mandant, der um die Fähigkeiten und Kenntnisse seines Anwaltes weiß und auf sie vertraut, wird seine Mandate auch in Zukunft diesem Anwalt anvertrauen.
Antragstellung Fortbildungszertifikat
Qualifikation sichtbar machen. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden. Die Anträge für das Fortbildungszertifikat, inkl. Fortbildungsnachweise (Anlagen), bitte nur einmal - vorzugweise auf dem Postweg oder per E-Mail - einreichen. Eine doppelte Zusendung kann die Bearbeitungszeit verlängern. Zu den Antragsformularen