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Ausgabe 3/2025 v. 16.5.2025
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Liebe Leserinnen und Leser,
voraussichtlich am 21.5.2025 werden wir die beA-Version 4.0 veröffentlichen. Deren Inhalte möchten wir Ihnen im heutigen Newsletter vorstellen.
Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, die Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security vorzunehmen, falls Sie dies noch nicht erledigt haben sollten. Sie benötigen die aktuelle Version 3.5.2, um die neue beA-Version nutzen zu können. Mit Bereitstellung der beA-Version 4.0 endet der Übergangszeitraum zur Umstellung der Basiskomponente. Im beA-Newsletter 1/2025 v. 3.3.2025 sind die im Rahmen der Umstellung erforderlichen Schritte beschrieben. Bitte beachten Sie, dass für die Aktualisierung Administratorenrechte erforderlich sind und informieren Sie ggf. Ihren Systemadministrator.
Auch für die mobile beA-App der BRAK wird ein Update auf die Version 4.0 zur Verfügung gestellt werden. In der Regel wird dieses Update automatisch auf Ihrem mobilen Endgerät durchgeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Aktualisierung der beA-App der BRAK auch manuell vornehmen. Sie ist erforderlich, um nach der Umstellung auf die Version 4.0 weiter die mobile beA-App der BRAK nutzen zu können.
Ihr beA-Team
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Neue Symbole in der Nachrichtenübersicht
Mit der beA-Version 4.0 wurde die Gestaltung der Nachrichtenübersicht im Posteingangsorder überarbeitet. Oberhalb der Nachrichtentabelle finden Sie nun vier Symbole, mit denen Sie die Nachrichtentabelle und deren Inhalte schnell anpassen können:
- Spaltenauswahl (Tabellensymbol)
- Nachrichtenfilter (Filtersymbol)
- Hervorheben von Nachrichten (Stiftsymbol)
- Spaltenbreite zurücksetzen (Anpassungssymbol - nur aktiv, wenn die Spaltenbreite geändert wurde)
Unterhalb der Nachrichtentabelle können Sie jetzt auch einstellen, wie viele Nachrichten Sie sich gleichzeitig in der Nachrichtentabelle anzeigen lassen möchten.
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Verbesserungen beim Umgang mit Nachrichtenanhängen
Wir haben von Nutzerinnen und Nutzern Hinweise zur Optimierung des Umgangs mit Nachrichtenanhängen in der beA-Webanwendung erhalten. Die folgenden Verbesserungen sind mit der beA-Version 4.0 umgesetzt:
Die Selektierung eines Eintrags in einer Tabelle der beA-Webanwendung wird nach Beendigung einer darauf bezogenen Nutzeraktion erhalten bleiben. Dies betrifft beispielsweise die Vergabe von Etiketten, den Nachrichtenexport und das Markieren von Nachrichten als gelesen oder persönlich/vertraulich.
Dieses Verhalten ist für die Tabellen in der Nachrichtenübersicht (alle Ordner) und die Anhangs-Tabelle in der Nachrichtenansicht und im Nachrichtenentwurf umgesetzt.
Für folgenden Operationen wurden die Benutzerinteraktionen in der Anhangs-Tabelle vereinfacht:
Im Nachrichtenentwurf:
- Anzeige von Anhängen im externen Viewer durch Klick auf den Dateinamen
- Signieren von Anhängen (falls noch keine Signatur vorhanden ist) durch Klick auf das Stift-Symbol in der Spalte "Signatur"
- Löschen von Anhängen inklusive Signatur (falls vorhanden) durch Klick auf das Papierkorb-Symbol
- Änderung von Metadaten eines Anhangs wie z. B. Bezeichnung und Typ
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In der Nachrichtenansicht
- Anzeige von Anhängen im externen Viewer durch Klick auf den Dateinamen
- Herunterladen von Anhängen durch Klick auf das Disketten-Symbol
- Die Überschrift der Anhangstabelle für die Spalte "Anhangstyp" wurde in "Typ" geändert.
- Die Anhang-Spalte in der Nachrichtenübersicht wird ersatzlos entfernt.
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Vertrauliche Nachrichten
Bislang konnten Sie bei der Erstellung eines Nachrichtenentwurfs mit der Checkbox "persönlich/vertraulich" eine Nachricht entsprechend kennzeichnen. Diese Funktionalität stand indes nur für beA-interne Nachrichten zur Verfügung. Für Nachrichten, die an andere besondere Postfächer versendet werden sollten oder die aus anderen besonderen Postfächern an ein beA gesandt wurden, konnte bisher kein Vertraulichkeitskennzeichen gesetzt werden.
Dieses Verhalten wurde mit der neuen Version geändert. Beim Versenden von Nachrichten kann die Vertraulichkeitsstufe nun über ein Dropdownfeld ausgewählt werden. Folgende Werte sind als Vertraulichkeitsstufe auswählbar:
- keine Angabe
- VS - nur für den Dienstgebrauch
- vertraulich zu behandeln.
Im Nachrichtenentwurf kann die Vertraulichkeitsstufe empfängerspezifisch für Rechtsanwälte, Berufsausübungsgesellschaften und besondere elektronische Behördenpostfächer gesetzt werden. Andere besondere Postfächer werden folgen, sobald die Funktionalität in der jeweiligen Software umgesetzt ist.
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Die Absender von Nachrichten, die an ein beA adressiert sind, können ihrerseits eine Vertraulichkeitsstufe auswählen, mit der Folge, dass die Nachricht im beA nur von Nutzerinnen und Nutzern gelesen werden kann, die das entsprechende Recht besitzen.
Bei eingehenden Nachrichten, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wird sowohl in der beA-Webanwendung als auch in der mobilen beA-App im Posteingang das Schlosssymbol angezeigt.
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In der geöffneten Nachricht ist das Schlosssymbol ebenfalls sichtbar.
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Interessant ist diese Änderung insbesondere für die Kommunikation mit den Versorgungswerken, da diese nunmehr über die EGVP-Infrastruktur vertraulich erfolgen kann.
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Keine Angabe der Justizbehörde mehr erforderlich
Das bisher im Nachrichtenentwurf vorhandene zusätzliche Eingabefeld „Justizbehörde“ ist mit der beA-Version 4.0 entfallen. Die Daten werden nun automatisiert aus dem Adressfeld der Nachricht ausgelesen und der beA-Nachricht als Strukturdaten beigefügt, ohne dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst aktiv werden müssen.
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Betreff einer Nachricht
Die Felder „Verfahrensgegenstand“ und „Kurzrubrum“ werden in den Strukturdatensätzen des elektronischen Rechtsverkehrs nicht einheitlich verwendet. Dies führt dazu, dass häufig auch bei bereits entschlüsselten Nachrichten kein Betreff angezeigt wird oder die Zuordnung von elektronischen Empfangsbekenntnissen in der Justiz fehlerhaft ist.
Ab der beA-Version 4.0 wird daher der Betreff einer eingehenden Nachricht in veränderter Form aus dem von der Justiz übermittelten Strukturdatensatz ausgelesen und angezeigt. Bei ausgehenden Nachrichten wird der von Ihnen angegebene Betreff der Nachricht so übermittelt, dass er in den Fachanwendungen der Justiz ausgelesen werden kann und damit die Zuordnung der Nachrichten erleichtert wird.
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Weitere Signaturkarte unterstützt
Mit der beA-Version 4.0 können Sie in der beA-Webanwendung zusätzlich die Signaturkarte D-TRUST Card 5.1 M100 ECC 2cc für die qualifizierte elektronische Signatur von Nachrichtenanhängen verwenden.
Welche Signaturzertifikate und Chipkartenleser im beA unterstützt werden, können Sie dem beA-Anwenderhandbuch entnehmen.
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E-Mail-Benachrichtigungen des beA sicher erkennen
Mit der beA-Version 4.0 erleichtern wir Ihnen das Erkennen von Benachrichtigungs-Mails über den Eingang von beA-Nachrichten über zwei neue Merkmale. Sollten Sie Auffälligkeiten feststellen, empfehlen wir Ihnen, die Benachrichtigungs-Mail zu löschen, etwaige Links nicht anzuklicken und in Ihrem beA zu prüfen, ob Sie Nachrichten erhalten haben.
1. Elektronische Signatur von Benachrichtigungs-Mails aus dem beA-System
In den signierten E-Mail-Benachrichtigungen der beA-Produktivumgebung wird künftig ein Signaturzertifikat verwendet, das für die E-Mail-Adresse des Absenders noreply@bea-brak.de von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
E-Mail-Benachrichtigungen des beA werden ab beA-Version 4.0 entsprechend dem Sicherheitsstandard S/MIME (Secure Multipurpose Internet Mail Extensions) elektronisch signiert. Die elektronischen Signaturen werden angezeigt und automatisch geprüft, wenn Ihr E-Mail-Programm und Ihr E-Mail-Anbieter S/MIME-Signaturen unterstützen.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen ein Beispiel einer signierten Posteingangsbenachrichtigung, die in dem E-Mail-Programm Outlook geöffnet wurde. Oben rechts sehen Sie ein Urkundensymbol, das auf die vorhandene Signatur hinweist. Oben links wird der Aussteller der Signatur angegeben.
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Nachdem Sie das Urkundensymbol ausgewählt haben, können Sie sich weitere Details zur elektronischen Signatur anzeigen lassen:
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Mit der gültigen elektronischen Signatur wird bestätigt, dass der signierte Text der E-Mail und darin eingebettete Links unverfälscht übermittelt wurden und von dem Inhaber eines Zertifikats für die unter „Signiert von“ genannte E-Mail-Adresse signiert wurde. Zusätzlich wird geprüft, dass die festgestellte E-Mail-Adresse des Absenders mit der E-Mail-Adresse im Signaturzertifikat übereinstimmt. Der elektronischen Signatur kann vertraut werden, weil das für die Signatur verwendete Zertifikat von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
Wenn Ihr E-Mail-Programm einen Fehler bei der Prüfung der signierten Nachricht feststellt, wird das besonders angezeigt, z.B. vor dem Öffnen der Nachricht. Beispiel:
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2. Schutz von E-Mail-Benachrichtigungen des beA mit BIMI
E-Mail-Benachrichtigungen des beA werden mit einem Brand Indicators for Message Identification (BIMI) versehen. BIMI ist ein E-Mail-Sicherheitsstandard, der es Unternehmen ermöglicht, ihr Markenlogo in einem E-Mail-Client neben der Absenderadresse anzuzeigen.
Für Benachrichtigungen aus dem beA-System wird das beA-Logo neben der E-Mail angezeigt, wenn Ihr E-Mail-Programm und Ihr E-Mail-Anbieter BIMI unterstützen. Allerdings wird diese Funktionalität nur von einigen E-Mail-Anbietern unterstützt. Wenn Ihnen also kein beA-Logo angezeigt wird, ist das grundsätzlich kein Grund zur Sorge. Sie sollten aber wachsam sein, wenn Ihnen das Logo bei einer E-Mail-Benachrichtigung des beA normalerweise angezeigt wird und Sie dann E-Mails ohne das Logo erhalten.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen zwei Beispiele zu einer mit dem beA-Logo gekennzeichneten beA-Benachrichtigung in der Browser-Anwendung und E-Mail-App von Gmail.
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Behebung bekannter Fehler
Außerdem werden mit der neuen beA-Version wiederum einige Fehler behoben. Die Fehlerbehebungen werden im beA-Anwenderportal unter „Release-Informationen“ beschrieben. Die Veröffentlichung wird mit der Bereitstellung der Version 4.0 erfolgen.
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