In der Berufungsperiode 01.01.2016 bis 31.12.2019 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:
Rechtsanwältin Dr. Sabine Hohmann, Stuttgart
Rechtsanwalt und Notar Horst Droit, Wallenhorst
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Lauer, Köln
Rechtsanwalt Jan K. Schäfer, Frankfurt/Main
Rechtsanwalt Lothar Schmude, Köln
Rechtsanwalt beim BGH Dr. Michael Schultz, Karlsruhe
Rechtsanwalt Dr. Michael L. Ultsch, München
Rechtsanwalt Dr. Michael Weigel, Frankfurt/Main (Vorsitzender)
In der Geschäftsführung der BRAK ist RAin Witte für diesen Ausschuss zuständig.
Kontakt: witte(at)brak.de
UNCITRAL: Übereinkommen der Vereinten Nationen über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen Hier: Zeichnung des Übereinkommens
Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz von kollektiven Interessen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (COM (2018) 184 final)
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
UNCITRAL-Entwürfe eines Übereinkommens und eines Modellgesetzes über die Vollstreckung von Vergleichsvereinbarungen aus Schlichtung/Mediationen in internationalen Handelssachen
zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage
Zur öffentlichen Konsultation zum Thema „Sondierung zum Gebrauch kollektiver Rechtsbehelfe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“
zu den Vorschlägen zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts
zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über eine multilaterale Reform der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Bereits seit 1999 wird zu Grundsatzfragen des Zivilprozessrechts traditionell alle zwei Jahre das ZPR-Symposion durchgeführt.