Sondernewsletter 12/2022 v. 25.10.2022
 
Liebe Leserinnen und Leser,

am frühen Morgen des 27.10.2022 wird die neue beA-Version 3.15 der beA-Webanwendung installiert werden.

Bestandteil der beA-Version 3.15 ist ein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security. Das Update der Anwendungskomponente der beA Client Security muss zwingend installiert werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte.

In dieser Ausgabe des beA-Sondernewsletters erläutern wir Ihnen die wesentlichen neuen Funktionen der beA-Version 3.15 und geben einen Überblick über die behobenen Fehler.

Ihr
beA-Team
 
Anmeldung mit Sicherheits-Token des beA am Akteneinsichtsportal der Justiz

Das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bietet Zugang zu elektronisch verfügbaren Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ab der beA-Version 3.15 können Nutzerinnen und Nutzer bei der Anmeldung am Akteneinsichtsportal zur Akteneinsicht ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Die Justiz wird die Funktion am Abend des 27.10.2022 freischalten.

Eine Anmeldung am Akteneinsichtsportal mit einem Sicherheits-Token der beA-Webanwendung setzt voraus, dass dieser Sicherheits-Token in der beA-Webanwendung erfolgreich hinterlegt ist. Diese Voraussetzung können Sie leicht überprüfen, indem Sie sich mit diesem Sicherheits-Token erfolgreich in der beA-Webanwendung anmelden.

Die Hinterlegung und Bereitstellung der elektronischen Akten im Akteneinsichtsportal erfolgt für eine SAFE-ID. Für eine Akteneinsicht muss nach erfolgter Anmeldung die im Akteneinsichtsportal hinterlegte SAFE-ID mit der SAFE-ID übereinstimmen, die mit Ihrem Sicherheits-Token verknüpft ist. Im ersten Schritt verwendet die Justiz nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Dies bedeutet, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich nicht mit ihren Mitarbeitendenkarten am Akteneinsichtsportal anmelden können, sondern die Anmeldung auf die Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte beschränkt ist.

Die SAFE-ID, die mit Ihrem Sicherheits-Token verknüpft ist, finden Sie nach Anmeldung in der beA-Webanwendung in der Startseite der Einstellungen.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden. Starten Sie bitte die beA Client Security auf dem Endgerät, das Sie zum Zugriff auf die beA-Webanwendung verwenden.

Öffnen Sie in dem für den Zugriff auf die beA-Webanwendung verwendeten Browser die URL für das Akteneinsichtsportal der Justiz (https://www.akteneinsichtsportal.de/). Wählen Sie die dann die Schaltfläche „ZU DEN AKTEN“ aus.
Ein Auswahldialog zeigt die im Portal verfügbaren Anmeldeoptionen an. Wählen Sie die Schaltfläche „SAFE-Verzeichnisdienst der Bundesrechtsanwaltskammer (beA-Postfächer)“ aus und danach die Schaltfläche „Anmelden“.
In dem nachfolgenden Dialog wählen Sie bitte „Anmelden“ aus.
Markieren Sie bitte Ihren Sicherheits-Token und bestätigen Sie danach die Auswahl mit der Schaltfläche „OK“.
Danach werden Sie zur PIN-Eingabe aufgefordert. Im Falle der erfolgreichen Prüfung des eingegebenen PIN werden Ihnen die für Ihre SAFE-ID bereitgestellten Akten in der Aktenübersicht präsentiert. In dem gezeigten Beispiel sind keine Akten hinterlegt. Eine Abmeldung aus dem Akteneinsichtsportal können Sie mit dem Türsymbol oben rechts anstoßen.
 
Einführung einer Sendungspriorität
 
Nachrichten können künftig in der beA-Webanwendung an beA-externe Nachrichtenempfänger (z.B. an Gerichte und Staatsanwaltschaften) mit einer Sendungspriorität übermittelt werden.

In dem Datenfeld Sendungspriorität kann entweder ein Bereitschaftsdienst der Justiz oder allgemein „Eilt“ angegeben werden. Entsprechend den Vorgaben der Justiz stehen für die Sendungspriorität aktuell folgende Werte zur Auswahl:
  • allgemeiner amtsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst
  • allgemeiner gerichtlicher Bereitschaftsdienst
  • allgemeiner Rechtspflegerbereitschaftsdienst
  • allgemeiner staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst
  • Eilt
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Betreuungssachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Ermittlungsrichterliche Maßnahmen (Erwachsene)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Ermittlungsrichterliche Maßnahmen (Jugendliche und Heranwachsende)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Familiensachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Fixierungen (öffentlich-rechtlich)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Gefahrenabwehr (Polizei- und Sicherheitsrecht)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Haftrichterliche Maßnahmen (Erwachsene)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Haftrichterliche Maßnahmen (Jugendliche und Heranwachsende)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Haftsachen (Abschiebung/Auslieferung)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Insolvenzsachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Jugendstrafsachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Nachlasssachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst sonstige Strafsachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst sonstige Zivilsachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Unterbringungs-/Freiheitsentziehungssachen (öffentlich-rechtlich)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Unterbringungssachen (zivilrechtlich)
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Wohnungseigentumssachen
  • Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Zwangsvollstreckungssachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Fußballsachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Haftsachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Internetkriminalität
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Kapitalsachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst organisierte Kriminalität
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Pressebereitschaftsdienst
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Rotlichtkriminalität
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Staatsschutz- und sonstige politisch motivierte Strafsachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Verkehrssachen
  • Staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst Vorführbereitschaftsdienst
Das nachfolgende Beispiel zeigt einen Nachrichtenentwurf. In dem Bereich der empfängerspezifischen Eingabefelder wird für diesen Nachrichtenempfänger das Eingabefeld „Sendungspriorität“ eingeblendet. Wenn Sie das Eingabefeld auswählen, dann erscheint die von der Justiz vorgegebene Werteliste, aus der Sie einen Wert auswählen können.
Nach erfolgter Auswahl erscheint der ausgewählte Wert für die Sendungspriorität im Nachrichtenentwurf.
Sie können die Bearbeitung des Nachrichtenentwurfes danach wie gewohnt fortsetzen. Ein eingegebener Wert für die Sendungspriorität lässt sich bei Bedarf auch wieder löschen, indem der leere Wert ganz oben in der Vorschlagsliste der Sendungsprioritäten selektiert wird.

Beim Versand einer Nachricht mit „Nachricht senden“ wird eine für den Nachrichtenempfänger eingegebene Sendungspriorität in den der Nachricht beigefügten Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) in der vorgesehenen Form geschrieben und so an den Nachrichtenempfänger übermittelt.

In der Nachrichtenübersicht können gesendete Nachricht und Nachrichtenentwürfe mit gesetzter Sendungspriorität kenntlich gemacht werden. Die beA-Webanwendung verwendet dafür das Symbol „!“. Fügen Sie bei Bedarf mit der Schaltfläche „Spaltenauswahl“ die Spalte für die Sendungspriorität in der Nachrichtenübersicht für einen Nachrichtenordner hinzu.
Wenn Sie mit der Maus über dem Symbol „!“ für eine Nachricht schweben, wird die vollständige Bezeichnung der gesetzten Sendungspriorität dieser Nachricht eingeblendet.

Sie können die Sendungspriorität in der Nachrichtenansicht einer gesendeten Nachricht sehen, wenn Sie diese Nachricht geöffnet haben.
Eine gesetzte Sendungspriorität ist in der Druckansicht von gesendeten Nachrichten sichtbar, die Sie mit der Schaltfläche „Drucken“ öffnen können.
In der ZIP-Datei eines Nachrichtenexports finden Sie eine gesetzte Sendungspriorität in der Datei <Nachrichten_ID>_export.html.
Bitte beachten Sie: Einige Gerichte drucken eingehende beA-Nachrichten nach wie vor aus. Dabei wird die gewählte allgemeine Sendungspriorität „Eilt“ nicht in allen Fällen gesondert berücksichtigt. Eilbedürftige Schriftsätze sollten Sie daher bis auf Weiteres im Schriftsatz selbst als eilbedürftig kennzeichnen!
 
Wegfall der Nachrichtenkennzeichnung „dringend“ und „zu prüfen“

Die bisher verfügbaren Felder „dringend“ und „zu prüfen“ zur Kennzeichnung von Nachrichten sind in der beA-Webanwendung nicht mehr enthalten. Sie dienten bisher nur der internen Kennzeichnung von Nachrichten innerhalb Ihres Postfachs. Eine Übertragung an Nachrichtenempfängerinnen und -empfänger erfolgte nicht.

Zur besonderen Kennzeichnung von Nachrichten in Ihrem Postfach können Sie weiterhin die Funktion „Etiketten vergeben/entfernen“ verwenden.
 
Anzeige von elektronischen Empfangsbekenntnissen

Mit der beA-Version 3.15 werden Verbesserungen bei der Anzeige von elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEBs) bereitgestellt.

In dem nachfolgenden Beispiel hat eine Benutzerin mit der Rolle „Vertretung“ ein eEB im Postfach des Vertretenen bereits abgegeben und in der Nachrichtenansicht der eEB-Abgabe die Schaltfläche „Anzeigen“ ausgewählt.

Im Vergleich zur beA-Version 3.14 wird nach einer eEB-Abgabe, die über den sicheren Übermittlungsweg erfolgt, deutlicher angezeigt, dass das eEB in Vertretung abgegeben wurde. Die Angabe, in welcher Rolle die eEB-Abgabe versendet wurde, erfolgt nicht mehr.
Die in der Ansicht angezeigte Schaltfläche „Erstelle PDF-Dokument“ ist im beA aktuell nicht nutzbar.
 
Anzeige von Zustellungsbevollmächtigten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV)

Gemäß § 30 BRAO müssen von der Kanzleipflicht befreite Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften gegenüber der Rechtsanwaltskammer Zustellungsbevollmächtigte benennen und ihnen einen Zugang zu ihrem beA einräumen. Dazu dient die Rolle „Zustellungsbevollmächtigte“. Im Sondernewsletter 9/2022 hatten wir beschrieben, wie Sie die Vergabe dieser Rolle in der beA-Webanwendung vornehmen können und dass nach entsprechender Rollenvergabe die Abgabe eines eEB durch Zustellungsbevollmächtigte direkt aus dem Empfängerpostfach heraus über einen sicheren Übermittlungsweg möglich ist.

Mit beA-Version 3.15 werden die Voraussetzungen geschaffen, dass eine regionale Rechtsanwaltskammer die ihr vorliegenden Daten von derartig berechtigten Zustellungsbevollmächtigten an das BRAV übermitteln kann.

Informationen zu Zustellungsbevollmächtigen finden Sie im BRAV zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Berufsausübungsgesellschaft wie bisher in der entsprechend bezeichneten Ergebnislasche der Detailansicht.
 
Umstellung auf die XJustiz-Version 3.3

In der Nacht vom 30.10.2022 auf den 31.10.2022 wird die Bundesrechtsanwaltskammer gemäß der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) die Umstellung auf die XJustiz-Version 3.3 vornehmen, die die bis zum 30. Oktober 2022 gültige Version 3.2 ablöst.

Dafür erforderliche Voraussetzungen werden mit der beA-Version 3.15 bereitgestellt.
 
Fehlerbehebungen

In der neuen beA-Version 3.15 wurden wiederum einige bekannte Fehler behoben. Die Fehlerbehebungen werden auf dem beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ beschrieben.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de