Hans Litten

Die Adresse der BRAK ist untrennbar mit dem Namen Hans Litten verbunden.

Litten-Gedenktafel am Gebäude der BRAK in Berlin

Litten-Plakette am Gebäude der BRAK in Berlin

Der am 19. Juni 1903 in Halle/Saale geborene Litten ließ sich 1928 als Rechtsanwalt beim Berliner Kammergericht nieder. Vor dem Hintergrund des Erstarkens der Nationalsozialisten und deren brutaler Vorgehensweise stand im Mittelpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit die Vertretung von Mandanten, die Opfer nationalsozialistischer Gewaltakte geworden waren. So verteidigte Litten 1932 Bewohner der Berliner Laubenanlage „Felseneck“, die von 150 SA-Männern überfallen worden waren. Dabei wurde ein Arbeiter, der sich den Angreifern in den Weg stellte, von der SA niedergeschossen. Bei den darauf folgenden tätlichen Auseinandersetzungen wurde auch ein SA-Mann getötet.

Von dem folgenden Prozess wurde Litten wegen seines couragierten Auftretens vor Gericht als Wahlverteidiger ausgeschlossen. Die spätere Gleichschaltung der Justiz warf bereits ihre Schatten voraus.

Doch schon vorher hatte Litten sich den Hass der Nationalsozialisten zugezogen. In einem am 18. April 1931 beginnenden Prozess wirkte Litten als Nebenkläger auf Seiten von vier Mitgliedern des Arbeiterwandervereins „Falke“ mit, die bei einem Überfall des SA-Sturms 33 in Charlottenburg schwer verletzt wurden. Auf Antrag von Rechtsanwalt Litten wurde Adolf Hitler am 8. Mai 1931 als Zeuge vernommen. Durch gezielte Befragung des Zeugen Hitlers versuchte Litten die Unglaubwürdigkeit der Legalitätsversicherungen der Nazis nachzuweisen – im Laufe der Vernehmungen konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit der Schrift „Der Nazi-Sozi“ des Reichspropagandaleiters der NSDAP Goebbels, in der er forderte, das Parlament auseinander zu jagen, die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“. Durch die Fragen von Litten in die Enge getrieben, schrie Hitler Litten mit hochrotem Kopf an: „Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität. Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung.“

Nach dem Prozess konnte Litten gegenüber seiner Mutter im Beisein von Freunden berichten: „Es ist mir gelungen, - ich habe Hitler zum Legalitätseid gezwungen.“

Angesichts der drohenden Machtübernahme der Nazis bat ihn seine Familie zu emigrieren, was er jedoch ablehnte. Der RA Rudolf Olden, der 1931 Carl von Ossietzky vor dem Reichsgericht gegen die Anklage wegen Landesverrates verteidigt hatte, schilderte Litten in dieser Zeit als Menschen, „erfüllt von der übermäßigen Sucht, Unrecht zu lindern, Bedrohte zu retten, die Beleidigten und Erniedrigten zu erheben.“

Nach dem 30. Januar 1933 sollte die Rache Hitlers nicht lange auf sich warten lassen. Litten kam auf die Liste derer, die nach dem von den Nazis inszenierten Reichtagsbrand am 28. Februar 1933 in Schutzhaft genommen wurden und bei denen ohne ausdrückliche Genehmigung Hitlers nichts unternommen werden durfte. Die Gestapoakte von Litten enthielt ein Foto, das Litten als Rechtsanwalt und Hitler gegenüberstehend zeigt.

Für Hans Litten hatte mit der Einlieferung in das Gefängnis Spandau ein langer Leidensweg begonnen. In den Konzentrationslagern Sonnenburg, Brandenburg, Esterwegen Lichtenburg, Buchenwald und Dachau war er permanenten Misshandlungen ausgesetzt. Zahllose Versuche seiner Mutter, ihren Sohn durch Petitionen an hochgestellte Personen des Regimes sowie an das Ausland zu retten, blieben erfolglos.

Von den Folterungen in den Tod getrieben, erhängt sich Hans Litten am 5. Februar 1938 in Dachau. Die letzte Ruhe fand er auf einem Pankower Friedhof.

Am Gebäude Littenstraße 9 wurde im Frühjahr 2010 eine Gedenktafel zu Ehren Hans Littens angebracht.