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Ausgabe 1/2024 v. 21.6.2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
am kommenden Dienstag, den 25.6.2024, werden wir Ihnen eine neue und erweiterte Version der beA-App der BRAK in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App der BRAK auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die über Berechtigungen für mehrere Postfächer verfügen, werden künftig über die beA-App der BRAK auf alle Postfächer zugreifen können.
Außerdem möchten wir Sie bitten, sofern noch nicht geschehen, Ihre neuen Mitarbeitenden-Karten sowie ggf. ausgetauschte Softwarezertifikate in Ihrem Postfach zu hinterlegen.
Diese und weitere Themen vertiefen wir in unserem heutigen beA-Newsletter.
Ihr beA-Team
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Neue Funktionen in der beA-App der BRAK
im beA-Sondernewsletter 2/2024 vom 21.2.2024 hatten wir Sie über die Bereitstellung der beA-App der BRAK informiert und Ihnen beschrieben, wie Sie diese einrichten und nutzen können. Die erste Version enthielt noch Einschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware, da über die beA-App der BRAK nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aus der beA-App der BRAK aufgerufen werden, da die Unterordner in der beA-App der BRAK nicht angezeigt wurden.
Nunmehr werden Ihnen sämtliche Ordner und Unterordner Ihres Postfachs angezeigt. Sie sehen außerdem alle weiteren Postfächer, auf die Sie als Rechtsanwältin oder als Rechtsanwalt Zugriff haben.
Und so können Sie auf Nachrichten im Posteingang oder den Unterordnern zugreifen:
Die Ordner oder Unterordner, in denen sich ungelesene Nachrichten befinden, werden jeweils besonders hervorgehoben und in Klammern die Anzahl der jeweils ungelesenen Nachrichten angezeigt.
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Mit Tippen auf einen Ordner können Sie sich anzeigen lassen, welche Nachrichten in diesem Ordner enthalten sind. Möchten Sie eine Nachricht öffnen, tippen Sie wie gewohnt auf diese Nachricht.
Mit Tippen auf ein Postfach können Sie die Ordner der angezeigten Postfächer ein- und ausblenden.
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Die Ordneransicht in den Postfächern beschränkt sich nicht auf die Unterordner des Posteingangs. Sie haben auch Zugriff auf Nachrichten, die in den systemseitig vorgegebenen oder ggf. von Ihnen angelegten Ordnern liegen. So ist es Ihnen künftig über die beA-App der BRAK auch möglich, nachzuvollziehen, ob Nachrichtenentwürfe erstellt oder versendet wurden und welche Nachrichten in den Papierkorb verschoben wurden.
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Bitte beachten Sie aber, dass ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App der BRAK in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich ist. Diese Funktionalität wird folgen.
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Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer: Neue Karten für Mitarbeitende und Softwarezertifikate hinterlegt?
Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird ab dem 1.7.2024 alle beA-Karten Mitarbeiter sowie alle Softwarezertifikate sperren, die noch nicht auf die neue Schlüssellänge ausgestellt wurden.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über Mitarbeitenden-Karten oder Softwarezertifikate verfügen, wurden deshalb in den letzten Monaten von der Zertifizierungsstelle der BNotK angeschrieben. Die neuen Mitarbeitenden-Karten sowie die neuen Softwarezertifikate wurden in den letzten Wochen versandt bzw. im Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK bereitgestellt. Wir bitten diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die die Hinterlegung der neuen Karten und Softwarezertifikate noch nicht in ihrem beA veranlasst haben, dies kurzfristig nachzuholen. Dadurch stellen Sie sicher, dass weiterhin mit Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten auf Ihr Postfach zugegriffen werden kann.
Auf der Webseite der Zertifizierungsstelle der BNotK finden Sie weiterführende Informationen zum Tausch der beA-Softwarezertifikate und Mitarbeitenden-Karten. Wichtige Hinweise, wie Sie die neuen Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikate in beA hinterlegen müssen, sind auf den Seiten des beA-Anwendungssupports zu finden. Alle wesentlichen Informationen hierzu haben wir hier zusammengefasst.
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Erstellung von Softwarezertifikaten über das beA-Portal
Wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, sich direkt über das beA-Portal am Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK anzumelden. Dort können Sie Softwarezertifikate erstellen und Ihre bei der Zertifizierungsstelle der BNotK hinterlegten Daten pflegen. Eine Anleitung haben wir im Sondernewsletter 4/2024 vom 23.5.2024 veröffentlicht.
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Behebung bekannter Fehler
Am frühen Morgen des 25.6.2024 wird die BRAK voraussichtlich die Version 3.27 der beA-Webanwendung zur Verfügung stellen. Mit dieser Version werden einige bekannte Fehler behoben. Eine Übersicht finden Sie in den „Release-Informationen“.
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