Ausgabe 4/2025 v. 19.6.2025
Liebe Leserinnen und Leser,
 
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen ankündigen, dass wir voraussichtlich am kommenden Mittwoch, dem 25.6.2025, eine neue beA-Version bereitstellen werden.
 
Wir wiederholen heute unsere Bitte, sich rechtzeitig um die Beschaffung von Kartenlesegeräten zu bemühen und machen auf die Rechtsprechung des BGH zur Nutzung des beA auch im privaten Bereich aufmerksam.
 
Ihr beA-Team
Inbetriebnahme der neuen beA-Version 4.0.4

Voraussichtlich am Mittwoch, dem 25.6.2025, wird die BRAK die beA-Version 4.0.4 bereitstellen. Sie wird die Behebung einiger bekannter Fehler enthalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beA-Anwenderportal.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine Aktualisierung der beA Client Security vornehmen. Die neue beA-Version kann ohne weitere Installationen direkt genutzt werden. Bitte beachten Sie aber, dass im Wartungsfenster zwischen 00:30 Uhr und 06:30 Uhr am 25.6.2025 während der Installation Sessionabbrüche auftreten können.
Bitte beachten: Austausch des Kartenlesers cyberJack secoder erforderlich
 
Mit dem beA-Newsletter 2/2025 hatten wir darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab Herbst 2025 das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT für Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann. Wir möchten Sie heute daran erinnern, Ihr Gerät möglichst frühzeitig auszutauschen, damit Sie über ein Gerät verfügen, über das Sie mit Ihrer beA-Karte weiterhin das beA-System nutzen können. Wir dürfen auf die Hinweise des beA-Anwendersupports verweisen.
BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
 
Der BGH stellte mit Beschluss vom 4.4.2024 – I ZB 64/23 – klar, dass ein Rechtsanwalt auch in eigenen Angelegenheiten der Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs unterliegt. Der Rechtsanwalt sei nach Auffassung des BGH von der Nutzungspflicht des § 130d Satz 1 ZPO nicht deshalb befreit, weil er bei Einlegung eines Rechtsmittels als Privatperson und nicht als Rechtsanwalt aufgetreten sei. Hierfür sprechen Wortlaut sowie Sinn und Zweck des § 130d ZPO.
Alle Informationen zum beA unter https://portal.beasupport.de