Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das Inkrafttreten des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zum 1. Juli 2002. "Damit wird erstmals ein ständiges Internationales Gericht geschaffen, das weltweit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgen kann.", erklärte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek. Gerade im Hinblick auf die Vorbehalte insbesondere der USA komme es nunmehr darauf an, die rechtsstaatliche Institution der Strafverteidigung auszubauen und zu sichern. Hierfür sei es erforderlich, dass die beim Internationalen Strafgerichthof tätigen Verteidiger eine eigenständige Interessenvertretung und Disziplinarinstitution hätten. Die Berufsaufsicht dürfe nicht von Gremien des Internationalen Strafgerichtshofs selbst ausgeübt werden, sondern müsse in die Selbstverwaltung der dort tätigen Verteidiger gelegt werden. Zur Zeit beteilige sich die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit anderen Anwaltsorganisationen an den Arbeiten zur Gründung einer Internationalen Rechtsanwaltskammer beim Internationalen Strafgerichtshof. Erste Ergebnisse seien zu erwarten, wenn die ersten Strafverfahren konkret in Aussicht stünden.
Die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag befreit im Übrigen auch die Justiz von dem immer wieder zu hörenden Vorwurf der Siegermentalität. Gerichte, die nur für Verbrechen in einzelnen Ländern eingerichtet werden, sind diesem Vorwurf häufig ausgesetzt. "Es stünde deshalb auch den Vereinigten Staaten von Amerika gut an, wenn sie das Statut ratifizieren", so Dr. Bernhard Dombek. "Solidarität ist keine Einbahnstraße. Auch eine Weltmacht muss sich solidarisch verhalten."
Rechtsanwältin Stephanie Beyrich
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