Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund der europäischen und nationalen Neuregelungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten. Einen Überblick über die neuen Pflichten finden Sie hier.
Folgende Hinweispflichten sind zu beachten:
Seit dem 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Ausführliche Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier.
Ab dem 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen. Ausführliche Informationen zu den Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie hier.
gedruckt am 04.16.2021