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Liebe Leserinnen und Leser,
seit dem 1.9.2022 steht das beA auch für Berufsausübungsgesellschaften, die bereits vor dem 1.8.2022 zugelassen waren, zur Verfügung. In diesem Sondernewsletter erläutern wir Ihnen, was Ihrerseits zu tun ist, um das Postfach der Berufsausübungsgesellschaften nutzen zu können.
Darüber hinaus gibt die Bundesnotarkammer einige Hinweise zum Kartentausch, die wir Ihnen ebenso wie eine gemeinsame Schritt-für-Schritt-Anleitung von Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer mit diesem beA-Sondernewsletter zur Verfügung stellen möchten.
Am 31.8.2022 hat die Bundesrechtsanwaltskammer mit der neuen beA-Version 3.14.7 einige bekannte Fehler behoben. Sie finden im Newsletter einen Hinweis auf die Release-Informationen, die nähere Erläuterungen enthalten.
Ihr
beA-Team
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