Wie es nun, nach Vorlage des Gutachtens zur Sicherheit des beA, weitergeht, hatte die BRAK-Präsidentenkonferenz bereits im Januar vorgezeichnet: Sie wird sich mit dem Gutachten befassen und dann über die weiteren Schritte zur Wiederinbetriebnahme beschließen.
Das BRAK-Präsidium hat nach ausführlicher Erörterung des secunet-Gutachtens beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK – im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz – für den 27.6.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein.
Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems: Ab dem 4.7.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kolleginnen und Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 3.9. wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. – Über diesen Vorschlag wird die Hauptversammlung am 27.6.2018 zu entscheiden haben.
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