Die regionalen Rechtsanwaltskammern (RAKn) sind die Basis der anwaltlichen Selbstverwaltung in der Bundesrepublik.
Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist Mitglied einer regionalen RAK. Insgesamt 28 RAKn sind bundesweit tätig, ihre Bezirke entsprechen mit wenigen Ausnahmen den Oberlandesgerichtsbezirken. Eine Besonderheit bildet die RAK beim Bundesgerichtshof (BGH): Zur Vertretung vor dem BGH in Zivilsachen ist eine besondere anwaltliche Zulassung erforderlich. Diese Rechtsanwälte bilden eine eigene Rechtsanwaltskammer.
Im Mittelpunkt der Arbeit der RAKn steht neben der Berufsaufsicht die Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder. Insbesondere heißt das,
gedruckt am 04.16.2021