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Endspurt! – Neuer Sicherheits-Token im beA hinterlegt?
Wie wir im beA-Newsletter 1/2024 berichtet hatten, sperrt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ab Juli 2024 alle alten Sicherheits-Token, die nicht mehr den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über Mitarbeitenden-Karten oder Softwarezertifikate verfügen, wurden deshalb in den letzten Monaten von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angeschrieben. Neue Karten und Softwarezertifikate wurden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Wir möchten diejenigen Kolleginnen und Kollegen bitten, die die Hinterlegung der neuen Karten oder Softwarezertifikate bisher noch nicht in ihrem beA veranlasst haben, dies kurzfristig nachzuholen. Nur dann, wenn die Zugangsmittel im beA hinterlegt sind, kann weiterhin mit Mitarbeitenden-Karten und Softwarezertifikaten auf das beA zugegriffen werden.
Weiterführende Hinweise finden Sie hier.
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