In der Berufungsperiode 01.01.2016 bis 31.12.2019 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckart Brödermann, Hamburg
Rechtsanwalt Prof. Ingo Hauffe, Ludwigsburg
Rechtsanwalt Guido Imfeld, Aachen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Reinmüller, Frankfurt/Main (Vorsitzender)
Rechtsanwältin Patricia Schöninger, LL.M., Münster
In der Geschäftsführung der BRAK ist RAin Ting-Winarto für diesen Ausschuss zuständig.
Kontakt: ting-winarto(at)brak.de
Zur öffentlichen Konsultation über die Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der EU (Überarbeitung der Verordnung (EG) 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken und der Verordnung (EG) 1206/2001 über die Beweisaufnahme)
UNCITRAL-Entwürfe eines Übereinkommens und eines Modellgesetzes über die Vollstreckung von Vergleichsvereinbarungen aus Schlichtung/Mediationen in internationalen Handelssachen
zu den Vorschlägen zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts
KOA-Bericht zur Koordinierung der Juristenausbildung „Harmonisierungs-möglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Bewertungen und Empfehlungen“
Weltweites Anerkenntnis- und Vollstreckungsübereinkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht („Judgments Project“)
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
Weltweites Anerkenntnis- und Vollstreckungsübereinkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht („Judgments Project“) – Wiederaufnahme von Verhandlungen –
zum Projekt eines „New Yorker Übereinkommens II“ – Instrument zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von durch Mediation oder Schlichtung erreichten internationalen Vereinbarungen
zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (KOM(2010) 105 endg.)