Ausgabe 4/2024 v. 13.11.2024
Liebe Leserinnen und Leser,
 
voraussichtlich am 14.11.2024 wird die BRAK allen Nutzerinnen und Nutzern die Version 3.29 der beA-Webanwendung zur Verfügung stellen. Diese Version enthält im Wesentlichen betriebliche Anpassungen und Fehlerbehebungen. Die die Anwenderinnen und Anwender betreffenden Änderungen möchten wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security vornehmen müssen, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Sie benötigen hierfür keine Administrator-Rechte. Nach dem (Neu-)Start der beA Client Security führt der Installationsassistent Sie durch die Aktualisierung.
 
Ihr beA-Team
Signaturstatus in der Nachrichtenübersicht
 
Wir sind von einigen Nutzerinnen und Nutzern der beA-Webanwendung darauf hingewiesen worden, dass die Anzeige zum Signaturstatus bisher nicht eindeutig ist. In der neuen Version wird Ihnen daher das Prüfergebnis der von Ihnen angebrachten qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) angezeigt werden.

Dazu wird in der Nachrichtenübersicht die Spalte zur Anzeige des Signaturstatus die neue Überschrift „qeS“ erhalten.
Mögliche Symbole zur Anzeige des Signaturstatus sind:
grün, wenn signierte Anhänge vorhanden sind und der Gesamtstatus der Nachricht positiv geprüft wurde. Das zugehörige Mouseover zeigt: „Alle Signaturen gültig".
blau, wenn keine Anhänge mit Signaturen vorhanden sind und der Gesamtstatus der Nachricht positiv geprüft wurde. Hält man die Maus auf dieses Symbol, wird im zugehörigen Mouseover „Keine signierten Anhänge" angezeigt.
Dieses Ergebnis wird Ihnen insbesondere dann angezeigt, wenn Sie sich entschieden haben, die Nachricht über den sicheren Übermittlungsweg zu versenden und auf die qeS zu verzichten.
gelb, wenn entweder der Status der Signatur des Anhangs oder der Status der Signatur des VHN (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis) unbestimmt ist. Im Mouseover wird „Unbestimmtes Prüfergebnis" angezeigt.
rot, wenn eine der vorhandenen Signaturen ein negatives Prüfergebnis enthält. Hält man die Maus auf das Symbol, wird angezeigt: „Fehlerhaftes Prüfergebnis".
grau, wenn noch keine Prüfung erfolgt ist. Das Mouseover zeigt an: „Noch nicht geprüft".
Ist die Signaturprüfung einmal durchgeführt worden, ist das Ergebnis für alle Nutzerinnen und Nutzer des Postfachs sichtbar.

Wird ein gelbes oder rotes Symbol angezeigt, schauen Sie bitte auf jeden Fall in das detaillierte Prüfprotokoll. Dort wird Ihnen angezeigt, welche der geprüften Signaturen auffällig ist.
Herzlichen Dank für Ihr Feedback zur beA-Version 3.28
 
Wir möchten uns für die zahlreichen Rückmeldungen zu den mit der beA-Version 3.28 eingebrachten Änderungen bedanken! Diese geben einen guten Einblick, wie sich das beA aus Sicht der Anwenderinnen und Anwender weiter verbessern lässt und sind so für die Weiterentwicklung des beA sehr hilfreich.
 
Zahlreiche Hinweise erreichten uns zur Abgabe von elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEB). Die sehr präsente Platzierung der Schaltfläche „Signieren" lässt bei einigen Nutzerinnen und Nutzern den Eindruck entstehen, dass die Signatur zwingend anzubringen sei.
Tatsächlich ist die Schaltfläche „Signieren" inaktiv, solange kein Datum ausgewählt wurde. Mit Auswahl des Zustellungsdatums wird sie aktiv, um die Signatur zu ermöglichen.

Ist die Signatur des eEB nicht erforderlich, kann der Versand der Antwort weiterhin auch unsigniert erfolgen, indem Sie nach Auswahl des Zustellungsdatums im Aktionsmenü am rechten Bildschirmrand die Schaltfläche „Nachricht senden" verwenden.
 
An den Maßgaben zur Notwendigkeit einer Signatur (siehe auch Die Signatur im beA) hat sich indes nichts geändert.
 
Ihre weiteren Verbesserungsvorschläge werden wir prüfen und ggf. in den nächsten Versionen der beA-Webanwendung umsetzen.
Hinweis für Nutzerinnen und Nutzer einer Kanzleisoftware (KSW)
 
Mit der Inbetriebnahme der beA-Version 3.29 erfolgt auch eine Änderung an der KSW-Schnittstelle. Bitte prüfen Sie bei Auffälligkeiten Ihre Kanzleisoftware auf ggf. verfügbare Aktualisierungen.

Unterstützung bietet Ihnen der Support der von Ihnen verwendeten Kanzleisoftware.
Behebung bekannter Fehler

Mit der neuen Version haben wir außerdem einige Fehler behoben. Die Fehlerbehebungen sind auf dem beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ beschrieben.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de