Ausschüsse und Gremien
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer arbeiten mehr als 30 Fachausschüsse – vom Ausschuss für Arbeitsrecht bis zum Ausschuss für Zivilprozessrecht. Ihre Aufgabe ist es insbesondere,
Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Gutachten zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen für das Präsidium vorzubereiten. Häufig nehmen Ausschussmitglieder als Experten an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil. Die Ausschussmitglieder werden auf vier Jahre berufen und arbeiten ehrenamtlich. Die derzeitige Berufungsperiode hat am 01.01.2024 begonnen und endet am 31.12.2027.