Sondernewsletter 10/2022 v. 1.9.2022
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
seit dem 1.9.2022 steht das beA auch für Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 1.8.2022 zugelassen waren, zur Verfügung. In diesem Sondernewsletter erläutern wir Ihnen, was Ihrerseits zu tun ist, um das Postfach der Berufsausübungsgesellschaften nutzen zu können.
Darüber hinaus gibt die Bundesnotarkammer einige Hinweise zum Kartentausch, die wir Ihnen ebenso wie eine gemeinsame Schritt-für-Schritt-Anleitung von Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer mit diesem beA-Sondernewsletter zur Verfügung stellen möchten.
Am 31.8.2022 hat die Bundesrechtsanwaltskammer mit der neuen beA-Version 3.14.7 einige bekannte Fehler behoben. Sie finden im Newsletter einen Hinweis auf die Release-Informationen, die nähere Erläuterungen enthalten.
 
Ihr
beA-Team
 
beA für Berufsausübungsgesellschaften
 
Wie angekündigt aktivierte die Bundesrechtsanwaltskammer am 1.9.2022 die beAs für Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 1.8.2022 zugelassen waren.

Dies bedeutet, dass ab dem heutigen Tag im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) alle zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften angezeigt werden. Die beAs für zugelassene Berufsausübungsgesellschaften sind seit heute empfangsbereit angelegt und auch adressierbar.

Berufsausübungsgesellschaften können und müssen nunmehr die Erstregistrierung ihrer Postfächer vornehmen, um dort eingehende Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse zurückzugeben. Die Postfächer können auch für den Versand von Nachrichten genutzt werden.

Wie Sie die Erstregistrierung durchführen, ist in der beA-Anwenderhilfe erklärt.

Kolleginnen und Kollegen, die ihre beA-Karte noch nicht bestellt haben oder die entweder die Karte oder die zugehörige PIN noch nicht erhalten haben sollten, bitten wir, die Bestellung unverzüglich auf dem Bestellportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vorzunehmen bzw. sich an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu wenden und um Übersendung der beA-Karte bzw. der PIN zu bitten.

Allgemeine Informationen zur Bestellung der beA-Produkte für Berufsausübungsgesellschaften finden Sie hier.
 
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Nutzung der beA-Tauschkarte
 
Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer haben eine gemeinsame Anleitung erstellt, die allen Nutzerinnen und Nutzern Unterstützung bei den im Rahmen des Austausches der beA-Karten erforderlichen Schritte bieten soll. Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen sind hier zum Download erhältlich.

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat in einem Informationsblatt zusätzlich noch einmal alle wichtigen Schritte zusammengefasst.
 
Fehlerbehebungen
 
In der neuen beA-Version 3.17.4 wurden wiederrum einige bekannte Fehler behoben. Die Version hat die BRAK am 31.8.2022 in Betrieb genommen. Die Beschreibung der Fehlerbehebungen sind auf dem beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ eingestellt.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de