Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Ausgabe 9/2018 v. 21.06.2018

 

Abschlussgutachten zum beA liegt vor

Die Firma secunet Security Networks AG hat ihr Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des beA vorgelegt. Darin hat sie das beA als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr bestätigt. Das Verschlüsselungskonzept des beA biete technisch gesehen einen hinreichenden Schutz für die Vertraulichkeit der übermittelten Nachrichten.

Das Gutachten bildet die Basis dafür, dass die BRAK-Präsidentenkonferenz eine Entscheidung über die Wiederinbetriebnahme des beA treffen kann; so hatten es die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Januar beschlossen.

Das Abschlussgutachten und ein erläuterndes Begleitschreiben hat die BRAK am Abend des 20.6.2018 auf ihrer Website veröffentlicht.


Wie geht’s weiter mit dem beA?

Wie es nun, nach Vorlage des Gutachtens zur Sicherheit des beA, weitergeht, hatte die BRAK-Präsidentenkonferenz bereits im Januar vorgezeichnet: Sie wird sich mit dem Gutachten befassen und dann über die weiteren Schritte zur Wiederinbetriebnahme beschließen.

Das BRAK-Präsidium hat nach ausführlicher Erörterung des secunet-Gutachtens beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK – im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz – für den 27.6.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein.

Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems: Ab dem 4.7.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 3.9. wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. – Über diesen Vorschlag wird die Hauptversammlung am 27.6.2018 zu entscheiden haben.


Wartungsarbeiten am Rechtsanwaltsregister

Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis  (BRAV) steht wegen Wartungsarbeiten in der Zeit von 19.6.2018, 18.30 Uhr, bis voraussichtlich 21.6.2018, 18 Uhr, nicht zur Verfügung. Grund für die Wartungsarbeiten ist die Aktualisierung der Software im Hinblick auf die zwischenzeitlich in Kraft getretenen neuen Vorgaben aus der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV). Die entsprechende Störungsmeldung der BRAK ist auf der zentralen Plattform der Justiz einsehbar.


Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin,
Tel: 030/ 28 49 39 - 0, Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: [E-Mail-Adresse versteckt]
Redaktion: Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Bearbeitung: Frauke Karlstedt

Alle Informationen zum beA unter www.bea.brak.de.

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