Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Sondernewsletter v. 24.11.2017

 

beA für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte startet!

Ab dem 27.11.2017 wird das beA auch für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte zur Verfügung stehen. Das dazu erforderliche Update des beA-Systems wird an diesem Wochenende installiert (vgl. beA-Newsletter 47/2017).

Syndikusrechtsanwälte können ab dem 27.11.2017 ihre SAFE-ID im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nachsehen und damit ihre beA-Karte bestellen. Die Bestellung sollte umgehend vorgenommen werden, damit die beA-Karte noch rechtzeitig vor dem 1.1.2018 ausgeliefert werden kann. Informationen zur Kartenbestellung und zum weiteren Vorgehen haben wir bereits in den letzten Ausgaben (beA-Newsletter 38, 44, 45 und 47) für Sie zusammengestellt.

Hinweis: Falls Angaben im Anwaltsverzeichnis fehlerhaft sein sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Rechtsanwaltskammer; nur sie kann Änderungen an Verzeichniseinträgen vornehmen.

Weitere Umstellungen im beA-System

Das Update des beA-Systems beinhaltet auch die im Hinblick auf die ab dem 1.1.2018 geltende Rechtslage notwendige Einführung des elektronischen Empfangsbekenntnisses und des Ersatzes der qualifizierten elektronischen Signatur durch Versand über einen „sicheren Übermittlungsweg“ i.S.v. § 130a ZPO n.F.

Achtung: Die Gesetzesänderungen, die diesen Funktionalitäten zugrunde liegen, treten erst zum 1.1.2018 in Kraft. Bis zum 31.12.2017 müssen Sie also insbesondere schriftformbedürftige Dokumente qualifiziert elektronisch signieren, auch wenn Sie sich selbst an Ihrem beA-Postfach angemeldet haben und den Versand eigenhändig vornehmen! Erst ab dem 1.1.2018 wird bei Versand aus dem eigenen beA die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt, denn das beA ist ein „sicherer Übermittlungsweg“ i.S.v. § 130a ZPO n.F.

Aufgrund des Updates sind auch umfangreiche Konfigurationsarbeiten an der EGVP-Infrastruktur der Länder erforderlich. In den ersten Tagen nach dem Update kann es deshalb noch zu Problemen bei der Kommunikation mit einzelnen Gerichten kommen. Bei fristgebundenen Sachen wird in solchen Fällen empfohlen, auf eine Übermittlung per Fax auszuweichen.


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), RA Dr. Alexander Siegmund
Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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